{"docs":[
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Muss ich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber meine Beschäftigten nun zwingen, ins Homeoffice zu gehen oder Telearbeit bzw. mobiles Arbeiten zu nutzen? Kann ich als Arbeitnehmer*in ins Homeoffice gezwungen werden?",
"faqAnswers":"Nein, die Regelung erlaubt auch andere organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Schicht- oder Wechselbetrieb, um die Präsenz an Büroarbeitsplätzen auf höchstens 50 Prozent zu reduzieren. Beschäftigte haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen, wie beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder eine unzureichende technische Ausstattung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_27",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wo können sich die Beschäftigten der Berliner Schulen auf Corona testen lassen?",
"faqAnswers":"Dienstpersonal in Berliner Schulen und Kitas mit Corona-Fällen kann schon im Laufe des Dezember 2020 per Schnelltest auf das Covid-19-Virus getestet werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit stellt bis zu acht mobile Teststellen einschließlich des erforderlichen, medizinisch qualifizierten Personals zur Verfügung. Pro mobiler Teststelle sind bis zu 200 Tests täglich möglich. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt den Einsatzort je nach aktueller Lage in Abstimmung mit den bezirklichen Gesundheitsämtern fest. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung weist darauf hin, dass die Teststellen für asymptomatisches Dienstpersonal an Schulen nicht mehr zur Verfügung stehen. Vielmehr testen sich die Beschäftigten inzwischen zweimal in der Woche selbst. Ist ein solcher Test positiv, erfolgt automatisch und umgehend ein PCR-Test. (Stand: 17. Mai 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_20",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gelten für mich nach der Impfung auch noch die AHA-Regeln?",
"faqAnswers":"Ja, auch geimpfte Personen müssen sich weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_36",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich im Homeoffice arbeiten, auch wenn ich das nicht möchte?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich müssen Sie das Angebot zum Arbeiten von Zuhause annehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Das regelt das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Gründe sind zum Beispiel die Störung durch Dritte im Homeoffice oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz. Mehr Informationen zur Homeoffice-Pflicht und zur Kontaktreduktion in Betrieben finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/entschaedigung-von-ns-unrecht/artikel.920121.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wird mein BerlinPass im Jahr 2021 verlängert?",
"faqAnswers":"Ja. Bitte schicken Sie rechtzeitig Ihren Pass PER BRIEF ein. Wir verlängern den Pass und schicken ihn auch PER BRIEF zurück."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_17",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie ist die aktuelle Infektionslage in den Berliner Schulen?",
"faqAnswers":"Corona-Statistik der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Zum Stichtag 4. Juni sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie folgende, durch PCR-Test bestätigte Corona-Fälle gemeldet worden. Diese Zahlen umfassen nicht nur Fälle aus der aktuellen Woche, sondern auch ältere, für die noch kein Negativattest vorliegt. Bezirk Schulen in saLzH* geschlossene Lerngruppen positiv getestete SuS* positiv getestetes Personal Schulen Klassen SuS* Mitte 0 12 46 1 53 1.159 27.202 Friedrichshain-Kreuzberg 0 0 10 1 49 991 24.016 Pankow 0 0 13 8 69 1.478 36.926 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 24 2 50 1.090 26.872 Spandau 0 5 44 2 45 959 23.916 Steglitz-Zehlendorf 0 1 26 4 56 1.101 29.750 Tempelhof-Schöneberg 0 7 49 3 56 1.149 28.728 Neukölln 0 0 67 6 59 1.236 27.374 Treptow-Köpenick 0 0 13 2 46 952 23.584 Marzahn-Hellersdorf 0 8 22 0 46 1.074 26.045 Lichtenberg 0 0 19 4 54 1.231 28.836 Reinickendorf 0 6 19 3 54 1.123 27.800 Gesamt 0 39 352 (0,106 %) 36 (0,09 %) 637 13.543 331.049 Corona-Statistik der öffentlichen beruflichen Schulen Bezirk Schulen in saLzH* geschlossene Lerngruppen positiv getestete SuS* positiv getestetes Personal Schulen Klassen SuS* Mitte 0 0 3 0 6 306 6.475 Friedrichshain-Kreuzberg 0 0 2 1 6 423 8.290 Pankow 0 0 3 0 6 445 9.416 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 1 8 1 10 482 9.572 Spandau 0 0 1 0 2 194 3.590 Steglitz-Zehlendorf 0 0 5 0 5 328 6.480 Tempelhof-Schöneberg 0 0 0 0 2 117 2.598 Neukölln 0 0 2 0 3 287 4.796 Treptow-Köpenick 0 0 0 0 1 60 1.410 Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0 2 171 3.730 Lichtenberg 0 0 3 0 5 249 4.981 Reinickendorf 0 0 2 1 4 244 4.360 Gesamt 0 1 29 (0,044 %) 3 (0,073 %) 52 3.306 65.698 *saLzH = schulisch angeleitetes Lernen zu Hause, *SuS = Schülerinnen und Schüler"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_31",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo kann ich einen Selbsttest erwerben?",
"faqAnswers":"Schnelltests zur Selbstanwendung (Selbsttests) können sowohl online als auch im lokalen Handel, z.B. in Drogerien, Discountern, Apotheken und bei anderen Anbietern, erworben werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wildwasser e.V. Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen",
"faqAnswers":"Mädchen und jungen Frauen bis 27 Jahren, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sowie Angehörigen und Bezugspersonen bietet Wildwasser e.V. Beratung und Unterstützung an. Auch bei einem vermuteten Verdacht des sexuellen Missbrauchs kann man sich an die Beratungsstellen wenden. Beratung findet derzeit vorrangig telefonisch oder über eine gesicherte Online-Plattform statt. Im Einzelfall werden auch unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen persönliche Beratungen durchgeführt. Die telefonische Erreichbarkeit: Mädchen*beratungsstelle Wriezener Straße: +49 30 48628222 Mo Do 10:00 bis 16 Uhr, Freitag 10:00 Uhr bis 13 Uhr Mädchen*beratungsstelle Dircksenstraße: +49 30 2824427 Mo und Di 10-13 Uhr, Donnerstag 13-16 Uhr Die Möglichkeit der Online-Beratung besteht unter: https://wildwasser-berlin.beranet.info https://www.wildwasser-berlin.de"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Therapeutische Behandlungen",
"faqAnswers":"Die Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen gelten nicht für Personen, die zu den Gesundheitsfachberufen zählen (u.a. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Diätassistenten), sofern sie aufgrund ärztlicher Anordnung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in die Pflegeeinrichtung kommen und diese Maßnahmen aus ärztlicher Sicht unaufschiebbar sind. Dieses Fachpersonal ist ausgebildet und beachtet strenge Hygienemaßnahmen, um eine mögliche Übertragung des Coronavirus auf Bewohnerinnen und Bewohner zu verhindern."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten für Besucher im Pflegeheim oder einer besonderen Wohnform?",
"faqAnswers":"Während die bisher geltende Eindämmungsmaßnahmeverordnung Besuchseinschränkungen vorsah, sind diese in der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung auf grundsätzliche Pflichten (Abstandsgebot, Mund-Nasenschutz, Schutz- und Hygienekonzepte) beschränkt. Gemäß § 2 Abs. 3 SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung können darüber hinaus weitere Zutritts- und Besuchsregelungen von der zuständigen Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung bestimmt werden. Nach derzeitigem Stand ist auf Basis des aktuellem Auftretens der Pandemie eine solche Regelung nicht beabsichtigt. Die Leitung einer besonderen Wohnform kann im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner nur im Ausnahmefall einer bestätigten Covid-19-Infektion andere Besuchsregelungen festlegen. Dabei wirkt das zuständige Gesundheitsamt mit. Den vollständigen Text der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Landes Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II unter: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_15",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Sind die Frei-, Sommer- und Schwimmbäder geöffnet?",
"faqAnswers":"Frei- und Sommerbäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein für jedes Bad spezifisches Hygiene- und Nutzungskonzept und eine Freigabe durch die Gesundheitsämter. Besucher:innen benötigen kein negatives Corona-Testergebnis, jedoch müssen Tickets für ein bestimmtes Zeitfenster vorab online erworben werden. Weitere Informationen, welche Bäder geöffnet sind und welche Regeln gelten, finden Sie auf der Seite der Berliner Bäderbetriebe. Die Hallenbäder bleiben weiterhin geschlossen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich wohne in Berlin, befinde mich aber derzeit im Ausland und kann auf Grund der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen aktuell nicht zurück nach Deutschland einreisen. Mein befristetes Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum) läuft in den nächsten 6 Wochen jedoch ab oder ist schon abgelaufen. Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel. Sie können sich auch zusätzlich per E-Mail an das Referat B 4 wenden. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und der zuständigen Auslandsvertretung gegebenenfalls entweder eine Vorabzustimmung oder eine Fiktionsbescheinigung zuschicken. Bitte beachten Sie, dass dies allerdings nur für Ausreisen bis zum 16.6.2020 gilt. Da Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG). Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_0",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Können zurzeit Förderanträge eingereicht werden?",
"faqAnswers":"Für laufende Ausschreibungen können Sie bis auf Weiteres Ihre Anträge online einreichen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, ob und wann die Förderentscheidungen getroffen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_43",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgt die Selbsttestung der Lehrkräfte?",
"faqAnswers":"Alle in Präsenz tätigen Beschäftigten erhalten wie die Schülerinnen und Schüler die an die Schulen ausgelieferten Laientests zur Selbsttestung. Sie sind verpflichtet, sich zwei Mal pro Woche selbst zu testen. Die Selbsttestung kann zu Hause oder in der Schule erfolgen. Eine Befundmitteilung/Negativbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Selbsttestung in der Schule erfolgt, da diese nach dem Vorliegen des Testergebnisses nur von den von der Schulleitung beauftragten Dienstkräften ausgestellt werden darf, die die sich testende Person beobachtet haben. Alternativ kann ein Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test zur Selbstanwendung auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person der Schulleiterin oder dem Schulleiter gegenüber nach jeder Testung schriftlich oder elektronisch bestätigt, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist. Stand: 22. April 2021"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_7",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie wird der SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roche durchgeführt?",
"faqAnswers":"Für den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roche genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Der Test ist damit deutlich angenehmer und leichter durchzuführen als herkömmliche Antigen-Tests. Führen Sie den Abstrichtupfer in beide Nasenlöcher ca. 2 cm ein, drehen Sie ihn jeweils viermal und führen Sie ihn dabei über die Nasenschleimhaut. Führen Sie den Abstrichtupfer in das Röhrchen mit der Pufferlösung ein. Drehen Sie ihn mindestens zehnmal und drücken sie ihn dabei gegen die Seitenwände des Röhrchens, um die Probe auszulösen. Ziehen Sie ihn heraus und drücken Sie dabei die Seitenwände des Röhrchen gegen den Abstrichtupfer, um die Antigene zu lösen. Setzen Sie anschließend die Tropfkappe auf und geben Sie vier Tropfen in die Vertiefung auf der Testkassette. Das Ergebnis Ihres Selbsttests liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor. Bei zwei Linien ist ihr Test positiv. In dem Fall begeben Sie sich bitte umgehend in ein PCR-Nachtestzentrum. Nach mehr als 30 Minuten Wartezeit können Sie kein gültiges Ergebnis mehr auswerten. Kurzanleitung für SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roche QUICK REFERENCE GUIDE FOR THE SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test GUÍA RÁPIDA PARA EL TEST DE AUTODIAGNÓSTICO SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test NOTICE D UTILISATION ABRÉGÉE POUR LE TEST ANTIGÉNIQUE INDIVIDUEL SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test KISA KILAVUZ KEND KEND NE TEST SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test : SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test KRÓTKA INSTRUKCJA WYKONANIA SAMODZIELNEGO TESTU SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test H NG D N NG N G N CÁCH T XÉT NGHI M SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Serbisch: KRATKA UPUTSTVA ZA SAMOTESTIRANJE SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Hier finden Sie weitere Informationen des Herstellers zum SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_13",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich Museen, Gedenkstätten oder Bibliotheken aufsuchen?",
"faqAnswers":"Ja. Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- und Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft sowie Bibliotheken dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Allerdings müssen Sie zu jeder Zeit eine FFP2-Maske tragen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_44",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was muss ich beim Besuch in einem Restaurant, einem Café oder in einer Bar beachten?",
"faqAnswers":"Restaurants, Cafésund andere Gaststätten dürfen unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben öffnen. Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden. In der Zeit zwischen 0 und 5 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden. In Außenbereichen von gastronomischen Betrieben dürfen Gruppen von bis zu zehn Personen aus maximal fünf Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Nicht mitgezählt werden Kinder von bis zu 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesene Personen. Der Besuch der Außenbereiche von Restaurants, Cafés und Bars sowie die Benutzung derer sanitären Anlagen ist ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses erlaubt. Für die Öffnung von Innenräumen für den Publikumsverkehr gelten strengere Vorgaben: Die Gäste müssen einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Nachweis über vollständigen Impfschutz bzw. einer Genesung vorweisen. Darüber hinaus dürfen an einem Tisch nicht mehr als sechs Personen aus maximal drei Haushalten gemeinsam sitzen. Wer sich vom Sitzplatz entfernt , muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Die Wirte sind dazu verpflichtet, Ihre Anwesenheit zu dokumentieren, wenn Sie die Speisen und Getränke vor Ort zu sich nehmen. Das kann über eine digitale Anwendung wie die Corona-Warn-App oder die Luca-App oder auch analog erfolgen. Mehr Informationen dazu, welche Gewerbe unter welchen Voraussetzungen öffnen dürfen, finden Sie in der Auslegungshilfe."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_47",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich habe ein Einladungsschreiben zur Impfung erhalten, woher stammen meine Adressdaten dafür?",
"faqAnswers":"Ihre Adressdaten kommen aus dem Einwohnermelderegister. Auf Grundlage dieser Daten haben Sie eine Einladung zur Impfung erhalten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_90",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie kann ich mich und andere vor Corona schützen?",
"faqAnswers":"Halten Sie sich an die allgemeinen Hygienehinweise, die beispielsweise auch bei Grippeviren gelten: regelmäßiges und gründliches Händewaschen über eine Mindestdauer von 20 Sekunden nicht in die Hand niesen oder husten, sondern in die Armbeuge sich so wenig wie möglich mit den Händen ins Gesicht fassen Händeschütteln vermeiden Abstand zu Erkrankten halten häufiges Lüften der Innenräume Versuchen Sie zudem grundsätzlich einen Mindestabstand zu anderen Personen zu halten. Da, wo Sie das nicht können, tragen Sie bitte eine Maske. Besonderen Schutz bieten bei richtiger Anwendung FFP2-Masken. Laden Sie sich die Corona-Warn-App der Bundesregierung auf Ihr Smartphone und aktivieren Sie die App. Mehr Informationen finden Sie im FAQ der Bundesregierung. Außerdem ist zu empfehlen, ein individuelles Kontakttagebuch zu führen. Sollten Sie wegen Corona oder als Verdachtsfall in häuslicher Quarantäne in Ihrem privaten Haushalt leben, dann beachten Sie bitte die besonderen Regeln zur sicheren Abfallentsorgung des Bundesumweltministeriums."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich kann die Miete für mein*e*n Spielstätte/Projektraum/Atelier/Probenraum/Arbeitsraum zurzeit nicht aufbringen. Muss ich mit einer Kündigung rechnen?",
"faqAnswers":"Der Bund hat aufgrund der Corona-Krise das Recht der Vermieter zur Kündigung von Wohn- als auch Gewerbemietverträgen eingeschränkt. Entstehen im Zeitraum 01.04.2020 30.06.2020 aufgrund von Covid 19 Mietschulden, darf der Vermieter das Mietverhältnis deswegen nicht kündigen. Weitere Informationen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Was passiert mit den freiwerdenden Mitteln, falls geplante Förderprogramme nicht ausgeschrieben werden und/oder bewilligte Fördersummen nicht ausschöpft werden?",
"faqAnswers":"Die nicht verwendeten Mittel sollen eingesetzt werden, um die finanziellen Folgen von Covid-19 für künstlerische/kuratorische Projekte und ihre Macher*innen abzufedern."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung",
"faqAnswers":"Am 04.02.2021 trat die Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung in Kraft: Verordnung zu Regelungen in Einrichtungen zur Pflege von pflegebedürftigen Menschen während der Covid-19-Pandemie (Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was passiert, wenn meine Betreuungsperson (z. B. im Rahmen der Einzelfallhilfe, des Persönlichen Budgets oder Arbeitgebermodells) krisenbedingt ausfällt?",
"faqAnswers":"Wichtig ist, dass Ihre Versorgung nicht gefährdet wird. Die Ämter für Soziales sollen derzeit befristet auch Lösungen zuzulassen, welche die Betreuung durch geeignete und verfügbare Personen sicherstellt (z. B. Studierende, Freunde). Dieses Vorgehen ist im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_6",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich eventuell auftretende Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung melden, d.h., besteht eine Meldepflicht bei Nebenwirkungen der Covid-19 Impfung?",
"faqAnswers":"Sollten Sie nach der Impfung Nebenwirkungen verspüren, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt. Gemäß §§ 6,8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind nur Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, einen Verdacht auf Nebenwirkungen an die zuständige Behörde zu melden. Bürgerinnen und Bürger können dies freiwillig tun. Nach § 6 Abs. 1 des IfSG ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Diese Meldung erfolgt dann an das Gesundheitsamt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Welche besonderen Hygieneanforderungen gelten in Kitas?",
"faqAnswers":"Zur Vermeidung von Infektionen sollten Sie in den Kitas die Kinder mit Blick auf die aktuelle Situation an die allgemeinen hygienischen Gepflogenheiten besonders erinnern: regelmäßiges gründliches Händewaschen, Hand-Gesicht-Kontakt vermeiden, Husten und Niesen nur in die Armbeuge Weitere Hinweise bietet der aktuelle Musterhygieneplan. Weitere Informationen für Bildungseinrichtungen bietet die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zu den wichtigen Hygienemaßnahmen bietet die BZgA in DIN-A4 und DIN-A3 Format Merkblätter in deutscher und englischer Sprache zum Download und Ausdruck an unter: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/ Für Kindergärten stellt die BZgA darüber hinaus Anleitungen und Abbildungen zum richtigen Händewaschen, richtigem Niesen und Husten sowie zu weiteren Hygienemaßnahmen zum Herunterladen und als Ausdruck bereit unter: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html Altersgerechte Filmmaterialien gibt es unter: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/filme/filme-fuer-kinder.html (Stand: 20. November 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_86",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich nach der Impfung auf etwas achten (kein Sport oder körperliche Anstrengung, Autofahren etc.)?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich sollten körperliche Anstrengungen und Saunagänge unmittelbar nach einer Impfung vermieden werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist Autofahren nach der Impfung erlaubt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich möchte verreisen, aber mein befristeter Aufenthaltstitel läuft ab. Was muss ich tun?",
"faqAnswers":"Bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Buchen Sie bitte einen Termin zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier. Sollte vor Ihrer Reise kein Termin verfügbar sein und verfügen Sie über ein gültiges Reisedokument (Pass oder Passersatz), senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat. Wir prüfen, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung per Post übersandt werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was meint die Regelung mit Büroarbeitsplätzen?",
"faqAnswers":"Ein Büroarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, an dem Informationen erzeugt, erarbeitet, bearbeitet, ausgewertet, empfangen oder weitergeleitet werden. Dabei werden zum Beispiel Planungs-, Entwicklungs-, Beratungs-, Leitungs-, Verwaltungs- oder Kommunikationstätigkeiten sowie diese Tätigkeiten unterstützende Funktionen ausgeführt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie soll in den Berliner Schulen gelüftet werden?",
"faqAnswers":"Hier können Sie Grafiken zu den wichtigsten Lüftregeln herunterladen. Die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung der Räume ist und bleibt wichtig, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird und Aerosole entfernt werden. Die Virenlast wird somit im Raum gesenkt. Wenn baulich kein ausreichendes Lüften über Fenster möglich ist, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Ergänzung. CO2-Messgeräte unterstützen beim Lüften über Fenster und stellen eine weitere sinnvolle Ergänzung dar. Der beste Austausch der Innenraumluft findet bei regelmäßiger Querlüftung statt. Regelmäßige Stoßlüftung ermöglicht einen guten Austausch der Innenraumluft. Dauerhafte Kipplüftung unterstützt den Luftaustausch, ist aber nicht ausreichend. Regelmäßige Stoßlüftung bleibt unentbehrlich. In den Wintermonaten empfehlen wir aus thermischen Gründen die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung. Die Regeln zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gelten trotz Lüftung und Einsatz technischer Hilfsmittel. Unabhängig von der Lüftweise gilt: Die Regeln zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gelten trotz Lüftung und Einsatz technischer Hilfsmittel. Durch regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung (jeweils 3 5 Minuten) der Räume wird die Innenraumluft ausgetauscht und die Virenlast im Raum reduziert. Die Heizung sollte bei längerem Lüften ausgeschaltet werden. Auch beim Verwenden von Luftreinigungsgeräten müssen die Hygieneregeln und regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung beibehalten werden, um den Raum mit Sauerstoff zu versorgen. Trotz geringer CO~2~-Werte müssen die Hygieneregeln und regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung beibehalten werden, damit ein Austausch der Raumluft stattfinden kann. (Stand: 8. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo kann ich mich als Arbeitnehmer:in melden, wenn mein/e Arbeitgeber:in mir keine Tests anbietet? Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß durch den/die Arbeitgeber:in?",
"faqAnswers":"Die Nichterfüllung des verpflichtenden Angebots zur Testung stellt gem. § 27 Abs. 3 Nr. 7a 2. InfSchMV eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Sie kann bei der zuständigen Ordnungsbehörde (bezirkliches Ordnungsamt) angezeigt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Der von mir gewählte Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation führt derzeit keine Begutachtung zur Feststellung der Kraftfahreignung durch.",
"faqAnswers":"Der Lauf der Beibringungsfrist ist seit dem 10.01.2021 angehalten und läuft mit der verbleibenden Restfrist weiter, sobald die Fachärzte für Fahreignung wieder begutachten dürfen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_34",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wo erhalte ich weitere Informationen über die Quarantäne in Unterkünften für Geflüchtete?",
"faqAnswers":"Informationen zu Hygienemaßnahmen und Quarantäne in Unterkünften für Geflüchtete finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF): Webseite des LAF Informationen zum Infektionsschutz"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich für meine Mitarbeiter*innen Kurzarbeit beantragen? Welche Regelungen gelten dafür zurzeit?",
"faqAnswers":"Betriebe, die von Arbeitsausfällen betroffen sind, können für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Bund hat Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Entsprechende Informationen finden Sie hier. Auch Selbstständigen mit bis zu 5 Angestellten bzw. Kultureinrichtungen wird empfohlen, sich dazu an die für sie zuständige Agentur für Arbeit zu wenden. Im Wege des Kurzarbeitergeldes erstattet die Arbeitsagentur bis zu 60 bzw. 67 % der Personalkosten zzgl. derzeit auch 100% der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber kann dabei die Entgelte auf 100% aufstocken, falls er dazu in der Lage ist, so dass die Beschäftigten trotz Kurzarbeit keinerlei finanzielle Einbußen hätten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_17",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen der 2. InfSchMV sind für die berufliche Bildung besonders relevant?",
"faqAnswers":"Verantwortliche von beruflichen Bildungsangeboten, Lehr- und Betreuungskräfte, Prüfer/innen, Berater/innen und andere in der beruflichen Bildung tätige Personen sowie Teilnehmende an Bildungsangeboten und Prüfungen in der beruflichen Bildung sollten sich insbesondere folgende Regelungen der 2. InfSchMV näher anschauen: § 1 Ziel der Verordnung; Begriffsbestimmungen § 2 Kontaktbeschränkung; Aufenthalt im öffentlichen Raum § 3 Abstandsgebot § 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung § 5 Anwesenheitsdokumentation § 6 Schutz- und Hygienekonzept § 6a Testpflicht § 6b Nachweis eines negativen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus § 6c Ausnahmen für Testpflicht und Nachweis eines negativen Test § 9 Veranstaltungen (§ 9 Abs. 10 Erforderlicher Negativ-Test bei Veranstaltungen mit mehr als 5 Personen) § 14 Berufliche Bildung"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_71",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gilt die Quarantäneregelung auch für Menschen, die aus einem anderen Bundesland nach Berlin einreisen?",
"faqAnswers":"Die pauschale Quarantänepflicht gilt nicht für Einreisende aus innerdeutschen Risikoregionen. Jedoch sind alle angehalten, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Touristische Übernachtungen sind verboten. Nichttouristische Übernachtungen in Hotels oder Beherbergungsbetrieben zum Beispiel im Rahmen eines Familienbesuchs oder einer Dienstreise sind erlaubt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_33",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich besitze die Staatsangehörigkeit von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco oder San Marino und halte mich aktuell zu touristischen Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland auf. Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Sie können sich visafrei zu touristischen Zwecken für 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen in der Bundesrepublik aufhalten. Sie müssen daher lediglich auf eine rechtzeitige Ausreise aus der Bundesrepublik innerhalb des genannten Zeitraumes achten. Sie benötigen somit keine weiteren aufenthaltsrechtlichen Dokumente. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Rückkehr in Ihren Heimatstaat jederzeit möglich ist. Die internationalen Reisemöglichkeiten haben sich insgesamt erheblich verbessert. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gibt es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr. Hinsichtlich Ihrer Reisemöglichkeiten in Ihren Heimatstaat informieren Sie sich bitte bei Ihrer Auslandsvertretung im Inland oder direkt bei den Airlines."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_75",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Werden Pflegebedürftige in Seniorenwohnanlagen/Betreutem Wohnen/Service-Wohnen etc. auch durch mobile Impfteams geimpft?",
"faqAnswers":"Ja, hierzu erhalten die zuständigen ambulanten Pflegedienste eine gesonderte Information der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_15",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgt die Selbsttestung bei Schülerinnen und Schülern, die auch unter Anleitung keine selbstständige Testung durchführen können?",
"faqAnswers":"Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, die Testung selbst durchzuführen, greift die Härtefall-Regelung: Die Eltern / Erziehungsberechtigte übernehmen nach Absprache mit der Schulleitung die häusliche Testung vor. Eine Bescheinigung über das negative Testergebnis ist der Schule vorzulegen. Natürlich kann auch eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass ein PCR oder PoC-Antigentest vorgenommen wurde (zum Beispiel in einem Testzentrum) und das Ergebnis negativ war. Für Schülerinnen und Schülern, die auf Grund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen keine Testung an sich durchführen lassen, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit den Eltern / Erziehungsberechtigten über die Art der Beschulung. Das regional ansässige schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) kann beratend hinzugezogen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_76",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer wird von den mobilen Impfteams betreut / aufgesucht?",
"faqAnswers":"Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität kein Impfzentrum aufsuchen können."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was ist Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld?",
"faqAnswers":"Das Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) gem. §§ 95 ff Sozialgesetzbuch III (SGB III). Es ermöglicht, krisenbedingte Arbeits- und Einkommensausfälle durch Leistungen für Arbeitgeber und Beschäftigte vorübergehend zu überbrücken und trägt damit u. a. dazu bei, Entlassungen zu vermeiden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_46",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie weise ich nach, dass ich negativ auf das Coronavirus getestet wurde?",
"faqAnswers":"Besucher:innen und Kund:innen können eine negative Testung auf das Coronavirus auf folgenden Wegen nachweisen: Sie lassen vor Ort einen Antigen-Schnelltest durchführen. Sie führen vor Ort und unter Aufsicht einen Selbsttest durch. Sie legen einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über einen Schnell- oder Selbsttest vor, welcher nicht älter als 24 Stunden ist. Hierbei kann es sich um die Bescheinigung eines Testzentrums, einer kostenpflichtigen Corona-Teststelle oder eines Dienstleistungsbetriebes oder Einzelhandelsgeschäfts handeln, welches innerhalb der vergangenen 24 Stunden bereits besucht wurde. Sie legen einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis über einen PCR-Test vor, welcher nicht älter als 24 Stunden ist. Sofern ein Schnell- oder Selbsttest vor Ort durchgeführt wird, haben Kund:innen und Besucher:innen einen Anspruch auf einen Nachweis des Ergebnisses. Ein entsprechendes Muster kann hier abgerufen werden. Ein negativer Nachweis kann zum Besuch weiterer testpflichtiger Angebote am selben Tag genutzt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_23",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was ist im Schutz- und Hygienekonzept darzulegen?",
"faqAnswers":"Die Verantwortlichen für Bildungsangebote in der beruflichen Bildung haben entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept gemäß § 6 der.2. InfSchMV zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Sie haben zudem die Einhaltung der in dem Schutz- und Hygienekonzept festgelegten Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Näheres zu den Anforderungen an das Schutz- und Hygienekonzept ist insbesondere § 6 Abs. 2 der 2. InfSchMV zu entnehmen. Die Pflichten bezüglich eines Schutz- und Hygienekonzepts nach § 6 der 2. InfSchMV gelten auch für Verantwortliche von Informations- und Beratungsstellen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Finden die für die nächsten Wochen geplanten Jurysitzungen statt? Oder müssen Auswahlentscheidungen verschoben werden?",
"faqAnswers":"Es ist geplant, unmittelbar anstehende Jurysitzungen in anderer Form (digital) durchzuführen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Wirtschaftliche Hilfen für Pflegeeinrichtungen",
"faqAnswers":"Um dieser für die gesamte Pflegebranche schwierigen Situation entgegenzuwirken, werden von verschiedenen Seiten Unterstützungen und wirtschaftliche Hilfen angeboten. die aktuell bekannten Maßnahmen und wirtschaftlichen Hilfen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer gehört zu den Geimpften und Genesenen?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich sind hier nur die vollständig Geimpften gemeint. Das heißt, dass eine Person im Besitz eines Impfnachweises ist, der bestätigt, dass sie alle zur Immunisierung notwendigen Impfungen gegen das Coronavirus bereits erhalten hat. Nach der letzten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Als genesen gilt, wer eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden hat, die Infektion aber mehr als 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt und im Besitz eines ausgestellten Genesenennachweises ist. Es wird nach derzeitigem Erkenntnisstand davon ausgegangen, dass der Immunschutz nach der überstandenen Infektion mindestens sechs Monate anhält. Wer bereits mit dem Coronavirus infiziert war, diese Infektion aber länger als sechs Monate zurückliegt, benötigt lediglich eine einzelne Impfdosis, um den Immunschutz wieder zu erhöhen. Sind seit Impfung 14 Tage vergangen, gelten für diese Personen ebenso Erleichterungen und Ausnahmen von einzelnen Corona-Maßnahmen. Es gilt hier eine Nachweispflicht. Das bedeutet, dass man auf Nachfrage vorweisen können muss, dass man genesen oder vollständig geimpft ist. Die Erleichterungen und Ausnahmen gelten nicht, wenn eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt oder Symptome vorhanden sind, die für eine Infektion sprechen. Mehr zum Thema Impfen finden Sie auf unserer Themenseite."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wo kann ich aktuell einen Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl einer Fahrerlaubnis stellen?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich ist der Antrag in einem Bürgeramt zu stellen. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite. Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Benötigen Sie einen vorläufigen Führerschein oder eine Expressherstellung des Führerscheins, dann nutzen Sie bei dringenden Anliegen unser Formular unter https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Sollte das Projekt ggf. mehr Einnahmen erzeugen, als geplant können damit Mehrausgaben kompensiert werden?",
"faqAnswers":"Mehreinnahmen (z.B. neue Drittmittel/andere Finanzquellen wie Kurzarbeitergeld) können nachträglich ganz oder teilweise für unabweisbare Mehrausgaben (Projekt- und Strukturkosten) verwendet werden, sofern diese durch Covid-19 verursacht wurden (z.B. wenn die alternative Durchführungsform teurer wurde als geplant) bzw. auf Grund eines Einnahmeverlust nicht mehr gedeckt werden konnten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_56",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie genau läuft die Testung vor Ort ab?",
"faqAnswers":"Getestet wird grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 10 Uhr bis 19 Uhr. Die Senatsverwaltung fu r Bildung, Jugend und Familie informiert die Schulen und die entsprechenden Schulträger vorab, dass sie auf der Prioritätenliste stehen. Die Senatsverwaltung fu r Gesundheit, Pflege und Gleichstellung kontaktiert die Einrichtungen und teilt konkret mit, wann der Testbus kommt. Vor Ort benötigen die Testbusse einen Stellplatz entweder direkt auf dem Schulhof oder unmittelbar vor dem Schulgelände. In der Schule wird ein Raum mit Tischen und Stu hlen benötigt, in denen das medizinisch ausgebildete Testpersonal die Testungen durchfu hrt. (Stand: 15. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_65",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was muss ich zur Impfung mitbringen?",
"faqAnswers":"Zur Impfung bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Einladungsschreiben zur Impfung mit Impfcode oder Nachweis über die Impfberechtigung nach §3 oder §4 der Corona-Impfverordnung (z.B. Bescheinigung des Arztes oder des Arbeitsgebers bzw. Dienstherren usw.) Impfpass (falls vorhanden) Anamnesebogen, Einverständniserklärung und Aufklärungsmerkblatt Anamnesebogen, Einverständniserklärung und Aufklärungsmerkblatt werden nicht mehr mit der Impf-Einladung verschickt. Bitte bringen Sie die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zum Impftermin mit. Sie finden diese Unterlagen auf der Dienstleistungsseite Impfung gegen Corona (SARS-CoV-2) im Abschnitt erforderliche Unterlagen . Sollten Sie keine Möglichkeit haben, diese Unterlagen herunterzuladen, liegen die Unterlagen in den Impfzentren bereit."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_17",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wann erfolgt die zweite Impfung?",
"faqAnswers":"Wie viel Zeit zwischen Erst- und Zweitimpfung liegt, hängt vom Impfstoff ab. Der Abstand beträgt je nach Impfstoff sechs oder zwölf Wochen und sollte möglichst genau eingehalten werden. Bei der Terminvergabe für ein Impfzentrum wird der zweite Termin im richtigen Abstand mit vergeben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_39",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich besitze eine Blaue Karte EU, werde aber in den nächsten Monaten auf Grund der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus nicht das gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt (monatlich 4.600 brutto) verdienen oder mir ist gekündigt worden. Gefährdet das mein Aufenthaltsrecht?",
"faqAnswers":"Nein. Bei Wegfall einer wesentlichen Erteilungsvoraussetzung kann Ihr Aufenthaltstitel zwar durch das Landesamt für Einwanderung beendet werden (sogenannte zeitliche Verkürzung nach § 7 Abs. 2 S. 2 AufenthG). Das Landesamt für Einwanderung wird von dieser Möglichkeit jedoch bei Ihnen zunächst bis zum 30.09.2021 keinen Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei förmlicher Verlängerung Ihrer Blauen Karte nach Ende der Corona-Pandemie wieder nachweisen müssen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen und somit auch die erforderlichen Gehaltsgrenzen erfüllen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_54",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Vor Kurzem wurde mein Kind im Bundesgebiet geboren. Ich benötige jetzt für mein Kind eine Aufenthaltserlaubnis. Was kann ich tun?",
"faqAnswers":"Wenn ein Vater oder eine Mutter das alleinige Personensorgerecht hat und zum Zeitpunkt der Geburt einen vom Landesamt für Einwanderung/der Ausländerbehörde Berlin erteilten Aufenthaltstitel besitzt, gemeinsam mit dem Kind in Berlin gemeldet ist und für das Kind die Passpflicht erfüllt wird (eigener Pass oder im Pass des sorgeberechtigten Elternteils eingetragen), kann im Service-Portal Berlin ein Termin gebucht werden. Dies ist auch möglich bei einem gemeinsamen Sorgerecht, wenn beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz von Aufenthaltstiteln sind, die vom Landesamt für Einwanderung/der Ausländerbehörde Berlin erteilt wurden und für das Kind die Passpflicht erfüllt wird (eigener Pass bzw. im Pass eines Elternteils eingetragen). Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, bei denen nur ein Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt, stellen bitte einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: Bitte sprechen Sie hierfür nicht persönlich bei uns vor, sondern buchen Sie bitte bei uns einen Termin."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_35",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ist eine vorgezogene Auszahlung von Projektgeldern möglich (um absehbare Härtefälle zu mildern)?",
"faqAnswers":"Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, können auch ausnahmsweise und in Abstimmung mit der Kulturverwaltung die Projektgelder vorrangig eingesetzt werden (vor Eigen- oder Drittmitteln). Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Mittel schon bewilligt wurden und der ggf. geänderte Zuwendungszweck erreicht wird. Auch gilt die 2-Monatsfrist zur Verausgabung der Mittel."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_31",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Die Frist für die Vorstellung meiner Fahrzeuge läuft demnächst ab. Kann ich eine Verlängerung der Vorstellfrist erhalten?",
"faqAnswers":"Ja. Es wird darum gebeten, einen formlosen Antrag per Mail an post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de mit Angabe einer Begründung für die Verlängerung zu senden. Die Genehmigungsbehörde prüft Ihr Anliegen und nimmt mit Ihnen Kontakt auf."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_36",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann es zu Verzögerungen bei Mittelabrufen kommen?",
"faqAnswers":"Wir tun unser Bestes, um längere Verzögerungen zu vermeiden. Eine gewisse Verzögerung in der Bearbeitung ist aufgrund des eingeschränkten Betriebs der Kulturverwaltung derzeit jedoch unvermeidlich (bis zu 3 Wochen). Bitte stellen Sie ihre Mittelabrufe deshalb rechtzeitig."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_27",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kann ich bis zur Stellung meines Asylantrages bei Verwandten oder Freunden wohnen?",
"faqAnswers":"Nein. Es besteht eine Wohnverpflichtung. Sie müssen im Ankunftszentrum bleiben bzw. in einer Einrichtung, in die Sie geschickt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Berlin e.V.",
"faqAnswers":"Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Berlin e.V. bietet weiterhin telefonische Beratung (auch anonym), Krisenintervention und Hilfe für Eltern, Kinder, Angehörige oder Nachbarn bei Gewalt gegen Kinder an. Aktuell werden auch noch Krisenberatungen in Einzelfällen unter den entsprechenden hygienischen Vorschriften durchgeführt. Tel.: +49 30 450812-600 Mo Do von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Di und Do von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der regelmäßig abgehört wird. Ein Rückruf erfolgt zeitnah. https://www.kinderschutzbund-berlin.de (Stand: 4. Juni 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wie kann ich neue Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. die Weiterbewilligung beantragen?",
"faqAnswers":"Wenn Ihr Bescheid für eine Leistung verlängert werden muss oder Sie erstmals Eingliederungshilfe beantragen wollen, können Sie Ihre Ansprechperson im (bezirklichen) Haus der Teilhabe kontaktieren z.B. per Telefon, Post, E-Mail. Die Kontaktadresen erhalten Sie unter: Ämter für Soziales Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II unter: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt Den vollständigen Text der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Landes Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_56",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Müssen auch Kinder eine Maske tragen?",
"faqAnswers":"Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren besteht an Orten mit FFP2-Maskenpflicht lediglich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_66",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie muss ich mich verhalten, wenn ich aus einem ausländischen Risikogebiet in Berlin ankomme?",
"faqAnswers":"Wenn Sie sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Berlin in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gelten für Sie Melde-, Test- und Nachweis- sowie Quarantänepflichten. Grundlage dafür ist die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes. Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, müssen Sie sich grundsätzlich über die digitale Einreiseanmeldung anmelden. Die dort hinterlegten Daten werden verschlüsselt direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt weitergeleitet. Sollten es Ihnen nicht möglich sein, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, können Sie auch eine analoge Ersatzmitteilung ausdrucken und auf Verlangen dem Beförderer oder der Behörde ausgefüllt aushändigen. Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, sind Sie zudem dazu verpflichtet, sich vor oder unmittelbar nach der Einreise auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Ein Antigen-Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden, bei einem PCR-Test sind bis zu 72 Stunden zulässig. Bei der Einreise mit dem Flugzeug muss der Test zwingend vor der Einreise durchgeführt und das negative Testergebnis dem Beförderer vor dem Abflug vorgelegt werden. Für vollständig geimpfte und genesene Personen entfällt die Testpflicht bei Vorlage entsprechender Nachweise. Sie sind dazu verpflichtet, den Testnachweis oder die alternativen Nachweise über das Einreiseportal an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Sofern Sie der Testpflicht erst nach der Einreise nachkommen, müssen Sie sich nach der Einreise unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort selbst isolieren. Die Quarantänepflicht gilt, bis Sie das negative Testergebnis über das Einreiseportal an die zuständigen Behörden übermittelt haben. Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten gelten unterschiedliche Bestimmungen. Außerdem müssen Einreisende aus Virusvarianten-Gebiete das Beförderungsverbot der Coronavirus-Einreiseveordnung des Bundes beachten. Eine entsprechende Liste der Gebiete wird über das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Mehr Informationen zu Ausnahmen von Quarantäne-, Test- und Meldepflicht finden Sie unter Einreisen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_32",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss die Zweitimpfung in dem gleichen Impfzentrum stattfinden wie die Erstimpfung?",
"faqAnswers":"Ja."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_16",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Mein Kontrollprogramm zur Feststellung bestehender Abstinenz von Alkohol / Drogen wurde wegen der Pandemiebekämpfung unterbrochen. Wie muss ich mich verhalten?",
"faqAnswers":"Bitte wenden Sie sich zunächst an die das Kontrollprogramm durchführende Stelle und stimmen dort das weitere Vorgehen ab. Es empfiehlt sich, derzeit auf das Schneiden der Haare zu verzichten, damit gegebenenfalls der Fortbestand der Abstinenz während der Unterbrechungszeit durch eine Haaranalyse belegt werden könnte."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"FEZ @Home",
"faqAnswers":"Auch das FEZ kommt zu Ihnen nach Hause. Auf der Internetseite finden Sie interessante Spiele, Tipps, Tricks und viele Ideen, was Sie mit Ihren Kindern oder Ihre Kinder alleine machen können. FEZ@Home Dein FEZ für zuhause"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_64",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wo finde ich alle Briefe an die Schulen?",
"faqAnswers":"Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert die Schulleitungen regelmäßig über aktuelle schulische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Zu den Briefen an Schulen (Stand: 11. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_40",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was passiert, wenn ich auf dem Weg zum Termin im Stau stehe oder aus anderen Gründen (leicht) verspätet eintreffe?",
"faqAnswers":"In diesem Fall kommen Sie bitte trotzdem zum Impfzentrum und melden sich vor Ort an."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Das Testergebnis ist positiv, darf der/die Kund:in dennoch meine Angebote in Anspruch nehmen?",
"faqAnswers":"Ist das Ergebnis eines Tests positiv, muss die/der Kund:in sich unverzüglich nach Kenntniserlangung absondern und den Betrieb bzw. den Testdurchführungsort verlassen. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 21a 2. InfSchMV und die Allgemeinverfügungen zur Quarantäne der Bezirke (weiterführende Informationen können dem Infoblatt unter: https://www.berlin.de/corona/media/downloads/ entnommen werden)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_44",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe eine Beschäftigungsduldung. In dieser befindet sich die folgende Nebenbestimmung: Erlischt mit Beendigung der Beschäftigung bei . Meine Beschäftigung ist nun beendet. Ist meine Duldung nun erloschen?",
"faqAnswers":"Nein. In den Fällen der Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) ist diese zwar zu widerrufen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (§ 60d Abs. 3 S. 1 AufenthG). Allerdings bleiben kurzfristige Unterbrechungen bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der Lebensunterhaltssicherung, die Sie nicht zu vertreten haben (§ 60d Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 S. 2 AufenthG), unberücksichtigt. Das Landesamt für Einwanderung wird im Zeitraum vom 18.3.2020 bis zum 30.09.2021 eine unverschuldete Beendigung der Beschäftigung und fehlende Lebensunterhaltsicherung in den Fällen des § 60d AufenthG unberücksichtigt lassen. Eine unverschuldete Beendigung der Beschäftigung liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen in diesem Zeitraum gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn Sie das Arbeitsverhältnis gekündigt haben. In diesem Fall wird die Duldung widerrufen. Bis zum Widerruf der Duldung bleiben Sie aber weiter im Besitz der Beschäftigungsduldung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist bei einer unentschuldigten längerfristigen Nichtnutzung des Kitaplatzes zu tun?",
"faqAnswers":"Manche Eltern zögern, ihr Kind wieder in die Kita zu schicken. Ein Grund dafür kann bspw. die Zugehörigkeit des Kindes, der Eltern oder anderer Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft zu einer Corona-Risikogruppe sein. Die Träger sind laut KitaFöG verpflichtet, das Jugendamt ab dem zehnten Tage der unentschuldigten Nichtteilnahme an der Förderung zu informieren. Gleiches gilt auch für andere Fälle der längerfristigen Nicht- oder nur teilweisen Nutzung der finanzierten Förderung. Unter einer längerfristigen Nichtnutzung ist ein entschuldigtes (nachvollziehbar begründetes) Fehlen zu verstehen, das länger als sieben Wochen andauert. Nach Ablauf der Frist ist der Träger verpflichtet, das zuständige Jugendamt über die Nichtnutzung des Platzes zu informieren. Das Jugendamt informiert sich dann bei den Eltern über die Gründe für die Nichtnutzung, bevor eine Entscheidung über eine eventuelle Beendigung der Gutscheinfinanzierung für die Zukunft getroffen wird. Die Beendigung der Finanzierung mit der Folge der Kündigung des Betreuungsvertrages kann nur ein letzter Schritt sein. Die beteiligten Jugendämter, Träger, Einrichtungen sollten sich daher mit den Eltern über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt für eine mögliche Wiederaufnahme beraten. (Stand: 15. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_5",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer kann sich in einem Berliner Impfzentrum impfen lassen?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich können sich Personen in Berlin impfen lassen, die einen Wohnsitz in Berlin haben und nach der Corona-Impfverordnung impfberechtigt sind. Darüber hinaus können sich Personen in Berlin impfen lassen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für einen Berliner Arbeitgeber impfberechtigt sind. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder impfberechtigten Pflegebedürftigen sind in Berlin impfberechtigt, wenn letztere einen Wohnsitz in Berlin haben. In diesen Fällen müssen die Impflinge keinen Wohnsitz in Berlin haben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_72",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was muss ich beachten, wenn ich nach der Einreise wegen des Corona-Virus nicht wieder ausreisen kann?",
"faqAnswers":"Informieren Sie sich regelmäßig bei Ihrer Botschaft. Wenn Sie mit einem Schengen-Visum oder ohne Visum eingereist sind, finden Sie auf der Website des Landesamts für Einwanderung weitere Informationen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_27",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kurzarbeitergeld für wen?",
"faqAnswers":"Beantragt werden kann Kurzarbeitergeld (KuG) von allen Betrieben, auch von solchen, die kulturelle oder soziale Zwecke verfolgen. Die Unternehmensgröße ist für die Beantragung von KuG unerheblich, solange mindestens ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis existiert. KuG kann, muss aber nicht für alle Beschäftigten beantragt werden. Für Betriebe des Baugewerbes wird das KuG in der Schlechtwetterzeit vom 01.12. bis 31.03. in Form des Saison-KuG für wirtschaftlich bedingte und witterungsbedingte Arbeitsausfälle gewährt. KuG kann für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gezahlt werden. Ausgenommen davon sind Beschäftigte, die Krankengeld beziehen, oder z. B. Beschäftigte, deren ohnehin geplanter Urlaub mit der Kurzarbeitsphase zusammenfällt (= vermeidbarer Arbeitsausfall). Minijobberinnen und Minijobber sind wegen der fehlenden Sozialversicherungspflicht vom KuG ausgeschlossen, genauso wie Solo-Selbständige (ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung), Beamte und Rentenbeziehende. Auszubildende können nur unter besonderen Voraussetzungen KuG bekommen (siehe auch weiter unten)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Bleiben die Ämter für Soziales geöffnet?",
"faqAnswers":"In den Ämtern für Soziales sind Anfragen und Antragsstellungen derzeit in der Regel nur postalisch, telefonisch und per E-Mail möglich. Für Notfälle, neue Fälle, wohnungslose und mittellose Personen gibt es Notsprechstunden. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, vermeiden Sie bitte zu Ihrem eigenen und zum Schutz der Mitarbeitenden eine persönliche Vorsprache. Übersichtsseite der Ämter für Soziales"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wenn ich Selbsttests meinen Kund:innen zur Verfügung stellen möchte, wer zahlt die Tests?",
"faqAnswers":"Wenn ein Gewerbebetrieb Tests für Kund:innen zur Verfügung stellt, trägt der Gewerbebetrieb die Kosten hierfür. Die Kosten können ggf. auf den/die Kund:in übertragen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_62",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie schützt die Impfung? Wie wirkt der Impfstoff im Körper?",
"faqAnswers":"Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95%. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Der in den klinischen Prüfungen dargestellte Impfschutz wurde ab dem Zeitpunkt 7 Tage (BioNTech) bzw. 14 Tage (COVID-19-Impfstoff Moderna) nach der 2. Impfung berechnet. Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um 95% bzw. 94% geringer als bei den nicht geimpften Personen. Dazu ein Beispiel: Man stelle sich vor, in einer Gegend mit vielen aktiven COVID-19-Fällen treten etwa 20 Fälle je 1000 Personen auf. Würde in dieser Gegend dann ein Teil der Bevölkerung geimpft werden, würden also 20 von 1000 ungeimpften Personen an COVID-19 erkranken, aber nur etwa 1 von 1000 geimpften Personen. Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer Besiedlung mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf andere Personen schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/corona-engagement/faqs/#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, bürgeraktiv - das Engagementportal",
"faqQuestion":"Was muss ich beachten, wenn ich bei meinem Ehrenamt direkten, physischen Kontakt zu anderen Menschen habe?",
"faqAnswers":"Befolgen Sie die kommunizierten Schutzmaßnahmen des Robert Koch Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Mehrmals täglich sorgfältig Hände waschen Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen halten Möglichst nur Kontakt zu einer weiteren Person außerhalb des Haushalts (die idealerweise in direkter Umgebung lebt) Insbesondere beim Kontakt mit Risikopersonen ist das Tragen einer sogenannten Mund-Nase-Bedeckung dringend empfohlen. Das Tragen einer Schutzmaske im öffentlichen Raum kann nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein zusätzlicher Beitrag dazu sein, die Verbreitung von Corona zu verringern, allerdings sollten weiterhin alle prioritären Maßnahmen wie Abstand halten und Händehygiene, eingehalten werden. Weisen Sie Menschen, mit den denen Sie in Kontakt stehen, darauf hin, dass sie sich ebenso verhalten sollen. Bleiben Sie informiert: Die Senatskanzlei stellt aktuelle Informationen rund um das Thema Corona über https://www.berlin.de/corona zur Verfügung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_23",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wie kann ich einen vorläufigen Führerschein beantragen?",
"faqAnswers":"Zuständig ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde. Für die Beantragung einer vorl. Fahrerlaubnis ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Dies ist aktuell ausschließlich über das Kontaktformular möglich. Das Kontaktformular finden Sie: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_16",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Können die Mitarbeitenden der Ämter für Soziales mich auch weiterhin zu Hause oder an einem anderen Ort meiner Wahl treffen?",
"faqAnswers":"Aktuell werden keine Hausbesuche durchgeführt, bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Ansprechperson im (bezirklichen) Haus der Teilhabe. Die Kontaktadresen erhalten Sie unter: Ämter für Soziales Den vollständigen Text der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Landes Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_40",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Mein Au-Pair-Vertrag wurde von meiner Gastfamilie auf Grund der derzeitigen schwierigen Situation gekündigt. Erlischt jetzt meine Aufenthaltserlaubnis?",
"faqAnswers":"Nein. Das Landesamt für Einwanderung hat am 27.3.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.5.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.2021 verlängert wurde. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis als Au-pair im Zeitraum vom 18.3.2020 bis zum 30.09.2021 kündigungsbedingt endet oder gekündigt wird, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht. Dies gilt trotz der verfügten auflösenden Bedingung ( Erlischt mit Beendigung der Au-Pair Tätigkeit bei [ ] ) in Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung ist jedoch, dass während der gesamten Dauer der Tätigkeit die örtliche Zuständigkeit beim Landesamt für Einwanderung liegt, Sie also in Berlin Ihren Hauptwohnsitz haben und hier gemeldet sind. Sie müssen dann nichts weiter tun und melden sich bitte bei uns, sobald der Dienstbetrieb wiederhergestellt ist. Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb der nächsten 6 Wochen ablaufen, buchen Sie bitte einen Termin Solange Sie tatsächlich nicht ausreisen können, spricht nichts dagegen, dass Sie als Gast in Ihrer Au-pair Familie wohnen bleiben. Sofern Sie Hilfe bei der Ausreise benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft. Wir weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass eine weitere Verlängerung über den 30.09.2021 hinaus nach derzeitigem Stand nicht möglich ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich einen Negativ-Nachweis meines/meiner Kund:in, ausgestellt durch deren/dessen Arbeitsgeber:in, anerkennen?",
"faqAnswers":"Ein durch den/die Arbeitgeber:in ausgestellter Negativ-Nachweis ist ausreichend."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_20",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Sind die Schulen geschlossen?",
"faqAnswers":"In den Berliner Schulen ist die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt. Derzeit findet Wechselunterricht in halber Klassengröße statt. Der Unterricht erfolgt in festen Gruppen entweder täglich für mindestens drei Stunden oder im täglichen bzw. wöchentlichen Wechsel. Im gesamten Schulgebäude, also auch im Unterricht, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Darüber hinaus gilt für alle Schüler:innen die Pflicht, sich zwei Mal wöchentlich testen zu lassen. Die Tests werden vor Ort in der Schule durchgeführt und von der Schule gestellt. Die Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die Primarstufen (Jahrgangsstufen 1 bis 6) bieten bis zur Einrichtung einer regulären Hort- und Ferienbetreuung weiterhin eine Notbetreuung für alle Kinder an, die nicht anderweitig betreut werden können. Diese Möglichkeit sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn es zwingend notwendig ist. Mehr Informationen zum Schulbetrieb finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_30",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich bin mit einem Schengen-Visum zu Besuchs- oder Geschäftszwecken in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und bin jetzt in Berlin. Auf Grund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen kann ich aktuell nicht ausreisen. Mein Schengen-Visum (z.B. ein 3-monatiges Touristenvisum oder ein mehrjähriges Multi-Visum) läuft jedoch bald aus. Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Das Bundesministerium des Innern hatte am 18.6.2020 eine Verordnung erlassen, die sowohl für Touristenvisa als auch für mehrjährige Multi-Visa galt. Dadurch wurde der Aufenthalt bestimmter Personen trotz abgelaufenem Schengen-Visum bis zum 30.09.2020 rechtmäßig. Dafür mussten diese Personen nichts tun. Hatten Sie sich am 17.03.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum in Deutschland aufgehalten und hatten Sie sich hier auch am 30.06.2020 aufgehalten? Dann war Ihr Aufenthalt bis zum 30.09.2020 rechtmäßig. Weder eine Vorsprache noch eine Bescheinigung des Landesamtes für Einwanderung waren hierfür erforderlich. Waren Sie nach dem 17.3.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum nach Deutschland eingereist und hatten Sie sich hier am 30.06.2020 aufgehalten? Dann galt dasselbe. Ihr Aufenthalt blieb bis zum 30.09.2020 rechtmäßig. Weder eine Vorsprache noch eine Bescheinigung des Landesamtes für Einwanderung waren hierfür erforderlich. Sofern Ihnen Ihr Schengen-Visum die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubte, durften Sie bis zum 30.09.2020 im gleichen Umfang weiterarbeiten. Mit Schreiben vom 16.09.2020 hat das BMI mitgeteilt, dass die Verordnung nicht verlängert wird. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass den Betroffenen bis Ende September 2020 eine Rückkehr in ihre Heimatstaaten möglich ist. Die internationalen Reisemöglichkeiten haben sich insgesamt erheblich verbessert. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gibt es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr. Für eine weitere Verlängerung der Regelung besteht damit keine Grundlage. Sofern Sie für Ihre Ausreise zur Vorlage bei der Bundespolizei einen Nachweis wünschen, der Ihren Aufenthalt bestätigt, können Sie bei dem für Ihre Staatsangehörigkeit zuständigen Referat einen Antrag auf Verlängerung Ihres bisherigen Aufenthaltes stellen. Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihre vollständigen Personalien, den Tag Ihrer Einreise und den Tag Ihrer freiwilligen Ausreise an. Eine Entscheidung über Ihren Antrag vor Ihrer Ausreise ist nicht erforderlich und erfolgt nicht. Bereits der Ausdruck Ihres Antrages belegt, dass Sie sich bei der Ausländerbehörde gemeldet haben und somit nach unserer Auffassung keine Veranlassung für Sanktionen durch die Bundespolizei besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge von Schengen-Visum-Inhabern auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine Fiktionswirkung entfalten. Sofern Ihr Schengen-Visum abgelaufen ist, sind Sie auch nicht zum Reisen im Schengen-Gebiet berechtigt. Wollen Sie über einen Transit-Flughafen in Deutschland in Ihren Heimatstaat ausreisen ( Durchreise )? Hierfür müssen Sie bei der im jeweiligen Mitgliedsstaat zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_51",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo finde ich als Gewerbetreibende:r mehr Informationen zur Testpflicht für Kund:innen?",
"faqAnswers":"Mehr Informationen dazu, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Kund:innen in Bezug auf einen Test haben, finden Sie im gesonderten FAQ zur Testpflicht für Kund:innen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_32",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kurzarbeit und Qualifizierung was kann gefördert werden?",
"faqAnswers":"Phasen von Kurzarbeit können zur Qualifizierung von Beschäftigten genutzt werden. Diese Weiterbildungen werden von der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Auch diese Regelungen wurden im Zuge der Corona-Pandemie grundlegend verändert und gelten befristet bis zum 31.07.2023: Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern können 50 Prozent der Sozialabgaben für Arbeitnehmende erstattet werden, wenn die Beschäftigten Kurzarbeitergeld beziehen und zugleich an einer Weiterbildung teilnehmen (relevant ab dem 01.07.2021, bis dahin werden während Kurzarbeit pauschal 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet). Die Weiterbildung muss insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen. Maßnahme und Träger der Maßnahme müssen nach dem SGB III zertifiziert sein. Ermöglicht werden daneben auch Weiterbildungen, die auf ein förderfähiges Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vorbereiten. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die aufgrund von Landes- oder Bundesrecht verpflichtend sind. Je nach Betriebsgröße werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern darüber hinaus pauschal Lehrgangskosten für die Weiterbildungsmaßnahmen erstattet: < 10 Beschäftigte: 100 Prozent 10 249 Beschäftigte: 50 Prozent 250 2.499 Beschäftigte 25 Prozent > 2.500 Beschäftigte 15 Prozent Die Lehrgangskosten werden auch dann weiter übernommen, wenn die Weiterbildung über den Zeitraum des Kurzarbeitergeldbezuges hinaus andauert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_57",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Habe ich die Möglichkeit im Impfzentrum Gepäck abzustellen? Was sollte ich besser zu Hause lassen?",
"faqAnswers":"Es gibt in den Impfzentren keine Möglichkeit Gepäck aufzubewahren. Bringen Sie daher bitte keine größeren Gepäckstücke mit (maximale Maße: Höhe 35 cm, Breite 25cm und Tiefe 15cm). Bitte tragen Sie zudem keine gefährlichen Gegenstände bei sich (Messer, Pfefferspray o.ä.). Es finden Taschenkontrollen statt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_58",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Warum muss auf Demonstrationen Maske getragen werden?",
"faqAnswers":"Jede größere Ansammlung von Menschen birgt ein erhöhtes Infektionsrisiko, insbesondere, wenn Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden. Zum Schutze der Bevölkerung, auch der Demonstrierenden selbst, ist die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske beschlossen worden. Veranstalter sind verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept für ihre Demonstration vorzulegen. Da ein Wesen von Demonstrationen ist, dass die Teilnehmendenzahl sich im Verlaufe verändern kann, sind zusätzliche Vorkehrungen wichtig. Dazu zählt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske). Teilnehmende an Autokorsos sind von dieser Pflicht nur befreit, wenn sie sich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts im Fahrzeug befinden. Für alle anderen Insassen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Fahrer:innen müssen keine Maske tragen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Sollte ich aufgrund der aktuellen Lage lieber gleich auf Projektformate zurückgreifen, die kein Live-Publikum erfordern?",
"faqAnswers":"Die Maßnahme, für die Sie Förderung beantragen, sollte mit den Ihnen dafür zur Verfügung gestellten Mitteln im bewilligten Zeitraum umsetzbar sein. Realistische und gleichzeitig flexible Planungen sind angesichts der momentanen Situation sicherlich ratsam, sollen Ihrer künstlerischen Gestaltungsfreiheit aber keinen Abbruch tun."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_26",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ist mein Impfzentrum auch behindertengerecht erreichbar?",
"faqAnswers":"Jedes Impfzentrum ist zumindest barrierefrei. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Beschreibung der Impfzentren unter service.berlin.de/corona."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_44",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Warum gelten in Unterkünften momentan hohe Sicherheitsbedingungen?",
"faqAnswers":"Das Coronavirus hat eine Pandemie ausgelöst. Weltweit erkranken und sterben täglich Menschen an diesem neuartigen Virus. Das Virus kann alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Alter gleichermaßen treffen. Bei Menschen mit Vorerkrankungen und schwachem Immunsystem und bei älteren Menschen können die Symptome besonders schwer ausfallen. Sie gehören deshalb zu der Risikogruppe. Auch wenn man nicht an dem Virus erkrankt, kann man ihn übertragen und stellt eine Gefahr für andere dar. Daher gilt für alle Menschen: Hände oft und gründlich waschen, Wohnung sauber halten, Mindestabstand von 1,50m zu den Mitmenschen einhalten und körperlichen Kontakt so weit wie möglich vermeiden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_43",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich habe keine Buchungsbestätigung für meinen Termin bekommen. Ist diese notwendig bzw. gilt der Termin jetzt trotzdem?",
"faqAnswers":"Bitte prüfen sie online im Terminbuchungssystem, ob Ihr Termin eingetragen ist. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline wenden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_34",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich halte mich aktuell visafrei in der Bundesrepublik Deutschland auf, weil ich die Staatsangehörigkeit eines der in Anhang 2 der Verordnung (EU) 2018/1806 genannten Staaten besitze oder weil ich im Besitz eines bestimmten Diplomatenpasses, Dienst-, Amts- oder Sonderpasses bin (zum Beispiel Grüner Pass der Türkei). Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Sie können sich visafrei zu touristischen Zwecken für 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen in der Bundesrepublik aufhalten. Sie müssen daher lediglich auf eine rechtzeitige Ausreise aus der Bundesrepublik innerhalb des genannten Zeitraumes achten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Rückkehr in Ihren Heimatstaat jederzeit möglich ist. Die internationalen Reisemöglichkeiten haben sich insgesamt erheblich verbessert. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gibt es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr. Hinsichtlich Ihrer Reisemöglichkeiten in Ihren Heimatstaat informieren Sie sich bitte bei Ihrer Auslandsvertretung im Inland oder direkt bei den Airlines. Wir bitten Sie daher, innerhalb des genannten Zeitraumes auszureisen. Reisende, die bereits vor dem 17.03.2020 visafrei eingereist sind, sich nach dem 15.06.2020 noch weiterhin hier aufhalten und nunmehr freiwillig ausreisen wollen, können dies ohne weitere Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung tun. Die EU-Kommission hat laut Mitteilung des BMI empfohlen, auf Sanktionen gegen Reisende aus Drittstaaten zu verzichten die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht rechtzeitig ausreisen können. Durch Reisebeschränkungen bedingte Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer sollen bei der Bearbeitung künftiger Visumanträge unberücksichtigt bleiben. Sofern Sie für Ihre Ausreise zur Vorlage bei der Bundespolizei einen Nachweis wünschen, der Ihren Aufenthalt bestätigt, können Sie bei dem für Ihre Staatsangehörigkeit zuständigen Referat einen Antrag auf Verlängerung Ihres bisherigen Aufenthaltes stellen. Eine Entscheidung über Ihren Antrag vor Ihrer Ausreise ist nicht erforderlich und erfolgt nicht. Bereits der Ausdruck Ihres Antrages wird der Bundespolizei als Nachweis über Ihren erlaubten Aufenthalt anerkannt (§ 81 Abs. 3 AufenthG). Bitte geben Sie in Ihrem Antrag Ihre vollständigen Personalien, den Tag Ihrer Einreise und den Tag Ihrer freiwilligen Ausreise an. Beispieltext: Ich halte mich seit dem 16.03.2020 visafrei als Tourist in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt auf und konnte aufgrund der Reisebeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie bisher nicht ausreisen. Ich beabsichtige am (Datum der Ausreise) freiwillig auszureisen und beantrage hiermit einen Aufenthaltsstatus bis zur Ausreise. Bitte drucken Sie den Antrag zur Vorlage bei der Bundespolizei aus. Für Reisende, die erst nach dem 16.06.2020 und damit erst nach der Wiedereröffnung der Schengen-Grenzen visafrei eingereist sind, besteht diese Möglichkeit nicht. Hier gelten die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Vorschriften."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Homeschooling tips for families in collective accommodation",
"faqAnswers":"Wir haben für Familien eine neue mehrsprachige Podcast-Reihe zum Thema Bildung veröffentlicht. Darin gibt es Tipps für Eltern und wichtige Informationen zu schulischen Angeboten für Kinder (Digitale Endgeräte, Nachhilfe, Ferienschule). Important notice for families! We have released new podcasts. It s about education for your children. Tips for parents and information on help offered by the school (digital devices, tutoring lessons, holiday school). Avis important pour les familles! Nous avons publié de nouveaux podcasts. C est une question d éducation pour vos enfants. Conseils aux parents et informations sur l aide proposée par l école (appareils numériques, cours de tutorat, école de vacances). ! . . , ( , , ). Aileler için önemli uyar ! Yeni podcast ler yay nlad k. Çocuklar n z n e itimi ile ilgili. Ebeveynler için ipuçlar ve okul taraf ndan sunulan yard m hakk nda bilgiler (dijital cihazlar, özel ders dersleri, tatil okulu). Ti ng Vi t Thông báo quan tr ng cho gia ình! Chúng tôi ã phát hành podcast m i. ó là v giáo d c cho con cái c a b n. L i khuyên cho ph huynh và thông tin v s tr giúp do nhà tr ng cung c p (thi t b k thu t s , các bài h c d y kèm, ngh h c). Ogeysiis muhiim u ah qoysaska! Waxaan sii deynay podcasts cusub. Waxay ku saabsan tahay waxbarashada carruurtaada. Tilmaamaha waalidiinta iyo macluumaadka ku saabsan caawimaadda uu dugsigu bixiyo (aaladaha dhijitaalka ah, casharrada umeerinta, dugsiga fasaxa). Important notice for families! We have released new podcasts. It s about education for your children. Tips for parents and information on help offered by the school (digital devices, tutoring lessons, holiday school). Important notice for families! We have released new podcasts. It s about education for your children. Tips for parents and information on help offered by the school (digital devices, tutoring lessons, holiday school). Kurmancî: Ji bo malbatan notek girîng! Me podcastên nû belav kirin. Ew li ser perwerdehiya zarokên we ye. Seri teyên ji bo dêûbavan û agahdariya li ser alîkariya ku ji hêla dibistanê ve hatî pê kê kirin (amûrên dîjîtal, dersên tutoriyê, dibistana betlaneyê)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_53",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss eine Nachbeobachtungszeit vor Ort eingehalten werden?",
"faqAnswers":"Aus medizinischen Gründen ist eine 30-minütige Nachbeobachtungszeit vorgesehen. Hierzu steht ein gesonderter Raum mit Sitzmöglichkeit zur Verfügung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_23",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie kann ich mein Kind beim Lernen zu Hause unterstützen?",
"faqAnswers":"Eltern können ihre Kinder beim Lernen zu Hause unterstützen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat dafür die Broschüre Lernen zu Hause mit Tipps und Ratschlägen zusammengestellt. Die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) haben hierzu Tipps zusammengestellt: Zum SIBUZ-Sonderbrief in deutscher Sprache Zum SIBUZ-Sonderbrief in leichter Sprache Zum SIBUZ-Sonderbrief in englischer Sprache Zum SIBUZ-Sonderbrief in türkischer Sprache Zum SIBUZ-Sonderbrief in arabischer Sprache (Stand: 15. Mai 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_22",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte keinen Test erlauben wollen?",
"faqAnswers":"Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht selbst in der Schule testen und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorlegen, müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch dieser Schülerinnen und Schüler ist dann nicht möglich. Sie nehmen am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause (saLzH) teil."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_68",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich habe keinen Impfausweis kann ich trotzdem geimpft werden?",
"faqAnswers":"Ja, es kann trotzdem geimpft werden. Sie erhalten ohnehin die Dokumentation der Impfung auf einem gesonderten Blatt. Später können Sie bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt die Impfung in den Impfausweis eintragen lassen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_56",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe gehört, Deutschland hat die Grenzen auch für Menschen von außerhalb Europas wieder geöffnet. Auch die deutschen Botschaften und Konsulate sollen wieder Visa erteilen. Wo erfahre ich Genaueres und kann ich für meinen Aufenthaltszweck ein Visum bekommen?",
"faqAnswers":"Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 beschlossen, die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung weitgehend umzusetzen. Seitdem 02.07.2020 gelten jetzt erweiterte Einreisemöglichkeiten und es werden auch wieder vermehrt Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt, soweit die Lage vor Ort dies zulässt. Dabei wurden für Einreisen aus bestimmten Staaten sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Auf der Homepage des BMI finden Sie die aktuelle Positivliste dieser Staaten in der Rubrik Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen unter dem dort erstgenannten Punkt: Welche Reisebeschränkungen gibt es im außereuropäischen Luft- und Seeverkehr? Halten Sie sich in einem Staat auf, der nicht auf der Positivliste verzeichnet ist? Eine Einreise und gegebenenfalls die vorherige Visaerteilung sind nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Das gilt derzeit zum Beispiel für Fachkräfte mit einer bestimmten Qualifikation oder aus einer bestimmten Branche, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann; für Studierende an deutschen Hochschulen, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann oder für den Nachzug zu Ihrer Familie. Die aktuellen Informationen zu den wichtigen Gründen finden Sie auf der Homepage des BMI: hier und auf der Homepage der Bundespolizei: hier Ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, die nach § 41 Abs. 1 AufenthV visumfrei auch für einen langfristigen Aufenthalt einreisen können, aber aus einem Staat kommen, der nicht auf der Positivliste steht, können sich zur Erleichterung des Reiseverkehrs die Plausibilität einer bestehenden Einreisemöglichkeit und der Dringlichkeit ihrer Einreise durch die für ihren Wohnsitz zuständige deutsche Auslandsvertretung bestätigen lassen (konsularische Bescheinigung). Wir empfehlen allerdings in diesen Fällen statt der konsularischen Bescheinigung ein Visum zum Aufenthalt als Fachkraft zu stellen. So können Sie unmittelbar nach Einreise Ihre Beschäftigung aufnehmen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf. Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Wichtig: Die Quarantänebestimmungen der Länder für Einreisende aus Staaten der RKI Risikoliste gelten unabhängig von den Einreiseregelungen weiterhin."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_30",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich habe kein Geld erhalten, an wen kann ich mich wenden?",
"faqAnswers":"Bitte wenden Sie sich an die Behörde, von der Sie Ihre Leistungen erhalten. Auf Ihrem Bescheid finden Sie entsprechende Kontaktinformationen. Jobcenter, Ämter für Sozialen und das LAF sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur eingeschränkt erreichbar. In dringenden Fällen können Sie sich per E-Mail oder Telefon an die zuständige Behörde wenden. Wenn sich Ihre Frage an das LAF richtet, verwenden Sie bitte die Team-Postfächer. Die Adressen finden Sie auf Ihren Bescheiden. Wenn Ihr Anliegen keine sofortige Entscheidung braucht, wenden Sie sich bitte erst an die Behörde, wenn die Einschränkungen wegen der Corona-Maßnahmen aufgehoben sind. Damit helfen Sie den Behörden. Und Menschen, die kein Geld oder keine Unterkunft haben, erhalten so schneller notwendige Hilfe"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Mein Unternehmen kann die finanzielle Last, welche durch die Testpflicht verursacht wird, nicht stemmen.",
"faqAnswers":"Wenn die Beschaffung der Tests für den/die Unternehmer:in eine unbillige Härte bedeutet, weil sie finanziell nicht zu stemmen ist (vor allem bei Unternehmen, welche von vorübergehenden pandemiebedingten Schließungen betroffenen waren) kann eine Unzumutbarkeit bestätigt werden. Dies ist allerdings von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo können die Selbsttests vor Ort durchgeführt werden?",
"faqAnswers":"Im Rahmen des Schutz- und Hygienekonzeptes kann der/die Betriebsinhaber:in eine/n geeignete/n Stelle/Ort (bspw. Eingangsbereich des Betriebes, vor dem Betrieb, separater Raum/Bereich) selbst festlegen. Die Aufsicht der Selbsttests kann auch durch eine transparente Abtrennung bspw. durch die Ladenscheibe oder eine Acrylglasscheibe erfolgen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_33",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kann ich derzeit im Rahmen der Freiwilligen Rückkehr ausreisen?",
"faqAnswers":"Derzeit sind aufgrund der Corona-Pandemie viele internationale Reisewege nicht zugänglich. Eine Ausreise im Rahmen der Freiwilligen Rückkehr ist daher deutlich erschwert und es kann zu starken Verzögerungen kommen. Die Beratungen zur freiwilligen Rückkehr finden im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten derzeit grundsätzlich nur telefonisch oder per E- Mail statt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: rueckkehrberatung@laf.berlin.de In besonderen Einzelfällen richten Sie Ihre Anfrage bitte an: Hannelore.Thoelldte@laf.berlin.de für eine Zusatzberatung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Hat die Ausbreitung des Corona-Virus und damit verbundene Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt arbeitsrechtliche Auswirkungen?",
"faqAnswers":"Zu diesem Thema stellen bspw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund übersichtliche Informationssammlungen bereit. Dabei geht es bspw. um Regelungen zu Homeoffice, Kinderbetreuung, Kurzarbeit, Kündigung oder Arbeitsschutz."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_31",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich bin mit einer Aufenthaltserlaubnis eines anderen Schengen-Staates zu Besuchs- oder Geschäftszwecken in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und bin jetzt in Berlin. Kann ich trotz der pandemiebedingten Reisebeschränkungen der Europäischen Union und des Staates, in dem ich lebe, ausreisen?",
"faqAnswers":"Ja. Es gibt eine Mitteilung der Europäischen Union vom 16.3.2020. Diese gilt für alle Personen, die ein Aufenthaltsrecht eines Schengen-Staates besitzen. Sie dürfen dorthin zurückkehren, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben. Zum Schengen-Gebiet gehören folgende 26 Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Durch die vorzunehmenden Anpassungen ergeben sich laufend Änderungen im Finanzierungsplan. Bis wann muss ich diese der Kulturverwaltung spätestens mitteilen?",
"faqAnswers":"Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Mitteilungspflichten sind Sie grundsätzlich verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen umgehend (und innerhalb des Bewilligungszeitraums) der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Wesentlich sind zum Beispiel Änderungen, die sich auf die Art der Umsetzung des Projektes beziehen (Zuwendungszweck) oder sich größere Abweichungen (über 20%) in den einzelnen Positionen des Finanzierungsplans ergeben. Schreiben Sie im Zweifel lieber eine E-Mail mehr. Vielleicht hilft Ihnen hier auch der Leitfaden und das Mitteilungsformular weiter."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_38",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Mir wurde ein QR-Code / Anschreiben zum Kauf angeboten, darf ich das annehmen?",
"faqAnswers":"Nein. Die QR-Codes sind personenbezogen, somit bringt der Kauf oder Erwerb eines Codes keinen Vorteil."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen",
"faqQuestion":"Vorauszahlungen",
"faqAnswers":"Sie können jederzeit Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer stellen. Auch diese werden in einem vereinfachten Verfahren entsprechend der Stundung bearbeitet."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_82",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich bin erkältet, bzw. war in den Tagen vor der Impfung erkältet. Welchen Zeitraum muss ich einhalten, bis ich geimpft werden kann?",
"faqAnswers":"Bitte befragen Sie in diesem Fall vor dem Impftermin Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_81",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Bin ich gesund, wenn ich als enge Kontaktperson negativ getestet wurde?",
"faqAnswers":"Das Ergebnis sagt erst einmal, dass Sie zum Zeitpunkt der Testung negativ waren. Das ist aber nur eine Momentaufnahme. Man kann nicht ausschließen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt positiv getestet werden, weil sich im Falle einer Ansteckung die Virenlast in Ihrem Körper erhöht hat."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_41",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wie groß ist die Gefahr, sich in Deutschland mit dem Coronavirus anzustecken?",
"faqAnswers":"Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_47",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss der Schnell- bzw. Selbsttest zwingend am selben Tag durchgeführt werden?",
"faqAnswers":"Nein, das negative Testergebnis darf jedoch nicht älter als 24 Stunden sein."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_48",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was passiert, wenn ich die Quarantäne breche und das Haus verlasse?",
"faqAnswers":"Die Mitarbeiter der Unterkunft haben die Anweisung, Verstöße gegen die Quarantäne zu melden. Das Brechen der Quarantäne kann mit einer Geldstraße oder Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden. Sollte sich jemand anstecken, droht dazu eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Sind Mitarbeiter:innen verpflichtet das Testangebot wahrzunehmen?",
"faqAnswers":"Nur Mitarbeiter:innen mit körperlichem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten sind verpflichtet, das Testangebot wahrzunehmen. Diese Pflicht kann durch Selbsttestungen nur dann erfüllt werden, wenn diese unter Aufsicht erfolgen. Die Testangebotsannahmepflicht gilt nicht für Mitarbeiter:innen, die bereits vollständig gegen SARS_CoV-2 geimpft oder genesen sind und im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach deren letzterforderlicher Impfung. Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und das Verabreichen einer Impfdosis 14 Tage zurückliegt oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Mein Projekt/meine Veranstaltung soll erst im Herbst/ Ende des Jahres stattfinden. Kann ich meine Projektplanung fortsetzen und damit verbundene Ausgaben tätigen?",
"faqAnswers":"Sie können ihre Projektplanung unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht vorerst fortsetzen, sollten sich gleichzeitig aber unbedingt über alternative Präsentationsformen Gedanken machen, sollte sich abzeichnen, dass sich Ihre zeitliche Planung COVID-19 bedingt nicht aufrechterhalten lässt. Bleiben Sie dazu im Kontakt mit Ihrer*m Projektbearbeiter*in."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wird meine Förderung gekürzt, falls sich aufgrund notwendiger Programmverschiebungen die Anzahl der Projektbeteiligten und Veranstaltungen verringert (z.B. es entfallen Künstler*innen aufgrund von Reisebeschränkungen, dadurch entfallen Programmteile etc.)?",
"faqAnswers":"Änderungen des Projekts müssen mitgeteilt und ein entsprechend angepasster Finanzierungsplan eingereicht werden. Für eine Bewilligung maßgeblich sind die von der Bewilligungsstelle anerkannten Projektkosten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich möchte mich auf ein Programm bewerben, für das eine 2-Jahres-Sperre gilt. Was passiert, falls es nach Antragseinreichung doch nicht zu einer Realisierung des Förderprogramms kommt? Zählt mein Antrag dann als nicht-gestellt und ich kann den gleichen bzw. einen anderen Antrag im nächsten Jahr einreichen?",
"faqAnswers":"Wir sind bemüht, unsere Förderprogramme wie geplant umzusetzen. Sollte es zu einem Ausfall in einem Programm mit einer Antrags-Sperre kommen, gehen wir derzeit davon aus, dass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_58",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie geht es nach dem Test weiter?",
"faqAnswers":"Wird eine Dienstkraft positiv getestet, erfolgt sofort vor Ort eine Nachtestung mit einem PCR-Test, um die Schnelltestung zu verifizieren. Die Dienstkraft begibt sich danach unmittelbar in die häusliche Quarantäne und wartet das Ergebnis des PCR-Tests ab. Bei einem negativen Test kann die Dienstkraft den Dienst unmittelbar fortsetzen. (Stand: 15. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten für den Mindestabstand und die zulässige Zahl an zeitgleich Anwesenden?",
"faqAnswers":"Bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen in der beruflichen Bildung ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen einzuhalten. Sofern eine körperliche Nähe unter 1,5 Metern nach den Umständen nicht zu vermeiden ist, kann davon abgewichen werden (§ 3 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 der 2. InfSchMV). Aufgrund des grundsätzlich einzuhaltenden Mindestabstands begrenzt die zur Verfügung stehende Fläche die zulässige Zahl der zeitgleich Anwesenden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_55",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wenn der Bürger oder die Bürgerin während der ersten Impfphase das entsprechende Alter erreicht, wird er dann angeschrieben? Wenn nicht, wann und woher bekommt er eine entsprechende Information?",
"faqAnswers":"Für die Einladungen gilt eine Stichtagsregelung. Falls Sie nicht eingeladen wurden, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Warum soll ich dieses Formular ausfüllen?",
"faqAnswers":"Die Möglichkeit der Onlinebeantragung einer Bescheinigung der Verlängerung Ihres Aufenthaltsstatus gibt Ihnen die Möglichkeit, das Nötige aufenthaltsrechtlich zu regeln. Wir werden Ihr Anliegen zeitnah prüfen. Die Bescheinigung der Verlängerung Ihres Aufenthaltsstatus wird Ihnen nach Prüfung online übersandt. Sollte Ihr Arbeitgeber/ Vermieter/ andere Behörde Rückfragen zu unserem Verfahren haben, oder die übersandte Bescheinigung nicht akzeptieren, verweisen Sie bitte auf die aktuellen Informationen auf unserer Website. Bitte informieren Sie sich selbst auch regelmäßig auf unserer Website. Wir halten Sie hier sowohl über die Aufnahme des Dienstbetriebes als auch über sonstige aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_16",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was bedeutet die 2. InfSchMV für die berufliche Bildung?",
"faqAnswers":"Wer in der beruflichen Bildung tätig ist, Angebote beruflicher Bildung wahrnimmt oder zu Fragen zur beruflichen Bildung bzw. zum Arbeitsmarkt berät, muss die Vorgaben und der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (2. InfSchMV) beachten. Die 2. InfSchMV ist am 7. März 2021 in Kraft getreten. Seitdem wurde sie durch mehrere Änderungsverordnungen angepasst und ergänzt. Die 7. Änderungsverordnung ist am 19. Mai 2021 in Kraft getreten. Die Veränderungen betreffen u. a. die Vorgaben zur Maskenpflicht. Die 2. InfSchMV gilt derzeit bis einschließlich 13. Juni 2021. Der Senat von Berlin kann jederzeit die Regelungen der Verordnung anpassen oder ergänzen oder die Geltungsdauer verlängern. Zu beachten ist jeweils die am Tag der Durchführung des Bildungsangebots, der Prüfung oder der Maßnahme geltende Fassung der 2.InfSchMV. Diese finden Sie u. a. auf folgende Internetseite: 2. InfSchMV Berlin: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich bin Künstler*in und durch die Corona-Krise in eine existentielle Notlage gekommen. Kann ich bei der Deutschen Künstlerhilfe finanzielle Unterstützung beantragen?",
"faqAnswers":"Die Deutsche Künstlerhilfe ist eine Ehrengabe des Bundespräsidialamtes und kommt als Nothilfe für Covid-19-bedingte Ausfälle nicht in Betracht. Bitte nutzen Sie andere Sofort-Hilfemaßnahmen des Landes Berlin bzw. des Bundes."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_81",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich habe Fieber, soll ich dann trotzdem zur Impfung kommen?",
"faqAnswers":"Bitte befragen Sie in diesem Fall vor dem Impftermin Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wer ist bei einer Corona-Erkrankung zu informieren?",
"faqAnswers":"Sollte sich ein Corona-Erkrankungsverdacht bestätigen, ist es notwendig, dass die Kitaleitung umgehend das für Ihre Kita zuständige Gesundheitsamt, die Kitaaufsicht und die Pressestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert. Die Allgemeinverfügungen der Berliner Gesundheitsämter ermöglichen es, dass Kita-Leitungen bezogen auf die Situation des Einzelfalls den jeweiligen Mitarbeitenden und den Familien (auf Veranlassung des Gesundheitsamtes) mitteilen, dass die Kinder, bzw. die Mitarbeitenden zu Hause bleiben müssen (Anord-nung der Quarantäne), weil das Gesundheitsamt mitgeteilt hat, dass die Kinder einer Gruppe aufgrund eines konkreten Falles Kontaktpersonen 1. Grades sind (für 14 Tage nach letztem Kontakt zur infizierten Person) ein Kind Verdachtsperson ist, da es typische Symptome zeigt und ein Arzt oder das Gesundheitamt einen Test angeordnet hat (bis zum Vorliegen des Testergebnisses des betroffenen Kindes), bzgl. der anderen Kinder der Gruppe wird je nach spezieller Situation im Einzelfall entschieden. ein Kind positiv getestet wurde (für 14 Tage nach letztem Kontakt zur infizierten Person) Die konkrete Identifikation der betroffenen Mitarbeiter/innen und Kinder soll dabei auf Basis individueller Prüfungen und Bewertungen stattfinden. (Stand: 10. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_23",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich wohne in Berlin, befinde mich aber derzeit im Ausland und kann auf Grund der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen aktuell nicht zurück nach Deutschland einreisen. Mir wurde mein gültiger Aufenthaltstitel gestohlen bzw. ich habe meinen Aufenthaltstitel verloren (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum). Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf. Diese setzt sich anschließend mit uns in Verbindung. Sie können sich auch zusätzlich per E-Mail an das Referat B 4 wenden. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und der zuständigen Auslandsvertretung gegebenenfalls entweder eine Vorabzustimmung oder eine Fiktionsbescheinigung zuschicken. Bitte beachten Sie, dass dies allerdings nur für Ausreisen bis zum 16.6.2020 gilt. Da Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG). Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_72",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wohin können sich Pflegeeinrichtungen wenden, um ein mobiles Impfteam anzufragen?",
"faqAnswers":"Pflegeeinrichtungen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gesondert informiert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_30",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Kann ich einen Fahrzeugwechsel/-austausch vornehmen lassen?",
"faqAnswers":"Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte per Mail an post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de . Die Genehmigungsbehörde prüft Ihr Anliegen und nimmt mit Ihnen Kontakt zur Terminvereinbarung auf."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_78",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was mache ich, wenn ich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich gilt: Reduzieren Sie Ihre Kontakte und beobachten Sie, ob Sie Symptome haben. Ob Sie in Quarantäne müssen, hängt davon ab, ob Sie in engerem Kontakt mit der positiv getesteten Person standen und ob Sie bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder als genesen gelten. Zu engeren Kontakten zählen Kontakte durch beispielsweise ein direktes Gespräch ohne Mund-Nasen-Schutz bei weniger als 1,5 Meter Abstand, das länger als 10 Minuten war. Das können zum Beispiel Personen aus demselben Haushalt sein. Die positiv getestete Person muss die jeweiligen engeren Kontakte beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Allgemeinverfügungen der Bezirke weisen positiv getestete Personen an, die engeren Kontakte selbstständig zu informieren. Dann beginnt die behördliche Nachverfolgung. In der Regel werden nur die engeren Kontaktpersonen erfasst, die im Zeitraum ab zwei Tagen vor Symptombeginn stattfanden. Sollten Sie als Kontaktperson gemeldet werden, wird Sie Ihr Gesundheitsamt gegebenenfalls kontaktieren und abklären, ob Sie eine enge Kontaktperson sind. Wenn das zutrifft, wird in der Regel eine Quarantäne angeordnet und Sie werden entweder vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt oder von der positiv getesteten Person darüber informiert. Sollten Sie schon vorzeitig von dem positiven Kontakt erfahren haben, etwa durch einen persönlichen Anruf rekonstruieren Sie gemeinsam, ob Sie einen engen Kontakt hatten oder diesen ausschließen können. Falls Sie zum engeren Kontaktkreis gehören, reduzieren Sie vorsorglich Ihre eigenen Kontakte und begeben Sie sich in Selbstquarantäne. Melden Sie sich zudem bei Ihrem Gesundheitsamt. Falls Sie Symptome haben sollten, teilen Sie das dem Gesundheitsamt bitte zusätzlich mit. Wenn Sie eine enge Kontaktperson sind, schickt Sie das Gesundheitsamt in Quarantäne und testet Sie gegebenenfalls auf Corona. Die Absonderungspflicht gilt nicht für Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten und vollständig Geimpfte. Eine Testung von Kontaktpersonen findet nicht mehr in allen Fällen statt, über das Vorgehen im konkreten Einzelfall entscheidet das Gesundheitsamt. Auch wenn Sie negativ getestet wurden, bleiben Sie zunächst in Quarantäne, da das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt. Mehr zur Nachverfolgung von Kontakten in der Diagnostik finden Sie beim Robert Koch-Institut. Die Berliner Bezirke haben Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen. Dort finden Sie auch Regelungen zur Verkürzung der Quarantäne. Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Quarantäne-Regelungen der Bezirke."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_18",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich habe meinen zweiten Impftermin verpasst, kann ich diesen nachholen oder muss ich erneut zweimal geimpft werden?",
"faqAnswers":"Eine erneute erste Impfung ist nicht notwendig. Die zweite Impfung sollte jedoch zeitnah nachgeholt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_55",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wo bekomme ich noch mehr Informationen zum Corona-Virus und den Folgen?",
"faqAnswers":"Es gibt viele verschiedene Quellen, einige sind nicht seriös. Empfehlenswerte Seiten sind: https://www.berlin.de/corona/ Weitere mehrsprachige Informationen zu Corona finden Sie auf der Homepage der Integrationsbeauftragten: https://www.berlin.de/lb/intmig/service/corona-info/"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich die Corona-Schutzimpfung bezahlen?",
"faqAnswers":"Nein. Für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt die Bundesregierung. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_40",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich habe eine Förderung in Aussicht gestellt bekommen, aber noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten. Wie soll ich nun planen?",
"faqAnswers":"Aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit/eingeschränkten Betriebs der Kulturverwaltung, kann im begründeten Einzelfall ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Anerkennung von Kosten (im Rahmen der Bewilligung) ausreichen. Bitte kontaktieren Sie Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in telefonisch."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_51",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wer kocht dann für mich und die Familie?",
"faqAnswers":"Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus zu verlassen und selbst einkaufen zu gehen. Das Frühstück, Mittag- und Abendessen wird für die Menschen in der Zeit der Quarantäne eventuell nach Absprache mit Ihrem Betreiber geliefert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_30",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich mich auch in einer Apotheke testen lassen?",
"faqAnswers":"Apotheken haben die Möglichkeit, Schnelltests durchzuführen, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. Ob und wann die Ihnen bekannten Apotheken Schnelltests anbieten, können Sie nur durch die Mitarbeiter:innen der jeweiligen Apotheke selbst in Erfahrung bringen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_35",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung?",
"faqAnswers":"Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Sie gelten sozialrechtlich nicht als Arbeitnehmende, sondern haben einen arbeitnehmerähnlichen Rechtsstatus. Sie erhalten ein Arbeitsentgelt und sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert. Sie zahlen jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, beziehen in der Regel ergänzend Grundsicherungsleistungen und/oder Rentenleistungen aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_33",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was gilt für das Praxissemester für angehende Lehrkräfte?",
"faqAnswers":"Das Praxissemester wird in digitaler Form fortgesetzt, die Studierenden unterstützen die Schulen bei der Durchführung des schulisch abgeleiteten Lernens. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Anforderungen bieten die Leitlinien für das Szenario reduzierten Präsenzunterrichts Die Leistungsnachweise und Prüfungen des Vorbereitungsdienstes und der berufsbegleitenden Studien werden durchgeführt. (Stand: 8. Januar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_37",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich für die 2. Impfung direkt vor Ort einen neuen Termin vereinbaren?",
"faqAnswers":"Nein, die Buchung für den zweiten Termin erfolgt zusammen mit der Buchung des ersten Termins."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_37",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Allerdings steht in meinem Aufenthaltstitel, dass ich nur bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sein darf. Was kann ich tun?",
"faqAnswers":"Sie haben schon mindestens 2 Jahre in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet? Oder Sie halten sich schon seit 3 Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland auf? Dann können Sie in der Regel ohne vorherige Genehmigung den Job wechseln. Informieren Sie sich bitte auf unserer Website über die genauen Voraussetzungen für den Wechsel des Arbeitgebers sowie die erforderlichen Unterlagen. Eine Änderung der Nebenbestimmung zur Beschäftigung in Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist notwendig und Sie erfüllen die Voraussetzungen hierfür? Dann buchen Sie bitte einen Termin beim Landesamt für Einwanderung. Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache alle erforderlichen Unterlagen mit."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen",
"faqQuestion":"Zeitnahe Auszahlung von Erstattungen",
"faqAnswers":"Auszahlungen werden wie gewohnt erfolgen, sobald das Finanzamt die Veranlagung durchführt. Auf Grund der derzeit angespannten personellen Situation auch in den Finanzämtern kann die Bearbeitung von Erklärungen derzeit allerdings mehr Zeit in Anspruch nehmen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_48",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Für welche Branchen gibt es Regelungen im Arbeitsschutz?",
"faqAnswers":"Apotheken Arbeitsschutzempfehlungen für Apotheker Bestatter Merkblatt für Bestattungsunternehmen Friseure Coronavirus und Friseurhandwerk Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen Kosmetik Coronavirus und Kosmetik Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen Handel Fragen und Antworten rund Corona für den Handel Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Kassenarbeitsplätzen im Handel Pflege Informationen für die Einrichtungsleitungen von stationären Pflegeeinrichtungen Reinigungsgewerbe Handlungshilfe für das Reinigungsgewerbe Zahntechniklabore Zahntechnische Laboratorien Schutz vor Infektionsgefahren COVID-19: BACK TO THE WORKPLACE Adapting workplaces and protecting workers Tattoo- und Piercingstudios Branchen-Arbeitsschutzstandard für Tattoo- und Piercingstudios"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ist die Wahrnehmung eines Testes Arbeitszeit?",
"faqAnswers":"Die (ggf. verpflichtende) Annahme der Testangebots ist als Arbeitszeit anzurechnen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Test-Kits sind zugelassen und entsprechen den behördlichen Vorgaben?",
"faqAnswers":"Zugelassene Schnell- oder Selbsttest sind auf der Homepage des Bundesamtes für Arzneimittel Medizinprodukte aufgelistet"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich möchte die Änderung einer Nebenbestimmung auf meinem gültigen Aufenthaltsdokument beantragen (z.B. Streichung der Wohnsitzauflage oder Beschäftigung als Erntehelfer). Kann ich für diese Dienstleistung weiterhin vorsprechen?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Sollten Sie die Änderung einer Nebenbestimmung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder per Post an Ihr zuständiges Referat"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Bekomme ich meine Leistungen der Eingliederungshilfe weiterhin in vollem Umfang?",
"faqAnswers":"Ihre Leistungen werden Sie weiterhin erhalten. Ausschlaggebend hierfür ist Ihr Bescheid. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus können aber ggf. persönliche Kontakte mit Ihnen eingeschränkt werden. Wenn Ihr Bescheid für eine Leistung verlängert werden muss oder Sie erstmals Eingliederungshilfe beantragen wollen, können Sie Ihre Ansprechperson im (bezirklichen) Haus der Teilhabe kontaktieren z.B. per Telefon, Post, E-Mail. Die Kontaktadresen erhalten Sie unter: Ämter für Soziales Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II unter: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe einen neuen Reisepass und möchte meinen Aufenthaltstitel übertragen lassen. Kann ich für diese Dienstleistung vorsprechen?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht ohne Termin bei uns vor. Für Überträge sind grundsätzlich die Berliner Bürgerämter zuständig. Zum Landesamt für Einwanderung müssen Sie nur in bestimmten Fällen kommen. Sollten Sie im Besitz Ihres alten und neuen Reisepasses sowie eines gültigen Aufenthaltstitels sein, sind Ein- und Ausreisen damit grundsätzlich möglich. Sie können Ihre Reise also in der Regel ohne vorherigen Übertrag auf den neuen Pass antreten. Mehr Informationen zum Thema und die Möglichkeit der Terminbuchung finden Sie hier."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wo kann ich aktuell einen Antrag für eine Fahrerkarte / Werkstattkarte / Unternehmerkarte stellen und wie erfolgt die Aushändigung?",
"faqAnswers":"Ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig. Einen Termin können Sie über das Servicetelefon (115 oder 030/90269 2300) vereinbaren oder unser Formular unter: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php nutzen. Die Aushändigung erfolgt durch Zustellung an ihre Meldeanschrift im Direktversand. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Dienstleistung"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_17",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist zu tun, wenn es in Einrichtungen aufgrund der Pandemie zu hohen Personalausfällen kommt?",
"faqAnswers":"Sofern es in Ihrer Einrichtung zu erhöhten Personalausfällen kommt, können mit der Einrichtungsaufsicht Kontakt aufnehmen und Maßnahmen zur befristeten Anpassung des Betreuungsbetriebs abstimmen. Zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht können Eltern oder Mitglieder des erweiterten Familienkreises der Kinder derselben Kitagruppe zur Betreuung hinzugezogen werden. Auch weitere Nicht-Fachkräfte, die der Gruppe oder dem Träger bekannt sind, können zur Überbrückung dringender Personalengpässe eingesetzt werden, dazu gehören beispielsweise: Bufdis (Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst) Teilnehmer und Teilnehmerinnen am freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) Anbieter von Musik-, Theater- und Sportaktivitäten Kindergruppenleiter und Kindergruppenleiterinnen Jugendliche, die bereits Erfahrung in der Begleitung von Kindergruppen gesammelt haben (JuleiCa-/Jugendleiter/in-Card) Studenten oder Studentinnen Praktikanten oder Praktikantinnen Ehrenamtliche Die eingesetzten Personen sind einer erfahrenen Gruppenleitung als Unterstützung zuzuordnen. Sie müssen der Einrichtungsaufsicht angezeigt werden. Dazu ist eine Eigenerklärung nach § 3 Abs. 7 RV Tag erforderlich die die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bis auf Weiteres ersetzt (Muster im Anhang des Jugend-Rundschreibens 1/2015). Die Nicht-Fachkräfte müssen ab einem Einsatz von über 3 Monaten im ISBJ-Personal-Modul gemeldet werden. Grundsätzlich gelten derzeit die in den Betreuungsverträgen vereinbarten Öffnungs-/Betreuungszeiten. Sofern Sie diese Zeiten bspw. aufgrund von Personalausfällen und trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht realisieren können, gehen Sie bitte mit der Kita-Aufsicht und ihrer gewählten Elternvertretung ins Gespräch. Bitte beachten Sie: Abweichungen von den Öffnungs-/Betreuungszeiten bedürfen der Zustimmung der Kita-Aufsicht. (Stand: 10. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_20",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wird eine Einverständniserklärung der Eltern zum Test benötigt?",
"faqAnswers":"Für die Testung der Schülerinnen und Schüler in der Schule ist keine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler erforderlich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_28",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Darf ich eine Begleitpersonen ins Impfzentrum mitbringen?",
"faqAnswers":"In der Regel Nein. Bitte organisieren Sie die Anreise so, dass Begleitpersonen außerhalb des Gebäudes auf Sie warten. Im Impfzentrum steht Unterstützung bereit, falls Sie diese benötigen. Nur in besonderen Ausnahmesituationen (z.B. gesetzliche*r Betreuer*in) darf eine Begleitperson mit ins Gebäude. Grund ist, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen. Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung auf besonders geschultes Personal wie etwa eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in angewiesen sind, können sich durch diese*n begleiten lassen. Bitte durch Vorlage eines entsprechenden amtlichen Ausweises die Beeinträchtigung nachweisen. Minderjährige unter 16 Jahren müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in (i.d.R. Erziehungsberechtigte*r) begleitet werden. Bei Minderjährigen ab 16 Jahren kann die/der gesetzliche Vertreter*in dabei sein. Es muss aber mindestens eine schriftliche Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter*in für die Impfung vorliegen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich möchte einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen oder ändern oder ich habe bereits einen Antrag gestellt. Kann ich für diese Dienstleistung vorsprechen?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Sollten Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen wollen, können Sie dies per E-Mail oder postalisch unter Verwendung des Antragsformulars bei dem für Sie zuständigen Referat vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Antrages ohne dieses Formular nicht möglich ist. Ist Ihr Aufenthaltstitel weiterhin gültig, bitten wir Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags um Geduld, da offene Anträge auf Verlängerung von befristeten Aufenthaltstiteln vorrangig bearbeitet werden müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Offene Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU werden im Rahmen der Kapazitäten bearbeitet. Sollte Ihr befristeter Aufenthaltstitel ablaufen und möchten Sie jetzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen, buchen Sie bitte einen Termin."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ist das Landesamt für Einwanderung geöffnet?",
"faqAnswers":"Ja, das Landesamt für Einwanderung ist geöffnet. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird grundsätzlich nur mit Termin bedient. Für unsere Kundinnen und Kunden gilt im Einzelnen: Syrische Staatsangehörige und Staatenlose / Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit aus Syrien Die Bedienung in den Referaten A 1 und A 5 findet ausschließlich mit Termin statt. Für dringliche Anliegen werden ab 4.6.2021 immer freitags zusätzliche Termine in der Online-Terminvereinbarung für den folgenden Mittwoch freigegeben. Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreise-Verpflichtung Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung sind, registrieren sich bitte über das Online-Formular auf unserer Website. Fachkräfte, Beschäftigte in Wissenschaft und Forschung, Studierende und Auszubildende sowie ihre Familienangehörigen Die Referate B 1 und B 2 schalten für Montag und Dienstag täglich zusätzlich kurzfristig Termine in der Online-Terminvereinbarung für dringliche Anliegen frei. Darüber hinaus werden ab dem 2.6.2021 immer am Mittwochnachmittag hunderte Express-Termine für eine Vorsprache am nächsten Tag am Standort Keplerstraße freigeschaltet. Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären und humanitären Gründen sind, Au-pairs, Selbständige, Teilnehmende an Freiwilligendiensten oder Working-Holiday-Programmen sowie Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln Die Bedienung in den Referaten E 1 bis E 5 findet grundsätzlich nur mit Termin statt. Eine Bedienung mit Wartenummer ist nur bei Vorliegen eines dringenden Grundes möglich. Wartenummern werden am Standort-Friedrich-Krause-Ufer ab dem 31.5.2021 zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr) ausgegeben. Unerlaubt Eingereiste mit Bescheinigungen der Polizei oder des Hauptzollamts Wartenummern werden für Sie ab dem 31.5.2021 am Standort Friedrich-Krause-Ufer an der Pforte (Haupteingang) zu den regulären Öffnungszeiten (montags und dienstags von 7 bis 14 Uhr und donnerstags von 9 bis 17 Uhr) ausgegeben. Termine können Sie auf unserer Internetseite buchen. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier. Wenn Sie verreisen wollen und einen befristeten Aufenthaltstitel mit einem gültigen Pass besitzen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Reisezeitraum unter Angabe des Reisegrunds an das zuständige Referat. Wir prüfen zeitnah, ob Ihnen für die Reise eine Fiktionsbescheinigung übersandt werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir vor dem Hintergrund der langen Produktionszeiten für Urlaubsreisen keine Reiseausweise ausstellen können. Zudem können Sie das Landesamt montags, dienstags und donnerstags zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr und mittwochs und freitags zwischen 9:00 bis 12:00 Uhr unter den Telefonnummern 90269-4407 und 90269-4408 erreichen. Wegen der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus treffen wir für Sie bei Vorsprache als Terminkunde die folgenden Hygienemaßnahmen: Bitte tragen Sie beim Betreten des Dienstgebäudes eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Kontaktlose Temperaturmessung am Eingang Für diese Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_16",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss die 2. Impfung erfolgen, wenn ich die erste Impfung aufgrund von Nebenwirkungen nicht vertragen habe?",
"faqAnswers":"Bitte nehmen Sie in solchen Fällen eine Abstimmung mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt vor."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Notfallverfügung",
"faqAnswers":"Angesichts der Covid-19-Pandemie wächst die Bedeutung von Absprachen und Verfügungen für Notfälle, vor allem für hochbetagte, multimorbide Menschen, die an lebenslimitierenden Erkrankungen leiden. Notfallverfügungen können insbesondere in akuten kritischen Situationen zu Handlungs- und Entscheidungssicherheit beitragen. In Berlin haben sich die maßgeblichen Verbände, Körperschaften und Strukturen bereits im März 2019 für die Nutzung der entwickelten Berliner Notfallverfügung ausgesprochen. Der hier dokumentierte Patientenwille sollte stets Ergebnis eines Kommunikationsprozesses zwischen Betroffenen, Ärzten und ggf. Bevollmächtigten sein. Dazu gehört unbedingt die ärztliche Aufklärung ebenso wie die Beratung über die Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Versorgung. Die individuelle Entscheidung ist mit den Pflegenden und Nahestehenden abzusprechen, zu dokumentieren und zugänglich aufzubewahren. Betreiben Sie Notfallvorsorge und unterstützen Sie die Erstellung einer Notfallverfügung zur gewollten Behandlungsalternative nach entsprechender Beratung, z.B. unter der Sondernummer 40 71 11 14 der Zentralen Anlaufstelle Hospiz Berlin. Stellen Sie sicher, dass die Verfügung auch bei Covid-19 (-Verdacht) beachtet wird. Entscheiden sich die Betroffenen gegen eine Krankenhausbehandlung, ist die Palliativversorgung vor Ort zu planen und zu organisieren. Zentrale Anlaufstelle Hospiz Verfügung für Notfälle für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal (zum Herunterladen)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Corona-Prämie",
"faqAnswers":"Informationen zur Corona-Prämie für Beschäftige sowie Hinweise zum Landesanteil"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_54",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgt der Einsatz der mobilen Teststellen in Berlin?",
"faqAnswers":"Die Strategie der asymptomatischen Testungen wird ergänzt durch den Einsatz mobiler Teststellen. Vier mobile Teststellen (Busse) mit medizinisch ausgebildetem Personal fahren zu Schulen, in denen ein erhöhtes Aufkommen an positiv getesteten Dienstkräften zu verzeichnen ist. Durch die zeitnahe Testung vor Ort ist es möglich, den Unterricht und die ergänzende Förderung und Betreuung mit den Dienstkräften fortzusetzen, die negativ getestet wurden und somit der weiteren Verbreitung des Virus vorzubeugen. Insgesamt können täglich bis zu 1.600 Testungen vorgenommen werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung weist darauf hin, dass die festenTeststellen für asymptomatisches Dienstpersonal an Schulen nicht mehr zur Verfügung stehen. Vielmehr testen sich die Beschäftigten inzwischen zweimal in der Woche selbst. Ist ein solcher Test positiv, erfolgt automatisch und umgehend ein PCR-Test. (Stand: 17. Mai 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wann kann ich wieder in die Werkstatt oder in den Beschäftigungs- und Förderbereich?",
"faqAnswers":"Die Werkstätten und Tagesstätten haben seit dem 01.10.2020 wieder vollumfänglich geöffnet, natürlich unter Beachtung der bestehenden Hygienemaßnahmen. Den vollständigen Text der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Landes Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II unter: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_41",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"In meiner Aufenthaltserlaubnis befindet sich folgender Satz: Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der Berufsausbildung bei der Firma . Meine Berufsausbildung in dieser Firma ist nun beendet oder endet bis zum 30.09.2021. Ist meine Aufenthaltserlaubnis nun erloschen oder wird sie erlöschen?",
"faqAnswers":"Das Landesamt für Einwanderung hat am 03.4.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.05.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.2021 verlängert wurde. Darin befindet sich unter Ziffer 1 eine Regelung zu Ihrer genannten Nebenbestimmung. Schließen Sie Ihre Berufsausbildung bis zum 30.09.2021 erfolgreich ab oder wurde Ihnen gekündigt, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht. Die Gültigkeit Ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis läuft ab? Dann buchen Sie bitte einen Termin Etwas Anderes gilt, wenn Sie Ihre Ausbildung selbst gekündigt haben. In diesem Fall erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an Ihr zuständiges Referat."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Muss ich derzeit für mein Taxi-Unternehmen eine Entbindung von der Betriebspflicht beantragen, wenn mein Betrieb Corona-bedingt ruht oder nur eingeschränkt gefahren werden kann?",
"faqAnswers":"Nein. Sie sind im Rahmen Ihrer Betriebspflicht verpflichtet, jede Ihrer Taxen in mindestens 180 Schichten im Kalenderjahr für die Dauer von mindestens 6 Stunden pro Schicht bereit zu halten. Sollten Sie diese Mindestanforderung im Jahr 2020 wesentlich unterschritten haben, können Sie eine nachträgliche Betriebspflichtentbindung unter Angabe der tatsächlich gefahrenen Schichten beantragen. Für das Jahr 2021 können derzeit noch keine Entscheidungen getroffen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_7",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gibt es derzeit eine Ausgangssperre?",
"faqAnswers":"Nein. Die strengen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht wurden aufgehoben. Nach §28b Infektionsschutzgesetz greift die örtlich begrenzte nächtliche Ausgangssperre nur, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschreitet. Das ist in Berlin derzeit nicht der Fall."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich bei laufenden Ausschreibungen Spielstättenbestätigungen auch nachreichen, da Veranstaltungsorte zurzeit schwer erreichbar sind, bzw. noch keine Zusagen machen können?",
"faqAnswers":"Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass das Antragsformular (online) das Hochladen eines Dokumentes zu diesem Punkt verlangt. Hier können Sie aber zum Beispiel ein Dokument hochladen in dem Sie beschreiben, wie der Stand der Anfragen bei den Veranstaltungsorten ist o.ä."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_43",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Gewerbe dürfen öffnen?",
"faqAnswers":"Einzelhandelsgeschäfte dürfen grundsätzlich öffnen. Besucher:innen müssen eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen. Es besteht keine Testpflicht im gesamten Einzelhandel, die Personenanzahl der Kundschaft muss jedoch begrenzt werden. Auch Trödel- und Flohmärkte dürfen wieder stattfinden. Im Freien müssen Besucher:innen eine medizinische Gesichtsmaske tragen. In geschlossenen Räumen gilt hingegen eine FFP2-Maskenpflicht. Mehr Informationen dazu, welche Gewerbe unter welchen Voraussetzungen öffnen dürfen, finden Sie in der Auslegungshilfe ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"An wen kann ich mich wenden, wenn ich anderen helfen will oder selber Hilfe brauche, z. B. beim Einkaufen?",
"faqAnswers":"An die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Corona-Hilfe in Ihrem Bezirk: Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Corona-Hilfe An ein Stadtteilzentrum in Ihrer Nähe: Stadtteilzentren An eine der bezirklichen Koordinierungsstellen für Nachbarschaftshilfe: Koordinierungsstellen für Nachbarschaftshilfe An das Nachbarschaftsportal nebenan.de: Nachbarschaftsportal nebenan.de oder unter der Telefonnummer 0800-866 55 44"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_9",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Veranstaltungen dürfen stattfinden?",
"faqAnswers":"Kulturelle Veranstaltungen und Events im Freizeitbereich dürfen unter Auflagen wieder stattfinden. So gilt bei Open-Air-Veranstaltungen eine Personenobergrenze von 500 gleichzeitig Anwesenden bei fester Sitzplatzzuteilung. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit bis zu 100 Personen stattfinden, wenn eine maschinelle Lüftungsanlage vorhanden ist, können auch bis zu 250 Personen an einer solchen Veranstaltung teilnehmen. Besondere private Veranstaltungen, wie Trauerfeiern, Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten, können mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden. Bei Veranstaltungen im Freien besteht diese Testpflicht darüber hinaus grundsätzlich ab 250 Personen, in geschlossenen Räumen ab elf Personen. Vollständig geimpfte sowie genesene Personen sind von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen dazu finden Sie im Themenbereich Veranstaltungen und Kultur ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_40",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, mich angesteckt zu haben?",
"faqAnswers":"Wer persönlichen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollte sich unverzüglich bei einem Arzt oder einer Abklärungsstelle in Berlin (z.B. Charité in Mitte, Wenckebach-Klinikum Tempelhof, DRK Klinik Westend) zunächst telefonisch melden. Gehen Sie bitte nicht direkt in Hausarztpraxis in das Wartezimmer! Sie können sich auch telefonisch an das Gesundheitsamt des Bezirkes, in dem Sie sich aufhalten, wenden. Gesundheitsämter"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wie kann ich derzeit meinen berlinpass verlängern oder neu ausstellen lassen?",
"faqAnswers":"Seit März 2020 abgelaufene berlinpässe behalten vorerst ihre Gültigkeit. Damit können Sie unverändert das Berlin-Ticket S erwerben. Neue berlinpässe werden derzeit nicht ausgestellt. Sofern Sie noch keinen berlinpass haben, gilt übergangsweise der aktuelle Leistungsbescheid im Original als Nachweis für den Anspruch auf das Berlin-Tickt S. Dafür müssen Sie Ihr Aktenzeichen, die Wohngeldnummer oder die Bedarfsgemeinschaftsnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen. Ab März 2021 werden stufenweise wieder berlinpässe durch die Bürgerämter ausgestellt. Dies erfolgt in einem schriftlichen Verfahren. Die aktuellen Regelungen und Hinweise zu dem Verfahren ab März 2021 finden Sie hier: https://www.berlin.de/berlinpass"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Aussetzen von Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen",
"faqAnswers":"Die mehrfach verlängerte WTG-Festlegung Nr. 3 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 22.07.2020 ist zum 28.02.2021 ausgelaufen. An deren Stelle tritt das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 17.03.2021 zur Verlängerung der Flexibilisierung der Prüfrichtlinien für die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der anhaltenden pandemischen Situation. Danach gilt für die Heimaufsicht mittlerweile wieder die Pflicht zum Durchführen von Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen; dabei ist das Prüfgeschehen jedoch weiterhin jeweils an die aktuelle Pandemielage anzupassen; dies gilt bis Jahresende 2021. Bei wesentlichen Änderungen bezieht die Heimaufsicht die Fachaufsicht rechtzeitig ein. Die Heimaufsicht wird in Pflegeeinrichtungen und in Pflege-Wohngemeinschaften auch vor Ort weiterhin Anlassprüfungen durchführen. Zugleich gilt eine flexibilisierte Handhabung der WTG-Prüfrichtlinien in Bezug auf Pflegeeinrichtungen zunächst bis zum 30.06.2022."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_32",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich wohne in einer LAF-Unterkunft und trage die Kosten selbst (Selbstzahler) oder habe eine Kostenerstattung für die Unterkunft durch das Jobcenter bzw. Sozialamt. Mein Termin beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist abgesagt worden. Wie geht es nun weiter?",
"faqAnswers":"Ihr Unterkunftsplatznachweis wird vom LAF per Post an (den Betreiber) Ihre/r Unterkunft gesendet. Die Rechnung wird ebenfalls per Post in die Unterkunft gesendet. Die Rechnung wird Ihnen dann in der Unterkunft zugestellt. Bezahlen Sie bitte Ihre Rechnung für Ihren Unterkunftsplatz. Wenn bisher das Jobcenter oder das Sozialamt einen Teil der Kosten für Sie übernommen hat, wird dies auch weiterhin gewährleistet. Sie erhalten dann per Post eine Rechnung nur über den Eigenanteil, den Sie selbst bezahlen müssen. Melden Sie sich bitte bei Veränderungen bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt, z. B. wenn Sie Ihre Arbeit verlieren und deshalb kein Geld mehr bekommen sollten. Dann kann es sein, dass Sie auch keinen Eigenanteil für Ihre Unterkunft mehr bezahlen müssen. Das Schuldanerkenntnis müssen Sie während der Corona-Maßnahmen nicht unterschreiben. Bitte haben Sie Verständnis: Persönliche Termine finden vorerst nicht statt. Aktuelle Informationen zur Arbeit des LAF finden Sie auf der LAF-Webseite: Webseite des LAF Mit Ihren Fragen zur Leistungsgewährung wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder mit dem e-service an Ihr Jobcenter: Webseite der Bundesagentur für Arbeit"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_26",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Für was benötige ich einen Schnelltest oder einen Selbsttest?",
"faqAnswers":"Schnell- und Selbsttest dienen dem persönlichen Schutz, dem der Familie und des eigenen Umfeldes. Darüber hinaus benötigen Sie für verschiedene Anlässe ein negatives Testergebnis: beispielsweise für das Betreten bestimmter Stellen des Einzelhandels, für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen oder für den Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen, Galerien und Gedenkstätten. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit regelmäßig körperlichen Kontakt zu Kund:innen oder sonstigen Personen haben, sind Sie verpflichtet, zwei Schnell- bzw. Selbsttests pro Woche zu machen. An Schulen, in Kitas und in Pflegeheimen wird gesondert getestet."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgen die Impfungen für das Personal der weiterfu hrenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen?",
"faqAnswers":"Die etwa 50.000 Beschäftigten an den weiterführenden und beruflichen Schulen können ab dem 3. Mai umgehend einen Impftermin buchen, um sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Abweichend vom bisherigen Verfahren benötigen Sie ab dem 3. Mai 2021 keinen Impfcode mehr. Stattdessen benötigen Sie eine Bescheinigung, aus der die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe des § 4 Coronavirus-Impfverordnung hervorgeht. Dies können Atteste, Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers oder Dienstherren oder sonstige Nachweise sein. Letzteres kann aber auch die Ihnen bereits zugestellte Einladung mit dem Impfcode sein. Bis zum 2. Mai 2021 können Sie auch die bereits von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Impfeinladung mit dem entsprechenden Impfcode zur Terminbuchung nutzen. Vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin zur Schutzimpfung unter https://service.berlin.de/corona/ Falls eine Online-Buchung nicht möglich ist, können Sie gerne auch telefonisch einen Termin buchen unter der Telefon-Nummer +49 30 9028 2200. Neben der Bescheinigung, die Ihnen die Impfberechtigung bestätigt, müssen die folgenden Unterlagen zur Wahrnehmung Ihres Impftermins vorliegen und mitgebracht werden: Personalausweis oder Reisepass Anamnese- und Einwilligungsbogen (möglichst unterschrieben) Aufklärungsmerkblatt (möglichst unterschrieben) Impfausweis (falls vorhanden). Unter folgendem Link finden Sie den jeweils aktuellen Anamnese- und Einwilligungsbogen sowie Aufklärungsblatt Die Impfung ist kostenlos und freiwillig. Um in kurzer Zeit eine große Zahl von Personen impfen zu können, haben wir in Berlin sechs Corona-Impfzentren eingerichtet. Darüber hinaus führen viele Berliner Hausärztinnen und Hausärzte sowie ab Juni viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Schutzimpfungen durch, von denen Sie sich selbstverständlich auch beraten lassen können. Weitere Informationen finden Sie in dem Schreiben, das den Schulen zur Verfügung gestellt wurde."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_35",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir Homeoffice anzubieten?",
"faqAnswers":"Ja. Im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu ermöglichen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Das regelt das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesarbeitsministeriums."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_88",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche SARS-CoV-2-Varianten wurden in Berlin nachgewiesen?",
"faqAnswers":"Für SARS-CoV-2 wurden aktuell vier besorgniserregende Varianten in Berlin nachgewiesen: Alpha (B.1.1.7), welche erstmalig in Großbritannien entdeckt wurde, Beta (B.1.315), die ursprünglich zuerst in Südafrika gemeldete Mutation, Variante Gamma (P.1), die erstmals in Brasilien gemeldet wurde und die Virusvariante Delta/Kappa (B.1.617), die erstmals in Indien registriert wurde. Alpha ist mittlerweile die dominante Variante in Berlin (sowie in Gesamtdeutschland und vielen weiteren Ländern). Für Alpha wurde eine höhere Übertragbarkeit nachgewiesen und es gibt Hinweise auf schwerere Krankheitsverläufe. Für die Variante Beta wird ebenfalls eine höhere Übertragbarkeit angenommen. Die Verbreitungsrate dieser und anderer Virus-Varianten wird auch durch die Berliner Labore beobachtet. Die Verbreitung von Gamma ist in Berlin äußerst gering, ebenso die Verbreitung der Variante Delta/Kappa, die aktuell international intensiv beobachtet und untersucht wird. Weitere Informationen und Empfehlungen zu den neuen SARS-CoV-2-Virusvarianten finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_38",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Habe ich Anspruch auf einen Coronatest am Arbeitsplatz?",
"faqAnswers":"Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, allen Mitarbeiter:innen, die mindestens zum Teil vor Ort an ihrem Arbeitsplatz tätig sind, zweimal pro Woche ein kostenloses Schnelltest- oder Selbsttest-Angebot zu machen. Mitarbeiter:innen, die nur an einem Tag pro Woche am Arbeitsplatz präsent sind, muss nur für diesen Tag ein Testangebot gemacht werden. Sinn und Zweck der Regelung ist es nicht, dass Mitarbeiter:innen sich zur Wahrnehmung des Testangebots extra an den Arbeitsplatz begeben. Mitarbeiter:innen mit direktem Kontakt zu Kund:innen, zum Beispiel im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, sind dazu verpflichtet, dieses Angebot wahrzunehmen. In diesen Fällen müssen entsprechende Nachweise und Testergebnisse vier Wochen lang aufbewahrt werden. Damit die Ausnahme von der Testpflicht greift, gelten folgende Vorgaben: Vollständig Geimpfte: Die letzte erforderliche Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Kürzlich Genesene: Die Infektion mit dem Coronavirus wurde mittels PCR-Test vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten nachgewiesen. Weitere Genesene: Die Infektion mit dem Coronavirus liegt mehr als sechs Monate zurück und die betreffende Person kann mindestens eine Impfung nachweisen, die vor mindestens 14 Tagen erfolgte."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Bin ich verpflichtet meinen Kund:innen Selbsttests zur Durchführung vor Ort anzubieten?",
"faqAnswers":"Eine Verpflichtung besteht nicht. Es steht den Betriebsinhaber:innen ingesamt frei, ob diese Selbsttests zur Durchführung vor Ort anbieten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Welche Erleichterungen gibt es bei der Künstlersozialkasse (KSK)?",
"faqAnswers":"Die KSK hat verschiedene Regelungen für Zahlungserleichterungen geschaffen. Dazu gehören z.B. die Stundung oder Ratenzahlung von Beiträgen oder das Fortbestehen der Versicherungspflicht auch bei Nichterreichung des jährlichen Mindesteinkommens von 3900,- . Weitere Informationen der KSK finden Sie hier"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_31",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich habe wegen der Corona-Krise kein Einkommen mehr, das meine Ausgaben deckt. Wohin kann ich mich wenden?",
"faqAnswers":"Bitte lassen Sie sich zunächst beim Jobcenter beraten, ob Sie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten können. Wenn Sie diese Leistungen nicht bekommen können oder diese Leistungen nicht ausreichend sind, können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch erhalten. Besitzen Sie eine Aufenthaltsgestattung, dann wenden Sie sich bitte telefonisch an das LAF. Wenn Sie eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben, rufen Sie bitte das Sozialamt an Ihrem Wohnort an."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_7",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo kann ich mich über bekannt gewordene Nebenwirkungen informieren?",
"faqAnswers":"Werden neue Nebenwirkungen bekannt, werden diese auf der Webseite des RKI veröffentlicht. Auch im Aufklärungsgespräch vor der Impfung wird darauf hingewiesen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_57",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich in den vorgeschriebenen Bereichen keine Maske trage?",
"faqAnswers":"Wenn Sie gegen die Maskenpflicht verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zu sechs Jahren, Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Maske tragen können und hierzu eine ärztliche Bescheinigung besitzen oder gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Begleitung. Die Maske muss Mund und Nase bedecken, damit eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. Den vollständigen Paragraphen zur Mund-Nasen-Bedeckung und medizinischen Gesichtsmaske finden Sie in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter § 4."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_13",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Warum sollte ich mich impfen lassen?",
"faqAnswers":"Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten wie Corona zu schützen. Zudem helfen sie dabei, dass sich Infektionskrankheiten nicht weiter ausbreiten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_45",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Werden Menschen in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe auf das Corona-Virus getestet?",
"faqAnswers":"In vielen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe werden sämtliche Besucherinnen und Besucher sowie das Personal mit Hilfe von Schnelltests auf das Corona-Virus untersucht. Wenngleich die Testungen mit einem Mehraufwand verbunden sind und zu Verzögerungen der Arbeitsabläufe führen können, sind diese von zentraler Bedeutung für den Schutz der hilfesuchenden Menschen und des eingesetzten Personals."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was gilt hinsichtlich der Anwesenheitsdokumentation?",
"faqAnswers":"Die Verantwortlichen für Bildungsangebote und Prüfungen im Bereich der beruflichen Bildung haben gemäß den Vorgaben von § 5 der 2. InfSchMV eine Anwesenheitsdokumentation zu führen und für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die erforderlichen Angaben zur Anwesenheitsdokumentation vollständig und wahrheitsgemäß zu machen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was für eine Maske ist in der beruflichen Bildung zu tragen?",
"faqAnswers":"Gemäß den aktuell geltenden Regelungen der Zweiten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in der beruflichen Bildung bei Aufenthalt in geschlossenen Räumen zurzeit grundsätzlich eine medizinische Maske zu tragen (§ 4 Abs. 2 Nr. 6 der 2. InfSchMV). Für Beschäftigte in Einrichtungen der beruflichen Bildung, die nicht direkt an den Lehr- und Prüfungsveranstaltungen beteiligt sind, gilt § 4 Abs. 1 Nr. 9 der 2. InfSchMV, wonach Beschäftigte, die in Büro- und Verwaltungsgebäuden tätig sind, in geschlossen Räumen eine medizinische Maske tragen müssen, es sei denn, sie halten sich an einem festen Platz auf oder können den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Befreiungen von der Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske sind im Übrigen in § 4 Abs. 4 der 2. InfSchMV geregelt. Entsprechend den Regelungen zur Maskenpflicht in Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 Nr. 4 der 2. InfSchMV) gilt für Informations- und Beratungsstellen bei Präsenzberatungen im Bereich Berufliche Bildung, Arbeit und Beruf : Ratsuchende: FFP 2-Maske Mitarbeiter/innen während des Beratungsgespräch: Medizinische Maske"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich möchte wegen der Corona-Krise Leistungen beantragen, um meinen Lebensunterhalt zu sichern muss ich mein Vermögen vor Antragstellung aufbrauchen?",
"faqAnswers":"Aktuell gelten aufgrund der Corona-Pandemie Erleichterungen bei der Vermögensanrechnung. Bei Anträgen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach dem SGB II), auf Sozialhilfe (nach dem SGB XII) und auf Leistungen für Geflüchtete (nach § 2 AsylbLG), die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.03.2021 gestellt werden, findet keine Vermögensprüfung statt. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt für jeweils die ersten sechs Monate der Bewilligungszeiträume. Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück. Für den Verzicht auf die Vermögensanrechnung ist es unerheblich, ob erstmalig Leistungen beantragt werden oder es sich um einen Folgeantrag handelt. Auch nach Ablauf der sechs Monate wird keine rückwirkende Prüfung durchgeführt. Sie müssen Ihr Vermögen also während der sechs Monate nicht verbrauchen und auch keine entsprechenden Vorbereitungen treffen. Wenn Sie nach Ablauf der sechs Monate weiterhin Leistungen erhalten wollen, wird Ihr Vermögen für eine weitere Leistungsbewilligung wieder regulär entsprechend der Bestimmungen für den Einsatz des Vermögens nach dem SGB II bzw. SGB XII geprüft. ACHTUNG: Der Verzicht auf Vermögensanrechnung gilt nicht bei erheblichem Vermögen d. h. bei Vermögen, das 60 000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur: Webseite der Bundesagentur für Arbeit"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_32",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie sicher sind Selbst- und Schnelltests?",
"faqAnswers":"Schnelltests zur Selbstanwendung sowie solche, die durch geschultes Personal vorgenommen werden, sind sicher, soweit die Anwendung entsprechend den Herstellerangaben erfolgt. Diese Tests werden nur in Verkehr gebracht, wenn sie die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellten Anforderungen erfüllen und hier gelistet werden. Selbst- und Schnelltests können ein Virus in der Phase, in der die zu testende Person besonders ansteckend ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennen. Jedoch schließt ein negatives Ergebnis eine Infektion nicht unbedingt aus, insbesondere dann nicht, wenn eine niedrige Viruslast vorliegt oder der notwendige Abstrich nicht korrekt durchgeführt wurde. Auch falsch-positive Ergebnisse können vorkommen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Testpflicht bei Veranstaltungen: Wer ist für die Testung der Gäste verantwortlich?",
"faqAnswers":"Die Gäste können entweder einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Der/die Veranstaltende kann Schnell-/Selbsttest auch vor Ort anbieten; für die Organisation und Durchführung dieser ist der/die Veranstalter:in dann verantwortlich. Es steht diesen zusätzlich frei, mit dem Veranstaltungsort ( Venue ) eine Aufteilung der Testorganisation zu vereinbaren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_22",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?",
"faqAnswers":"Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für berufstätige Eltern während der Corona-Krise wurde rückwirkend zum 5. Januar 2021 ausgeweitet. Jeder Elternteil hat nun Anspruch auf 30, Alleinerziehende auf 60 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, Alleinerziehende können in diesem Fall maximal bis zu 130 Arbeitstage geltend machen. Neu ist, dass wenn Kita oder Schule pandemiebedingt geschlossen sind, dieser Anspruch auch in Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Die Regelung gilt für Kinder unter 12 Jahre, bei Kindern mit Behinderung gilt keine Altersgrenze. Weitere Informationen zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_9",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie wird der Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase von Medice Arzneimittel durchgeführt?",
"faqAnswers":"Für den Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase von Medice genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Führen Sie den Abstrichtupfer in beide Nasenlöcher ca. 2,5 cm ein, drehen Sie ihn drei- bis vier Mal und führen Sie ihn dabei über die Nasenschleimhaut. Führen Sie den Abstrichtupfer in das Röhrchen, in das Sie vorher acht Tropfen der Pufferlösung gegeben haben. Drehen Sie ihn drei- bis fünf Mal und drücken Sie ihn dabei gegen die Seitenwände des Röhrchens, um die Probe auszulösen. Ziehen Sie ihn heraus, drücken Sie dabei die Seitenwände des Röhrchen gegen den Abstrichtupfer, um die Antigene zu lösen. Setzen Sie anschließend die Tropfkappe auf und geben Sie zwei bis drei Tropfen in die Vertiefung auf der Testkassette. Das Ergebnis Ihres Selbsttests liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor. Bei zwei Linien ist ihr Test positiv. In dem Fall begeben Sie sich bitte umgehend in ein PCR-Nachtestzentrum. Nach mehr als 20 Minuten Wartezeit können Sie kein gültiges Ergebnis mehr auswerten. Kurzanleitung für den Selbsttest Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase QUICK REFERENCE GUIDE FOR Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase NOTICE D UTILISATION ABRÉGÉE POUR LE TEST ANTIGÉNIQUE INDIVIDUEL Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase GUÍA RÁPIDA PARA EL TEST DE AUTODIAGNÓSTICO Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase KISA KILAVUZ KEND KEND NE TEST Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase : Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase KRÓTKA INSTRUKCJA WYKONANIA SAMODZIELNEGO TESTU Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase H NG D N NG N G N CÁCH T XÉT NGHI M Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase Serbisch: KRATKA UPUTSTVA ZA SAMOTESTIRANJE Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase Hier finden Sie weitere Informationen des Herstellers zum Medicovid-AG ® SARS CoV-2 Antigen Selbsttest Nase"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_6",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Mit wie vielen Personen darf ich mich privat treffen?",
"faqAnswers":"Es gelten folgende Personenobergrenzen für private Treffen: Im öffentlichen Raum draußen sind momentan nur Treffen von maximal 10 zeitgleich anwesenden Personen aus maximal fünf fünf Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Zu Hause in geschlossenen Räumen dürfen sich maximal sechs zeitgleich anwesende Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren und Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht mitgezählt. Vergewissern Sie sich vor Treffen mit haushaltsfremden Personen mit einem Schnelltest, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Hierzu bieten mehrere Testzentren(Testzentren Berlin) : https://www.berlin.de/corona/testzentren/#schnelltests in ganz Berlin kostenlose Tests an. Auch Selbsttests können verwendet werden. Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen finden Sie in der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter § 2 Absatz 2."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Muss ich im Homeoffice arbeiten, auch wenn ich das nicht möchte?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich müssen Sie das Angebot zum Arbeiten von Zuhause annehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Das regelt das Infektionsschutzgesetz des Bundes ( https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html ). Gründe sind zum Beispiel die Störung durch Dritte im Homeoffice oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz. Mehr Informationen zum Homeoffice und Kontaktreduktion in Betrieben finden Sie auf der Website https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/homeoffice-was-bestehen-fuer-rechte-und-pflichten.html des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_23",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was erwartet mich aktuell an der Hochschule?",
"faqAnswers":"Das Sommersemester 2021 findet noch im digitalen Modus statt. Unter Einsatz von Hygienekonzepten und Teststrategien wird aber wieder mehr Präsenz auf dem Campus ermöglicht. Hochschulbibliotheken können für Präsenzleihe öffnen und auch PC-Pools, Arbeitsplätze und Labore können wieder genutzt werden. Praxisformate können in Kleingruppen mit bis zu 25 Personen durchgeführt werden. Ab dem 18. Juni werden die Hochschulen ihre Präsenzanteile in Studium und Lehre weiter erhöhen, möglich wird dann neben Praxisformaten auch die Durchführung weiterer Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz. Zudem können die Mensen des Studierendenwerks Berlin im Juni ihren Betrieb sukzessive wiederaufnehmen und Speisen zunächst zur Abholung anbieten. Die vereinbarten Öffnungsschritte sind in einem gemeinsamen Papier der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung und der Berliner Hochschulen festgehalten. Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen finden Sie auch auf der Sonderseite der Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Weitere Informationen",
"faqAnswers":"Besonders Familien brauchen in Krisenzeiten Unterstützung. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums hat eine Übersicht zu den finanziellen Hilfen zusammengestellt: Notfall-Kinderzuschlag Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung Notbetreuung Kurzarbeitergeld Arbeitslosengeld und Grundsicherung für Eltern und Familien Bitte informieren Sie sich und beantragen Sie die für Ihre Kinder und Familie benötigte Hilfe! Elterninformation zu finanziellen Hilfen für Familien und Erleichterungen in Zeiten der Corona-Pandemie Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Zu den finanziellen Hilfen für Familien Informationen des Bundesfamilienministerium"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_84",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wann und in welchem Zeitraum sind Nebenwirkungen zu erwarten?",
"faqAnswers":"Mögliche Nebenwirkungen sind kurz nach der Impfung zu erwarten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mir Homeoffice anzubieten?",
"faqAnswers":"Ja. Im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, Homeoffice oder mobiles Arbeiten zu ermöglichen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Das regelt das bundesweite Infektionsschutzgesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html )."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_53",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich benötige dauerhaft Medikamente? Wie komme ich da ran?",
"faqAnswers":"Menschen, die dauerhaft Medikamente brauchen, sollen diese auch weiterhin bekommen. Bitte informieren Sie das Gesundheitsamt und Ihren Betreiber über Ihren Bedarf."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Das Testergebnis ist positiv, muss meine/n Mitarbeiter:in nun in Quarantäne und die Arbeitsstätte verlassen?",
"faqAnswers":"Ist das Ergebnis eines Tests positiv, muss die/der Mitarbeiter:in sich absondern und die Arbeitsstätte verlassen. Es gelten die allgemeinen Regelungen des § 21a InfSchMV und die Allgemeinverfügungen zur Quarantäne der Bezirke Weiterführende Informationen können dem Infoblatt unter Downloads entnommen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Sind Kosten für Reiserücktrittsversicherungen zuwendungsfähig?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich nein. Bitte wenden Sie sich im besonders begründeten Einzelfall an Ihre*n Projektbearbeiter*in."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_11",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Darf ich Gottesdienste besuchen?",
"faqAnswers":"Ja, Gottesdienste sowie weitere religiös-kultische Veranstaltungen sind erlaubt. Zum Schutz der Teilnehmenden muss ein Hygienekonzept umgesetzt werden, das dem Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur entspricht. Dementsprechend sollen Gottesdienste nicht länger als 60 Minuten dauern. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewahrt und die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen während des gesamten Gottesdienstes eingehalten wird. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist verpflichtend. Ist ein Gottesdienst oder eine ähnliche Veranstaltung mit mehr als 10 Teilnehmenden geplant, ohne dass die Religionsgemeinschaft ein Hygienekonzept etabliert hat, das den Vorgaben der Kulturverwaltung entspricht, muss die Veranstaltung spätestens zwei Werktage vor ihrer Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt werden. Das Gemeindesingen ist in Innenräumen erlaubt, wenn der Gottesdienst nicht länger als 60 Minuten dauert und der gemeinsame Gesang nicht länger als 15 Minuten andauert. In diesem Fall muss in alle Richtungen ein Abstand von 3 Metern eingehalten werden. Um im Infektionsfall Kontakte schnell nachverfolgen zu können, müssen Anwesenheitslisten geführt werden. Bei Zusammenkünften, bei denen viel Andrang erwartet wird, ist eine Anmeldung erforderlich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_17",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was muss ich bei meinem Besuch im Krankenhaus beachten?",
"faqAnswers":"Die Senatsgesundheitsverwaltung hat eine Krankenhaus-Covid-19-Verordnung erlassen. Die Besuchszeit der medizinisch betreuten Personen wird damit auf einmal am Tag, für eine Stunde, durch eine Person beschränkt. Der Besuch darf keine Covid-19 Symptome aufweisen. Keine Einschränkungen gibt es beispielsweise für den Besuch schwerstkranker und sterbender Menschen und für den Besuch von Kindern unter 16 Jahren. Außerdem sind Besuche im Rahmen der Seelsorge sowie durch Urkundspersonen, wie zum Beispiel Notare, immer möglich. Im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung kann die Leitung eines Krankenhauses darüber hinaus gehende Einschränkungen der Besuchsrechte beschließen. Bei Besuchen müssen Patient:in und Besucher:in eine FFP2-Maske oder einen vergleichbaren Schutz tragen. Bei Geburten darf eine Person die Gebärende begleiten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_38",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Krankheitszeichen löst das neuartige Virus aus?",
"faqAnswers":"Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber: Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu diesen Symptome führen. Einige Betroffene klagen auch über Durchfall. Auch Atemproblemen und Lungenentzündung sind möglich. Die Anzeichen ähneln oft denen einer Erkältung oder Grippe."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_52",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Gewerbe müssen weiterhin geschlossen bleiben?",
"faqAnswers":"Clubs, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen dürfen weiterhin nicht öffnen. Die genannten Einrichtungen dürfen aber gastronomische Angebote im Freien anbieten. Hotels und Betreibende von Ferienwohnungen und ähnlichen Betrieben dürfen bis zum Ablauf den 10. Juni keine touristischen Übernachtungen anbieten. Nichttouristische Übernachtungen zum Beispiel im Rahmen eines Familienbesuchs oder einer Dienstreise sind erlaubt. Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Auch der Prostitution darf gewerblich weder innerhalb noch außerhalb der Betriebsstätten nachgegangen werden. Mehr Informationen dazu, welche Gewerbe nicht öffnen dürfen, finden Sie in der Auslegungshilfe."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_87",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann man trotz der Schutzimpfung an Covid-19 erkranken?",
"faqAnswers":"Ja. Der Impfstoff bietet zwar einen sehr hohen Schutz, aber ein 100%iger Schutz kann leider nicht gewährleistet werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich möchte meinen Reiseausweis oder Ausweisersatz verlängern / abholen. Kann ich für diese Dienstleistung vorsprechen?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Die Dokumente können auch nicht per Post übersandt werden. Sollten Sie einen Antrag auf Verlängerung Ihres Reiseausweises oder Ausweisersatzes stellen wollen, können Sie dies per E-Mail oder postalisch vornehmen. Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen. Soweit Sie über einen elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) verfügen, können Sie damit problemlos Ihren rechtmäßigen Aufenthalt dokumentieren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_37",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Können Stipendien, deren Durchführungszeitraum erst später im Jahr beginnt, vorgezogen werden? Und kann die Auszahlung der Mittel dann zeitnah erfolgen?",
"faqAnswers":"Dies ist unter Umständen möglich. Falls in Ihrem Stipendienprogramm diese Möglichkeit eingeführt wird, werden Sie darüber unaufgefordert informiert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer zahlt die Tests?",
"faqAnswers":"Die Kosten für die Tests (Beschaffung oder Durchführung durch Dritte) sind von dem/der Arbeitgeber:in zu tragen. Die Kosten können bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet werden. Dies gilt auch für die Mehrkosten, welche durch die Einstellung von Personal zur Wahrnehmung der Testangebotspflicht entstehen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_34",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Gilt weiterhin die 2-Monatsfrist zur Verausgabung von Mitteln?",
"faqAnswers":"Sofern bereits ausgereichte Mittel nicht binnen 2 Monaten verbraucht werden konnten, rufen Sie bitte in der Bewilligungsstelle an. Dort wird mitgeteilt, wie zu verfahren ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_46",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich arbeite als Spezialitätenkoch, Sprachlehrer, Au-Pair oder darf wegen eines Van-der-Elst -Visums oder eines Working-Holiday -Visums in Deutschland arbeiten. In meiner Aufenthaltserlaubnis bzw. meinem Visum steht, dass ich nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt arbeiten darf, z.B. befindet sich darin der folgende Satz: Erlaubnis zur Beschäftigung endet am... oder Beschäftigung bis höchst. 6 Monate bei demselben AG erlaubt . Meine Aufenthaltserlaubnis bzw. mein Visum läuft bald ab. Was kann ich tun? Darf ich weiterarbeiten?",
"faqAnswers":"Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihr nationales D-Visum (z.B. Van-der-Elst oder Working-Holiday ) abläuft, können Sie hier einen Termin buchen. Dadurch gilt Ihr Aufenthalt bis zu einer Entscheidung des Landesamts für Einwanderung als erlaubt. Hinsichtlich der Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung gilt folgendes: Wenn Sie die bisherige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber fortsetzen und Sie sich vor dem 01.10.2020 im Onlineformular registriert haben bzw. danach einen Termin beim Landesamt für Einwanderung gebucht haben, wird Ihnen diese Beschäftigung auf Grund der aktuellen Lage weiterhin erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Beschäftigung ursprünglich zeitlich befristet war. Bei Prüfung Ihres Vorgangs bzw. im Rahmen der Vorsprache wird ihr aufenthaltsrechtlicher Status geklärt. Sofern Sie eine Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber aufnehmen wollen bzw. müssen und einen neuen Arbeitsvertrag vorweisen können, buchen Sie bitte ebenfalls einen Termin. Es wird dann geprüft, ob Ihnen auf dieser Grundlage die Beschäftigungserlaubnis erneut erteilt werden kann. Wir weisen Sie jedoch vorsorglich darauf hin, dass eine weitere Verlängerung über den 30.09.2021 hinaus nach derzeitigem Stand nicht möglich ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_25",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Mein Projekt sollte an mehreren Terminen stattfinden. Einige Termine konnte ich verschieben, andere musste ich streichen. Kann ich für die ausgefallenen Termine Ausfallhonorare zahlen?",
"faqAnswers":"Ja, wenn wegen Teil-Absagen Teile des vertraglich vereinbarten Honorars ausfallen würden, kann für den ausgefallenen Teil anteilig ein Ausfall-Honorar gezahlt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgt aktuell die Betreuung in den Berliner Kitas?",
"faqAnswers":"Seit dem 17. Mai sind die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Berliner Familien und Kinder geöffnet. Alle Kinder sollen dann wieder ein Betreuungsangebot erhalten, welches mindestens den bedarfsunabhängigen Rechtsanspruch von 7 Stunden erfüllt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Information zur Öffnung der Kitas ab dem 17. Mai 2021 bei eingeschränktem Regel-Betrieb. Spätestens am 21. Juni werden alle Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Elterninformation vom 11. Mai in verschiedenen Sprachen Elterninformation zur Öffnung in leichter Sprache Information for Parents Información para padres Information aux parents Informationen in Türkisch Informationen in Arabisch Informationen in Farsi Informacja dla rodziców Informationen in Rumänisch Informationen in Vietnamesisch Informacije za roditelje Kurdisch: Informationen in Kurdisch (Stand: 8. Juni 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_47",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was ist mit Terminen beim Amt?",
"faqAnswers":"Bitte kommen Sie bei Quarantäne nicht zum Termin in die Ämter. Bitte schreiben Sie eine Mail oder sprechen Sie mit dem Betreiber, der die Behörden informiert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_88",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie wird der Impfstoff verabreicht?",
"faqAnswers":"Der Impfstoff wird durch medizinisches Personal gespritzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Können Unternehmen individuelle Wege gehen, um Präsenz zu reduzieren?",
"faqAnswers":"Ja, das ist ausdrücklich möglich, da die Regelung keine starre Verpflichtung im Detail vorsieht. So sind neben Homeoffice, Telearbeit, mobiler Arbeit, Freistellung beispielsweise auch Schichtbetrieb oder Wechselschichten in verschiedenen Rhythmen möglich. Dem Ideenreichtum sind wenig Grenzen gesetzt. Entscheidend ist, dass höchstens 50% der Büroarbeitsplätze gleichzeitig belegt sind."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Welche Regeln gibt es bei Kindern mit Erkrankungssymptomen?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass erkrankte Kinder nicht in die Kita gehören Eltern verpflichtet sind, die Kita u ber eine Erkrankung des Kindes zu informieren ein in der Kita erkranktes Kind von den Eltern abgeholt werden muss Bestehen bei einem Kind Anzeichen fu r eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch fu r eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, du rfen Kinder die Kita nicht besuchen. Personen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht, ist der Zutritt zu den Kitas und Kindertagespflegestellen untersagt. Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unu bliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schu ttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Die Leitungen der Kindertagesstätten sind verpflichtet, den Verdacht einer Erkrankung unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, wenn sowohl das klinische Bild als auch ein wahrscheinlicher epidemiologischer Zusammenhang auf eine mögliche Corona-Erkrankung schließen lassen. Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen sind hierbei zu berücksichtigen. Von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es keinen unmittelbaren Anlass, das Kind nicht zu betreuen. Ein genereller Ausschluss von der Betreuung ist nicht zulässig. Kinder mit erhöhter Temperatur dürfen die Kita erst nach 24 Stunden Symptomfreiheit wieder besuchen. Soweit ein Kind positiv auf Corona getestet wurde, muss der Wiederaufnahme (frühestens nach 10-tägiger Quarantäne) eine 48-stündige Symptomfreiheit vorausgehen. Ist eine SARS-CoV-2-Infektion innerhalb der Familie eines Kindes festgestellt worden, darf das betreffende Kind die Kita nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn es Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Wartet ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, hat selbst aber keine Krankheitssymptome, kann das Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden. Kinder, die aus einem Risikogebiet zurückgekommen sind, müssen sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren. Die Verantwortung fu r die Umsetzung dieser Regelungen obliegt den Eltern. Liegt ein negativer Test auf SARS-CoV-2 vor, sind die betreffenden Personen von der Anzeigepflicht ggü. dem jeweiligen Gesundheitsamt und von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die Kita ist nicht dafu r zuständig, etwaige Reiseziele der Familien zu ermitteln und darf keine Erklärung zum Aufenthalt abfordern. Erlangt die Kita Kenntnis u ber einen entsprechenden Sachverhalt, kann sie die Eltern nochmals auf ihre Verantwortung hinweisen und bei Vorliegen einer Quarantäneauflage die Betreuung des Kindes ablehnen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Für Kinder aus Risikogruppen sind individuelle Lösungen in Absprache mit den Eltern und den behandelnden Ärzt:innen zu finden. Fu r die Wiederaufnahme des Kindes ist kein ärztliches Attest erforderlich. Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Kinder immer anhaltend fieberfrei sein. Eltern sind gehalten, in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. (Stand: 10. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_75",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer sollte sich bei Verdacht auf Corona testen lassen?",
"faqAnswers":"Die Senatsgesundheitsverwaltung empfiehlt übereinstimmend mit den Testkriterien des Robert-Koch-Instituts die Abklärung durchführen zu lassen, wenn: Sie schwere Covid-19-typische Symptome aufweisen Sie eine akute Störung des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen Sie Kontakt zu bestätigten Covid-19-Fällen hatten und ungeklärte Symptome haben, die für eine Erkrankung sprechen z.B. mit Personen desselben Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden Sie akute Symptome einer Atemwegserkrankung haben und, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören oder im engen Kontakt mit Risikogruppen sind Sie akute Symptome einer Atemwegserkrankung haben und Kontakt zu vielen Menschen bestand (bspw. bei einer Veranstaltung) oder besteht (bspw. Arbeit als Lehrer:in, Trainer:in, Sexarbeiter:in) Sie und Menschen in Ihrem Umfeld akute Symptome einer Atemwegserkrankung haben und eine erhöhte 7-Tages-Inzidenz von Covid-19 in Berlin vorliegt oder sich ihr Gesundheitszustand bei einer akuten respiratorischen Symptomatik verschlechtert Diejenigen, auf die diese Kriterien zutreffen, sollten sich vorsorglich selbst zu Hause isolieren und sich bei Ihrer Hausarztpraxis oder beim für Sie zuständigen Gesundheitsamt melden, damit eine Abklärung vorgenommen wird. Gegebenenfalls entscheidet der Amtsarzt oder die Amtsärztin nach den genannten Kriterien des Robert Koch-Instituts über das weitere Vorgehen. Sollte ein Test gemacht werden und sie auf das Ergebnis warten, isolieren Sie sich bitte weiterhin zu Hause zunächst für 14 Tage und befolgen Sie die Hygieneregeln. Bei leichten Symptomen werden weitere Kriterien herangezogen, wie beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder der enge Kontakt zu Personen aus einer Risikogruppe. Bitte melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrer Hausarztpraxis. Der direkte Kontakt zu anderen Personen sollte vermieden werden. Ob ein PCR-Test durchgeführt wird, entscheidet die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt. Sie können sich alternativ auch bei einer speziellen Corona-Praxis melden. Sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt entscheiden, dass ein Test gemacht werden muss, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Test. Menschen ohne deutsche Krankenversicherung müssten eine Kostenübernahme direkt mit ihrer ausländischen Versicherung klären. Zur Testung in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und medizinischen Praxen und weiteren sensiblen Einrichtungen spricht das Robert Koch-Institut gesonderte Empfehlungen aus. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat eine Hotline eingerichtet, bei der Sie sich telefonisch unter: 030/90282828 melden können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 telefonisch zu melden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/corona-engagement/faqs/#faq_1_0",
"faqSourceName":"Berlin, bürgeraktiv - das Engagementportal",
"faqQuestion":"Kann ich mich derzeit freiwillig engagieren?",
"faqAnswers":"Es gibt viele Möglichkeiten, anderen zu helfen, ohne direkten persönlichen Kontakt zu haben. Zum Beispiel über das Telefon, soziale Medien oder im Internet. Bevor Sie bei Ihrem Engagement persönlichen, physischen Kontakt zu anderen Menschen haben, sollten Sie folgende Fragen klären: Haben Sie den Verdacht, selbst am Coronavirus (Covid-19) erkrankt zu sein? Haben Sie derzeit entsprechende Krankheitssymptome? Waren Sie in den letzten Wochen dienstlich oder privat in einem der Risikogebiete? Bitte beachten Sie die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, insb. § 8 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland. Hatten Sie persönlichen Kontakt zu einer infizierten Person oder Menschen, die als Vorsichtsmaßnahme Quarantäne verordnet bekommen haben? Falls ja, sollten Sie zurzeit kein freiwilliges Engagement ausüben, das einen persönlichen Kontakt zu anderen Menschen erfordert. Menschen, die den Risikogruppen angehören, sollten ebenfalls kein Engagement ausüben, bei dem sie physischen Kontakt mit Menschen haben, die nicht in Ihrem Haushalt leben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wann und für wen findet die Sommerschule in den Sommerferien statt?",
"faqAnswers":"Allgemeinbildende Schulen In der Sommerschule können Kinder und Jugendliche Unterrichtsstoff nachholen, um Lernrückstände aufgrund des ausgesetzten Präsenzunterrichts abzubauen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Sommerschule in den Ferien ist für Schülerinnen und Schüler in der Grundschule der Klassenstufen 1-3, in den weiterführenden Schulen der Klassenstufen 7 bis 10 und der gymnasialen Oberstufe die durch die Corona-bedingten Schulschließungen beim Lernen benachteiligt waren oder befreit sind von der Zuzahlung für Lernmittel oder anspruchsberechtigt sind nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz oder neu in Deutschland sind und Sprachförderbedarf haben. Die Sommerschule findet jeweils statt wochentags von 9-12 Uhr oder 13-16 Uhr in der eigenen Schule und in kleinen Gruppen. In diesem Faltblatt finden Sie alle Informationen zur Sommerschule 2021 (26. Mai 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich, hinsichtlich aktueller Unvorhersehbarkeiten, eine eingereichte Projektbeschreibung nochmals verändern?",
"faqAnswers":"Ja, nachträgliche Anpassungen können auf Antrag bewilligt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_27",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Erhalte ich eine Bescheinigung/Bestätigung, dass ich wegen der Corona-Krise meine Fahrzeuge (ggf. teilweise) stilllege bzw. meinen Betrieb ruhen lasse/vorübergehend einstelle?",
"faqAnswers":"Nein. Bescheinigungen oder Bestätigungen über Stilllegungen von Fahrzeugen oder das Ruhen des Betriebs können von der Genehmigungsbehörde nicht erstellt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist der Notfall-Kinderzuschlag?",
"faqAnswers":"Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, können sie einen Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) erhalten. Ein entsprechendes Programm hat das Bundesfamilienministerium gestartet. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Der Antrag kann online gestellt werden. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil eines Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite Notfall-Kiz des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_8",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Personenobergrenzen und weiteren Regelungen gelten bei Veranstaltungen?",
"faqAnswers":"Für Veranstaltungen gelten Obergrenzen für die Anzahl an Personen, die zeitgleich anwesend sein dürfen: Drinnen gilt: Bei privaten Zusammenkünften: Es dürfen sich bis zu sechs Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Eigene Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Bei privaten Veranstaltungen im Rahmen von besonderen Feierlichkeiten dürfen bis zu 50 Personen zusammenkommen. Dazu zählen beispielsweise Hochzeits- und Geburtstagsfeiern sowie Feierlichkeiten im Rahmen von Taufen und Beerdigungen. Wenn mehr als zehn Personen teilnehmen, besteht eine Testpflicht mit Ausnahme für vollständig Geimpfte und Genesene. Bei allen anderen Veranstaltungen: nicht mehr als 100 Personen. Wenn mehr als zehn Personen teilnehmen, besteht eine Testpflicht mit Ausnahme für vollständig Geimpfte und Genesene. Draußen gilt: Bei privaten Zusammenkünften gilt: Treffen von zehn Menschen aus bis zu fünf Haushalten sind erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgerechnet. Bei wichtigen privaten Veranstaltungen etwa Geburtstagsfeiern, Taufen und Geburtstagen sind bis zu 50 Personen erlaubt. Wenn mehr als zehn Personen teilnehmen, besteht eine Testpflicht. Davon ausgenommen sind vollständig Genesene und Geimpfte. Bei allen anderen Veranstaltungen: nicht mehr als 500 Personen. Ab 250 Personen gilt generell eine Testpflicht. Die Veranstalter müssen grundsätzlich ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten, in dem auch dargelegt ist, wie der Mindestabstand eingehalten werden kann und eine Anwesenheitsdokumentation führen. Im privaten Rahmen muss ein solches Konzept bei Veranstaltungen im Freien erst ab einer Teilnehmendenzahl von mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen erstellt werden. Private Zusammenkünfte brauchen kein Schutz- und Hygienekonzept."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_27",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie werden die benutzten Tests in der Schule entsorgt?",
"faqAnswers":"Verwendete Tests werden nach Ablesen des Testergebnisses in verschlossenen und reißfesten Beuteln im Hausmüll der Schule entsorgt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/entschaedigung-von-ns-unrecht/artikel.920121.php#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich kann für das Jahr 2021 die PrV-Rentenjahresbescheinigung/BEG-Lebensbescheinigung wegen Covid 19 nicht einreichen. Werden die Rentenzahlungen unterbrochen?",
"faqAnswers":"Die Fristen zur Abgabe der PrV-Rentenjahresbescheinigung/BEG-Lebensbescheinigung wurden bis zum 30.06.2021 verlängert, die Rentenzahlungen werden NICHT unterbrochen. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten: Post.Entschaedigung@labo.berlin.de oder FAX 00 49 30 90269 5100"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_11",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann sich jeder impfen lassen, auch Schwangere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen?",
"faqAnswers":"Da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen. Bitte klären Sie die Möglichkeit einer Impfung im Einzelfall persönlich mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Mein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß § 70 FeV kann derzeit nicht stattfinden, bzw. zu Ende gebracht werden. Ich kann daher die zur Beibringung der Kursbescheinigung gesetzte Frist nicht einhalten.",
"faqAnswers":"Der Lauf der Beibringungsfrist ist seit dem 10.01.2021 angehalten und läuft mit der verbleibenden Restfrist weiter, sobald die Kursanbieter die Kurse wieder durchführen dürfen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_31",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gibt es Getränke vor Ort?",
"faqAnswers":"Ja, nach der Impfung steht Wasser zur Verfügung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Unterstützung für pflegende Jugendliche auf Echt-Unersetzlich.de",
"faqAnswers":"Jugendliche und junge Erwachsene, die in die Pflege und Versorgung von Angehörigen eingebunden sind, können in Berlin eine Online-Beratung nutzen. Mit https://www.echt-unersetzlich.de bietet die Beratungsstelle Pflege in Not im Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V. Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Gedanken, Sorgen und Fragen direkt und auf Wunsch auch anonym auszutauschen. Das Online-Informations- und Beratungsangebot unter https://www.echt-unersetzlich.de steht Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 13 und 25 Jahren kostenfrei zur Verfügung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_33",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was mache ich, wenn der Schnell- oder Selbsttest positiv ausfällt?",
"faqAnswers":"Sollte der Schnell- oder Selbsttest positiv ausfallen, muss dieses Ergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden. Ein zusätzlicher Schnelltest ist hierfür nicht geeignet. Es muss ein PCR-Test entweder durch zum Beispiel Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder durch Mitarbeitende in einer Teststelle durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass sich jede Person für 14 Tage selbst isolieren muss, die ein positives Testergebnis durch einen Schnell- oder Selbsttestergebnis erhält. Bei einem positiven Selbsttest, welcher nicht unter Aufsicht durchgeführt wurde, gilt ebenfalls die Pflicht, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Je nach Allgemeinverfügung des jeweiligen Bezirkes gilt bei positiven Selbsttests entweder eine Pflicht oder eine dringende Empfehlung, sich in häusliche Isolation zu begeben. Die Isolierung kann aufgehoben werden, sobald ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_24",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Sind Corona-Tests in der beruflichen Bildung verpflichtend?",
"faqAnswers":"Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der beruflichen Bildung sind gemäß § 6a der 2. InfSchMV verpflichtet, ihren in Präsenz arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweimal in der Woche ein kostenloses Corona-Test-Angebot (PoC-Antigen-Test oder Selbsttest unter Aufsicht) zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren. Auf Wunsch ist eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen; bei Selbsttests nur, wenn diese unter Aufsicht stattfanden. Die Organisationsverantwortung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin umfasst insbesondere die Beschaffung und Bereitstellung von Tests, die Durchführung durch eigenes oder beauftragtes Personal (ggf. Dienstleister). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Regel körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben, müssen nach § 6a Abs. 2 der 2. InfSchMV das Testangebot annehmen. Selbsttests genügen in diesem Fall nur, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt wurden. Wer nur an einem Tag der Woche in Präsenz mit Kundenkontakt arbeitet, ist nur zur Teilnahme an einem Test in der Woche verpflichtet. Die Bescheinigung darf nur von den für die Testungen verantwortlichen Personen oder von diesen beauftragten Personen ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss mindestens Datum und Uhrzeit des Tests, den Namen der getesteten Person und Angaben zur Test durchführenden Stelle enthalten. Sie soll im Übrigen dem von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Das Muster ist unter https://www.berlin.de/corona/media/downloads/ zu finden. Für Selbständige, die Unterricht in der beruflichen Bildung erteilen und dabei körperlichen Kontakt zu anderen Personen haben, gilt, dass sie sich mindestens zweimal in der Woche per PoC-Antigen-Test auf eine Corona-Infektion testen lassen und die ausgestellte Bescheinigung vier Wochen aufbewahren müssen (vgl. § 6a Abs. 3 der 2.InfSchMV). Darüber hinaus besteht generell für alle Beteiligten an einem Bildungsangebot oder einer Prüfung im Bereich der beruflichen Bildung (d. h. für Kursteilnehmende, Lehr- und Betreuungskräfte, Prüferinnen und Prüfer etc.) eine Testpflicht bezügich einer Infektion mit dem Corona-Virus, wenn mehr als fünf Personen in Präsenz zusammenkommen (§ 14 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 10 der 2. InfSchMV). Näheres zum Nachweis eines negativen Tests regelt § 6b Abs. 1 Satz 1 der 2. InfSchMV). Der Test darf dabei grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Kommt ein gleichbleibender Personenkreis an mehreren Tagen der Woche in Präsenz zu einer Prüfung, einem Bildungsangebot oder einer Maßnahme der Eingliederung zusammen, müssen die Teilnehmenden nur zweimal pro Kalenderwoche in angemessenem zeitlichem Abstand einen Negativnachweis erbringen, wobei der erste Nachweis vor Veranstaltungsbeginn am ersten Teilnahmetag zu erfolgen hat (§ 14 Abs. 4 Satz 2 der 2. InfSchMV). Geimpfte und genesene Personen sind unter bestimmte Voraussetzungen (vgl. § 6c der 2. InfSchMV) von der Testpflicht ausgenommen. Die Durchführung der Testung ist in der Anwesenheitsdokumentation nach § 5 der 2. InfSchMV zu vermerken, soweit diese nicht mittels einer digitalen Anwendung, die dies nicht zulässt, geführt wird (§ 6b Abs. 1 Satz 3 der 2. InfSchMV). Die Testpflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte und Selbständige stehen unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Notbetreuung in Tagespflegeeinrichtungen",
"faqAnswers":"Ab dem 01.10.2020 dürfen die Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bei Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards wieder den Regelbetrieb aufnehmen. Die Zahl der Gäste kann auf bis zu 50% der im Versorgungsvertrag vereinbarten Plätze reduziert werden, wenn dies zur Umsetzung der im individuellen Schutz- und Hygienekonzept vorgesehenen Maßnahmen erforderlich ist. Die Entscheidung, welche Gäste betreut werden, trifft die verantwortliche Pflegefachkraft unter Abwägung von Infektionsschutz, pflegerischer Versorgung, sozialer Teilhabe und Entlastung der Angehörigen. Heimaufsicht und Pflegekassen sind bei jeder Änderung der Versorgungskapazitäten zu informieren. Personen, die Symptome aufweisen, die mit COVID-19 vereinbar sind oder in den letzten 14 Tage Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, dürfen teilstationäre Pflegeeinrichtungen weiterhin nicht betreten. Weiterführende Informationen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_86",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was ist das Coronavirus und was sind die Symptome?",
"faqAnswers":"Das Coronavirus auch SARS-CoV-2 genannt löst die als Covid-19 bezeichnete Krankheit aus und kann auf Tiere wie Menschen übertragen werden. Das Virus kann Krankheitssymptome unterschiedlichen Schweregrads auslösen: von Halsschmerzen über eine leichte Erkältung bis hin zu schweren Atemwegserkrankungen. Nicht jede Person, die sich mit dem Virus infiziert hat, verspürt Krankheitssymptome. Über die Symptomatik ist sich die Wissenschaft nicht einig. Nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) treten im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion häufig auf: Husten, Fieber, Schnupfen, Störungen des Geruchs- und/ oder Geschmackssinns, sowie Atemwegsprobleme. Die Charité Berlin hat eine browserbasierte Corona-App entwickelt, mit der Sie noch vor Anruf bei der dazugehörigen Untersuchungsstelle herausfinden können, ob Ihre Symptomatik für eine Corona-Infektion spricht oder nicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_43",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Können Auslandsstipendien aufgrund bestehender Reisebeschränkungen notfalls auf das nächste Jahr verschoben werden?",
"faqAnswers":"Aufgrund des Grundsatzes der Jährlichkeit ist eine Verschiebung auf das nächste Jahr leider nicht möglich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, ich bin nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels und mein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde noch nicht bestellt. Kann ich zur Bestellung des eAT vorsprechen?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Sofern Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt worden sind und Sie noch nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, wird der Vorgang im Einzelfall geprüft. Sie erhalten dann von dem zuständigen Referat baldmöglich einen Termin für Ihre Vorsprache."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_31",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Muss ich sozialversicherungspflichtig Angestellte, die ich über eine Zuwendung finanziere, bei aktueller Nichtauslastung in Kurzarbeit schicken?",
"faqAnswers":"Ja, im Sinne der Schadenminderungspflicht und dem Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss diese Möglichkeit von den Zuwendungsempfänger*innen geprüft und soweit möglich umgesetzt werden. Kann keine Kurzarbeit angeordnet werden, ist zu begründen, warum dies nicht möglich war."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich Mitwirkenden (z.B. Musiker*innen/Schauspieler*innen) bereits jetzt einen Teil des Honorars zahlen, auch wenn die Veranstaltung erst zu einem späteren Termin nachgeholt wird?",
"faqAnswers":"Der Zeitpunkt und die Höhe der Zahlung von Honoraren richtet sich grundsätzlich nach dem, was vertraglich vereinbart ist, bzw. falls nichts Gesondertes vereinbart wurde, die gesetzliche Regelung. Bei Dienst und Werkverträgen ist die Vergütung erst nach Abnahme des Werkes/Erbringung der (Dienst-)Leistung fällig. Sollte die Leistung wegen Absage nicht erbracht werden können, kann unter Umständen ein Ausfallhonorar gezahlt werden (siehe Antwort zu Ausfallhonoraren)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_21",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Sind die Kitas geöffnet?",
"faqAnswers":"Ja, derzeit bieten die Kitas einen eingeschränkten Regelbetrieb an. Alle Kinder erhalten somit ein Betreuungsangebot von mindestens 7 Stunden pro Tag. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen. Darüber hinaus stellt jede Kita für mindestens eine Gruppe eine Betreuungsangebot gemäß Ganztagsgutschein zur Verfügung. Kinder mit Erkältungssymptomen werden nur betreut, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Genesenennachweis vorlegen können. Für alle Beschäftigten mit Kontakt zu Kindern besteht die Pflicht, sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen zu lassen. Mehr Informationen zum Kitabetrieb finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_45",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis, in der der folgende Satz steht Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 AufenthG) Meine Aufenthaltserlaubnis ist bereits abgelaufen oder läuft bald ab. Was muss ich tun? Kann ich bei Ihnen einen Termin buchen?",
"faqAnswers":"Das Landesamt für Einwanderung hat am 03.4.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.05.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.2021 verlängert wurde. Darin befindet sich unter Ziffer 4 eine Regelung zu Ihrer genannten Nebenbestimmung. Endet Ihre Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 30.09.2021 und haben Sie sich über unser Online-Formular registriert oder einen Termin gebucht, erlischt diese nicht. Die Gültigkeit Ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis läuft ab? Dann buchen Sie bitte einen Termin. Bitte machen Sie sich keine Sorgen, auch wenn der Temin erst in ein paar Wochen stattfinden kann. Mit Ihrer Terminbuchung verlängert sich die Gültigkeit ihres befristeten Aufenthaltsdokuments bis zum Termin im Landesamt. Dies gilt auch für alle Nebenbestimmungen dieser Dokumente, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis allerdings bereits vor dem 18.3.2020 abgelaufen ist, haben Sie kein Aufenthaltsrecht mehr. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an Ihr zuständiges Referat."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_36",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wo finde ich die Briefe an die Schulen?",
"faqAnswers":"Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert die Schulleitungen regelmäßig über aktuelle schulische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Zu den Briefen an Schulen (Stand: 11. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Ausnahmen gelten?",
"faqAnswers":"Die Regelung lässt nur wenige Ausnahmen zu und die Auslegung ist sehr eng, da die Regelung es den Betrieben erlaubt, durch einfache organisatorische Maßnahmen flexibel zu reagieren. Ausnahmen gelten, wenn die Reduzierung der Präsenz in Büros nicht zweckmäßig ist oder die Sicherheit gefährdet wird. Das ist zum Beispiel der Fall bei Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr, bei Arbeitsplätzen, an denen Notrufe und Störungsmeldungen angenommen werden oder Aufgaben, die der Kontrolle von sicherheitsrelevanten Einrichtungen dienen. Auch die Verwaltungsbereiche von Krankenhäusern oder Arztpraxen sowie die Rechtspflege, der Justizvollzug oder bestimmte Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind als Ausnahmen anzusehen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_27",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?",
"faqAnswers":"Jede Person mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthaltsort in Deutschland hat nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes bei Symptomfreiheit Anspruch auf täglich einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (Bürgertestung). Diesen Anspruch können Sie in den Testzentren der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bzw. den Test-to-Go-Stellen wahrnehmen. Genauere Informationen finden sich hier. Für jedes Testergebnis stellt das Testzentrum bzw. die Test-to-Go-Stelle ein Testat (Bescheinigung) aus. Wenn der Schnelltest positiv ausfällt, ergibt sich daraus auch ein Anspruch und eine Verpflichtung zur PCR-Nachtestung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_41",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wo kann ich mich zu Einzelheiten des Mutterschutzes während der COVID-19-Pandemie beraten lassen?",
"faqAnswers":"Für Einzelfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz sind die Aufsichtsbehörden zuständig. Weiterführende Informationen sowie Antworten zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie zudem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Das von Ihnen angeordnete Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger kann ich aufgrund der seit 10.01.2021 geschlossenen Fahrschulen nicht fristgerecht vorlegen. Muss ich eine Fristverlängerung beantragen?",
"faqAnswers":"Nein, der Lauf der Beibringungsfrist wurde angehalten und läuft mit der verbleibenden Restfrist weiter, wenn die Fahrschulen wieder öffnen dürfen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_54",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich stehe leider am falschen Impfzentrum. Kann ich jetzt hier geimpft werden?",
"faqAnswers":"Da die Impfdosen entsprechend der reservierten Termine geplant und vorbereitet sind, ist eine Impfung in einem anderen Impfzentrum nicht möglich. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des Impfzentrums."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was ist die Berliner Homeoffice-Pflicht ?",
"faqAnswers":"Die neue Regelung ist keine Homeoffice-Pflicht im wörtlichen Sinn. Öffentliche und private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen jedoch nur noch höchstens die Hälfte der Arbeitsplätze in Büros gleichzeitig besetzen. Damit sind Arbeitsplätze in einer Betriebsstätte gemeint. Es wäre also beispielsweise möglich, eine Hälfte der Belegschaft im Homeoffice und die andere Hälfte in der Betriebsstätte zu beschäftigen. Eine andere Möglichkeit ist die Reduzierung der Anwesenheit im Büro mit Schichtbetrieb oder Wechseldienst. Andere Möglichkeiten sind ebenso denkbar."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Müssen auch Auszubildende zur Hälfte zu Hause bleiben?",
"faqAnswers":"Nein, Auszubildende sind von der Präsenzreduzierung nicht zwingend erfasst, um den Ausbildungserfolg nicht zu gefährden und um der Anforderungen der §§ 14, 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hinsichtlich der Persönlichkeit und Unmittelbarkeit der Ausbildung in der Ausbildungsstätte gerecht zu werden. Auszubildende können also, müssen aber nicht ins Homeoffice geschickt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_46",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was muss ich über Persönliche Schutzausrüstungen wissen (Produktsicherheit)?",
"faqAnswers":"Hinweise für Hersteller, Importeure und Vertreiber zur Sonderzulassung von medizinischem Mund-Nasen-Schutz Vereinfachte Prüfmöglichkeit für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken Bundesministerium für Gesundheit Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung ZLS München SGS Bescheinigungen auf Echtheit prüfen lassen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wird mir die volle Fördersumme auch unabhängig von geplanten Proben und Aufführungen ausgezahlt (z.B. für Proberaummieten, da sonst die Anbieter*innen in Insolvenz gehen würden)? ",
"faqAnswers":"Entscheidend ist hier der Zuwendungszweck, wie im Zuwendungsbescheid geregelt. Der Zuwendungszweck kann in Abstimmung mit der Kulturverwaltung geändert oder ergänzt werden, so dass auch die volle oder anteilige Fördersumme unabhängig von ursprünglich geplanten Proben und Aufführungen für andere Förderzwecke ausgezahlt werden kann. Wenn die Proberäume nicht genutzt werden, darf die Miete nur gezahlt werden, wenn es hierzu eine vertragliche Verpflichtung gibt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wer hilft mir bei Sorgen, Ängsten und Einsamkeit?",
"faqAnswers":"Wenn Sie sich einsam fühlen oder nicht mehr wissen, wie Sie mit der aktuellen Situation umgehen sollen, finden Sie bei den folgenden Anbietern ein offenes Ohr: Corona-Seelsorgetelefon: (030) 403 665 885 Muslimisches Seelsorge-Telefon: (030) 443 509 821 Malteser Redezeit : (030) 348 003 269 Russischsprachige Telefon-Seelsorge: (030) 440 308 454 Offenes Ohr (Sorgentelefon) der Berliner Stadtteilzentren: Webseite des Sorgentelefons der Berliner Stadtteilzentren Angebote für Seniorinnen und Senioren: Silbernetz Gemeinsam gegen Einsamkeit im Alter: 0800 470 80 90 Ehrenamtliche Besuchsdienste (Angebotsumstellung auf telefonische Betreuung): Webseite der ehrenamtlichen Besuchsdienste"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_79",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie lange kann es dauern, bis Symptome auftreten?",
"faqAnswers":"Wann eine Symptomatik auftritt, ist sehr unterschiedlich. Es gibt auch Menschen, die sich mit Corona infiziert haben, die keinerlei Symptomatik aufweisen. Es kann sein, dass man auch bis zu 14 Tagen nach der Ansteckung noch Symptome entwickelt. Häufiger treten nach einer Infektion die Symptome jedoch früher auf, im Mittel zwischen 5-6 Tagen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_66",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Meine Unterlagen sind unvollständig kann ich trotzdem geimpft werden?",
"faqAnswers":"Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit. Auf jeden Fall müssen Sie den Personalausweis, den Reisepass oder den Aufenthaltstitel sowie das Anschreiben mit dem Buchungscode bzw. den Nachweis über die Impfberechtigung dabeihaben, sonst können Sie nicht geimpft werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_50",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was passiert bei einem positiven Testergebnis?",
"faqAnswers":"Der Testperson muss das Testergebnis vertraulich, direkt und mündlich mitgeteilt werden. Sofern ein Test positiv ausfällt, gilt für die betroffene Dienstkraft: Die Dienstkraft informiert unverzüglich ihre Schul-/Kitaleitung und bei externem Personal zusätzlich ihren Arbeitgeber und beendet ihren Dienst. Der Verdachtsfall wird zu dieser Zeit nicht dem Gesundheitsamt gemeldet; so ist es mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. Die Dienstkraft begibt sich unverzüglich zu einer PCR-Teststelle zu einem PCR-Nachtest. Die Örtlichkeit der PCR-Nachteststelle wird durch das Testpersonal mitgeteilt. Die Dienstkraft begibt sich im Anschluss an den PCR-Nachtest in Quarantäne bis zum Erhalt des PCR-Nachtestergebnisses. Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird das Gesundheitsamt der getesteten Person direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_80",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich im Verdachtsfall auch einen Antigen-Schnelltest machen?",
"faqAnswers":"Ob ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest im Verdachtsfall durchgeführt wird, entscheidet der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin. Generell gilt, dass bei positivem Schnelltestergebnis zur Bestätigung des positiven Ergebnisses ein PCR-Bestätigungstest erforderlich ist. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Infektionsstatus: Sie können zur Selbsttestung zugelassene Schnelltest im Onlinehandel oder bei Discountern erwerben. Sie können sich bei öffentlich autorisierten Teststellen einmal pro Woche kostenfrei testen lassen. Teststellen in Berlin finden Sie hier. Sie können sich bei privaten Teststellen kostenpflichtig testen lassen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich muss, nachdem mir untersagt wurde meine ausländische Fahrerlaubnis zu gebrauchen, meinen Führerschein zur Kennzeichnung bei Ihnen vorlegen. Wie und wo kann ich das tun?",
"faqAnswers":"Eine persönliche Übergabe ist derzeit nicht möglich. Bitte übersenden Sie den Führerschein postalisch oder legen Sie ihn in den Nachtbriefkasten am Eingang Friedrichstr. 219, 10969 Berlin ein. Alternativ können Sie den Führerschein unter Vorlage des Untersagungsbescheides auch bei jeder Polizeidienststelle abgeben. Nach der Kennzeichnung senden wir Ihnen den Führerschein per Post an Ihre Meldeanschrift zurück."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_21",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gelten alle Beschränkungen auch nach der Impfung weiterhin für mich? (Urlaub, etc.)",
"faqAnswers":"Die allgemein geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten auch für geimpfte Personen weiterhin. Sämtliche Verhaltensregeln etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Beschränkungen etwa die Quarantänepflicht nach der Einreise sind für Geimpfte weiterhin gültig."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie ist die aktuelle Infektionslage in den Kindertagesstätten Berlins?",
"faqAnswers":"Zum Stand 3. Juni 2021 sind bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie folgende Corona-bedingte Einschränkungen in den Berliner Kitas gemeldet: Kitas in Berlin gesamt Kitas mit Teil- oder Komplettschließungen (in %) 2.761 18 (0,65 %) Davon: Kitas mit Gruppenschließungen vorübergehend geschlossene Kitas* *davon Kitas über 60 Plätze *davon Kitas unter 60 Plätze 15 (0,54 %) 3 (0,11 %) 0 3"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_43",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wie bestreite ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich aus Mutterschutzgründen wegen der COVID-19-Pandemie zu Hause bleiben muss?",
"faqAnswers":"Für den Fall eines betrieblichen Beschäftigungsverbotes haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung (Mutterschutzlohn)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_31",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kann ich während der Kurzarbeit dazuverdienen und wie viel bleibt anrechnungsfrei?",
"faqAnswers":"Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist zulässig, wenn er sich mit der (reduzierten) Arbeit im Stammbetrieb vereinbaren lässt und kein anderweitiges Jobangebot besteht. Ob ein Hinzuverdienst Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes hat, hängt entscheidend davon ab, wann der Nebenjob aufgenommen worden ist: vor oder während der Kurzarbeit. Im Zuge der Corona-Krise wurden die Regeln für die Anrechnung im Jahr 2020 stark gelockert. Ab dem 01.01.2021 gelten wiederum neue Regeln: Eine bereits vor der Corona-Pandemie ausgeübte Nebenbeschäftigung bleibt bei der Leistungsberechnung unberücksichtigt, es erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Bei Kurzarbeitenden, die erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine neue Nebenbeschäftigung aufnehmen, gilt bis Ende 2020, dass Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung in allen Branchen und Berufen bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Bei geringfügigen Beschäftigungen ( Minijobs , 450-Euro-Jobs ) erfolgt keine Anrechnung, auch wenn damit die Höhe des Sollentgelts übertroffen wird. Die Sonderregel für geringfügige Beschäftigungen, die während der Kurzarbeit aufgenommen werden, wird über 2020 hinaus bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Regel für andere Nebenbeschäftigungen läuft aus."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Gibt es eine Betreuungsmöglichkeit für sogenannte Risikokinder?",
"faqAnswers":"Kinder, die zu einer sogenannten Risikogruppe gehören, können oft aus gesundheitlichen Gründen nicht am regulären Kitaangebot teilnehmen oder nutzen es nur sehr eingeschränkt. Gleiches kann Kinder betreffen, deren Eltern, Großeltern oder Geschwister zu einer Risikogruppe gehören, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Hiermit gehen vielfältige Belastungen für alle Betroffenen einher. Damit auch diese Kinder wieder Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung erhalten und ihre Eltern entlastet werden, hat das Land Berlin mit seinen Vertragspartnern eine Vereinbarung geschlossen, die eine Betreuung in einem besonders geschützten Rahmen (kleine, stabile Gruppen, ggf. an einem anderen Ort) ermöglicht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein ärztlich attestiertes erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf für das Kind oder eine im gleichen Haushalt lebende Person. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben vom 12. März 2021, bei Fragen schreiben Sie eine E-Mail an kita-risikomittel@senbjf.berlin.de To all parents of children in Berlin day-care centres A tous les parents d enfants des crèches et des écoles maternelles de Berlin A todos los padres de niñas/os en guarderías de Berlín Berlin kre lerin´deki tüm çocuklar n ebeveynlerine , / Do wszystkich rodziców dzieci przebywaj cych w placówkach dziennej opieki w Berlinie C tre to i p rin ii copiilor gr dini elor Berlinului Kính g i n các b c ph huynh có tr h c m m non Berlin Za sve roditelje djece u Berlinskim vrticima Kurdisch: Ji bo dêûbavên, zarokên wan diçin kre ên Berlinê (Stand: 26. März 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_91",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie lange wirkt die Impfung?",
"faqAnswers":"Für diese Schutzimpfung gibt es noch keine Langzeitbeobachtungen, daher ist dies noch nicht bekannt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_16",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Hilfsmittel",
"faqAnswers":"Die im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlenen Hilfsmittel gelten automatisch auch ohne ärztliche Verordnung als beantragt. Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen abweichend von § 40 Absatz 2 Satz 1 SGB XI monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_49",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gilt die Test- bzw. Nachweispflicht auch für mich, obwohl ich bereits mit dem Coronavirus infiziert war und wieder genesen bin?",
"faqAnswers":"Wer nach einer Infektion mit dem Coronavirus genesen ist, muss ebenfalls keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen. Folgende alternative Nachweise sind gestattet: ein positiver Corona-PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist oder ein positiver Corona-PCR-Test, der älter als sechs Monate ist und zusätzlich ein Nachweis über mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus, die vor mindestens 14 Tagen erfolgte"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Umgang mit Risikopatienten, (z.B. hypertrophen Kardiomyopathie mit implantierten Defibrilator u.ä.)",
"faqAnswers":"Fragen können ausschließlich von den jeweils behandelnden Ärzten beantwortet werden. Grundsätzlich sollten Personen, die zu Risikogruppen gehören, sich in soziale Isolation begeben. Eine darüberhinausgehende Empfehlung für individuelle Fälle kann die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung leider nicht geben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Sind Präsenzangebote in der beruflichen Bildung erlaubt?",
"faqAnswers":"Um die Zahl physisch-sozialer Kontakte und damit das Risiko von Corona-Infektionen gering zu halten, sind die Verantwortlichen für den Lehrbetrieb in der beruflichen Bildung grundsätzlich gehalten, den Unterricht nicht in Präsenzform, sondern in alternativen Formen durchzuführen, sofern dies möglich ist und mit dem Lernziel vereinbar ist (vgl. § 14 Abs. 2). Findet der Unterricht in Präsenzform statt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der 2. InfSchMV zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos beachtet und umgesetzt werden. Prüfungen sind elementarer Teil beruflicher Bildung. Die Sicherstellung von Chancengleichheit und Vermeidung von Betrug erfordert regelmäßig, dass die Durchführung von Prüfungen in Präsenzform erfolgt. Die 2. InfSchMV bestimmt daher in § 14 Abs. 1, dass Prüfungen in der beruflichen Bildung, insbesondere Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowie sonstige Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Beachtung der Vorgaben der 2. InfSchMV durchgeführt werden dürfen. Zulässig in Präsenzform sind mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen, einschließlich Prüfungen sportlicher und musikalischer Art. Bei Gewährleistung der Schutz- und Hygienebestimmungen der 2. InfSchMV können mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen auch wie bisher in den Kammern, Oberstufenzentren und Ausbildungsbetrieben oder anderen geeigneten Orten stattfinden. Dies gilt für den Prüfungsort Oberstufenzentren auch dann, wenn dort kein Lehrbetrieb mehr in Präsenzform erlaubt ist. Bei Bildungsangeboten im Bereich der Erwachsenenbildung, die keine berufliche Bildung darstellen, sind die Regelungen des § 13 Abs. 5 der 2. InfSchMV zu beachten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ab welchem Alter gilt diese Testpflicht?",
"faqAnswers":"Die Testpflicht gilt für Personen ab dem Tag des sechsten Geburtstages."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_89",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Mit welchen Verfahren wird das Auftreten der Coronavirus-Mutationen ermittelt?",
"faqAnswers":"Um die Verbreitung von SARS-CoV-2-Varianten in der Bevölkerung zu erfassen, wird eine Anzahl von PCR-positiven Proben regelmäßig mit besonderen Labortests auf Veränderungen des Virus-Genmaterials untersucht. Die vollständige Genomsequenzierung ist ein sehr aufwändiges Verfahren, das neben der Identifikation bereits bekannter Virus-Varianten auch das Aufspüren neuer Mutationen ermöglicht. Mit einer variantenspezifischen PCR-Testung können bereits bekannte Virusmutationen schneller und einfacher ermittelt werden. Die Coronavirus-Testverordnung und die Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundes geben den rechtlichen Rahmen zur Sicherstellung dieser Verfahren. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und die Gesundheitsämter stehen in engem Austausch mit den Berliner Laboren, um das Infektionsgeschehen zu überwachen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was sollen Kitas bei einem Corona-Fall tun?",
"faqAnswers":"In den nachstehenden Grafiken haben wir für Sie veranschaulicht, wie Sie bei einem Corona-Fall in der Kita am besten vorgehen, wen Sie informieren sollten und wie Sie feststellen können, wer als enger Kontakt gilt. Wie handeln im Corona-Fall. Szenarien in Kitas Kategorien der Kontaktpersonen in Kitas Checkliste bei Corona-Fällen in Kitas Informationswege bei Coronafällen in Kitas Liste der Kontaktpersonen (Stand: 04. Januar 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Darf ich als Bewohnerin oder Bewohner einer besonderen Wohnform diese verlassen?",
"faqAnswers":"Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung greift nur bestimmte Verbote heraus und beschränkt sich im Übrigen auf allgemeine Infektionsschutzregelungen. Alle Handlungen die nicht ausdrücklich verboten sind, sind erlaubt. Gleiches gilt für das den Handlungen gleichgestellte Unterlassen. Die Infektionsschutzverordnung beschränkt sich auf grundsätzliche Pflichten (Abstandsgebot, Mund-Nasenschutz, Schutz- und Hygienekonzepte. Grundsätzlich ist es erlaubt, über Nacht das Angebot zu verlassen z.B. Urlaub oder Besuche. Ein Coronatest bei Rückkehr wird in der jetzigen Lage und nach Anpassung der Kriterien durch das Robert-Koch-Institut (RKI) nur dann empfohlen, wenn der Betroffene sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder mit einem Covid-19 Fall in Berührung gekommen ist. Eine Testung auf SARS-CoV-2 wird vor allem empfohlen, wenn Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion (auch wenn diese nur leicht sind) oder andere Anzeichen einer COVID-19 Erkrankung vorliegen. Die Empfehlungen des RKI finden Sie unter dem folgendem Link: Empfehlungen des RKI für Einrichtungen der Pflege Den vollständigen Text der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Landes Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II unter: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_67",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich einem Impfausweis zur Impfung mitbringen?",
"faqAnswers":"Sofern Sie einen Impfpass haben, ist es empfehlenswert, diesen mitzubringen. So kann die Impfung gleich in diesem dokumentiert werden. Wenn sie keinen Impfpass dabeihaben, erhalten Sie einen separaten Nachweis über die Impfung. Bei Ihrem Hausarzt können Sie die Impfung später nachtragen lassen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Meine Prüfungszulassung ist abgelaufen oder wird demnächst ablaufen. Was muss ich tun, um eine Fristverlängerung zu erhalten?",
"faqAnswers":"Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat gem. § 74 Abs. 1 FeV festgelegt, dass mit Wirkung vom 16.03.2020 die Frist des § 16 Abs. 3 Satz 7 FeV von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre, die Frist des § 18 Abs. 2 Satz 1 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate, die Frist des § 22 Abs. 5 FeV von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert wird. Diese Regelung gilt bis zum 31.07.2021. Alle zwischen dem 30.07.2021 und 30.10.2021 ablaufenden Fristen für die praktische Fahrerlaubnisprüfung werden auf Beschluss der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 14.05.2021 bis einschließlich 31.10.2021 verlängert. Die Verlängerung gilt in allen Prüfstellen. Sie müssen keine Fristverlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Informationen zur Durchführung von Prüfungen erhalten Sie bei ihrer Prüfstelle."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen",
"faqQuestion":"Vollstreckungsverfahren",
"faqAnswers":"Die Finanzbehörden werden das Vollstreckungsverfahren für solche Steuerpflichtigen, welche von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unter Berücksichtigung der besonderen Situation anpassen. Dies erfasst sowohl in der Vergangenheit bereits fällig und in Vollstreckung befindliche als auch bis zum 30.06.2021 zu zahlende Steuern."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_17",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Beratungsbesuche",
"faqAnswers":"Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfangende bis einschließlich 31. Juni 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder per Videokonferenz ermöglicht werden. Die Beratungsbesuche dienen insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung, beispielsweise pflegender Angehöriger, und somit der langfristigen Sicherstellung der häuslichen Pflege."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_19",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was tun, wenn Kinder Angst vor der Selbsttestung haben?",
"faqAnswers":"Vor dem Neuen etwas Angst zu haben ist völlig normal. Erklären Sie dies den Kinder ruhig und anschaulich anhand der Selbsttests. In der Schule sind Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort und können Ihr Kind durch liebevolle Zuwendung unterstützen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Kinder sich in der Gruppe oft anders verhalten, als zu Hause. Vertrauen Sie Ihrem Kind, dass es sich selbst vorsichtig testen kann. Um Kindern Ängste vor den Tests zu nehmen, eignet sich auch das Video der Augsburger Puppenkiste"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_57",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wer wird getestet?",
"faqAnswers":"Getestet werden alle symptomfreien Dienstkräfte, die diese Testung wu nschen und eine Einverständniserklärung unterschreiben. Die Testungen erfolgen ausschließlich auf der Basis von Freiwilligkeit. (Stand: 15. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich habe Ideen/suche nach Ideen, die die Bewältigung der Corona-Krise in Berlin unterstützen können. Wohin kann ich mich wenden?",
"faqAnswers":"Das CityLab der Technologiestiftung Berlin hat unter Hack the crisis hat eine Projektplattform eröffnet, um diesbezüglich interdisziplinär Ideen zu sammeln und Informationen weiterzugeben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_84",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was reiche ich bei meinem Arbeitgeber im Fall einer Corona-Erkrankung ein?",
"faqAnswers":"Bei einer Corona-Erkrankung wird vom behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, die beim Arbeitgeber einzureichen ist. Im Fall einer positiven Testung ohne Symptome und Krankheitszeichen erfolgt die Anordnung der Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt, die Bescheinigung darüber ist ebenfalls beim Arbeitgeber einzureichen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_48",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gilt die Test- bzw. Nachweispflicht auch für mich, obwohl ich schon geimpft bin?",
"faqAnswers":"Sofern Sie schon geimpft sind, können Sie ab dem 15. Tag nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfung alle Angebote nutzen, die bislang nur mit einem negativem Testergebnis zugänglich waren. Anstelle eines negativen Testergebnisses legen Sie in diesem Fall einen Nachweis über die vollständige Impfung vor."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_28",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich hatte ursprünglich mehrere Veranstaltungen geplant, nun gibt es aber nur einen live-stream. Kann ich den auftretenden/beteiligten Künstler*innen trotzdem die kompletten Honorare auszahlen?",
"faqAnswers":"Ja, wenn die Honorare nicht an Präsentationsformen gebunden sind und dies so vertraglich geregelt ist. Wenn die Leistung/Werk unabhängig von der Präsentationsform erbracht wurde, können Honorare in voller Höhe ausgezahlt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_55",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"An welchen Einrichtungen werden die Testungen durchgeführt?",
"faqAnswers":"Die Senatsverwaltung fu r Bildung, Jugend und Familie wertet täglich die eingehenden Meldungen bezu glich positiv getesteter Dienstkräfte pädagogisches und nichtpädagogisches Personal) aus und erstellt eine abgestimmte Prioritätenliste der zu testenden Einrichtungen. Fu r den Bereich der Schulen werden die Prioritäten anhand der täglichen Eintragungen der Schulen ins Portal zu positiv getesteten Dienstkräften festgelegt. Dabei werden Meldungen der letzten drei Tage in Trends zusammengefasst. Diese Liste wird bis spätestens 16 Uhr des Meldetages an die Senatsverwaltung fu r Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) u bersandt, die daraufhin die Tourenliste fu r den folgenden Tag zusammenstellt. (Stand: 15. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_67",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie muss ich mich verhalten, wenn ich aus einem ausländischen Hochinzidenz-Gebiet in Berlin ankomme?",
"faqAnswers":"Wenn Sie aus einem Hochinzidenz-Gebiet aus dem Ausland in Berlin ankommen, müssen Sie folgenden Pflichten nachkommen: der Meldepflicht, der Test- und Nachweispflicht sowie der Quarantänepflicht. Zur Erfüllung der Meldepflicht müssen Sie die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Die dort hinterlegten Daten werden verschlüsselt direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt weitergeleitet. Sollten es Ihnen nicht möglich sein, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, können Sie auch eine analoge Ersatzmitteilung ausdrucken und auf Verlangen dem Beförderer oder der Behörde ausgefüllt aushändigen. Weiterhin müssen Sie zur Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest ist nur zulässig, wenn er 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Bei PCR-Tests darf die Testung bis zu 72 Stunden zurückliegen. Sie müssen das Testergebnis für mindestens zehn Tage nach der Einreise aufbewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen aushändigen. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind oder nach einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können dies alternativ nachweisen. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich unverzüglich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht gilt auch, wenn Sie zunächst über ein anderes Bundesland in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Während der Quarantäne ist jeder Kontakt mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, verboten. Sie haben die Möglichkeit, die Quarantäne nach frühestens fünf Tagen vorzeitig zu beenden. Die Pflicht zur Selbstisolation gilt nicht für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten und nicht spezifizierten Risikogebieten gelten abweichende Regelungen. Welche Gebiete aktuell als Hochinzidenz-Gebiete gelten, veröffentlicht das Robert Koch-Institut. Mehr Informationen zu Ausnahmen von Quarantäne-, Test- und Meldepflicht finden Sie unter Einreisen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Fallen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 Hortgebühren an?",
"faqAnswers":"Die ergänzende Förderung und Betreuung ist ab Jahrgangsstufe 3 elternkostenbeteiligungs-pflichtig. Nach § 6 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) ist die Elternkostenbeteiligung abhängig davon, ob der Betreuungsbeginn vor oder ab dem 20. eines Monats liegt. In Abhängigkeit von dem Stichtag ist die volle Elternkostenbeteiligung durch die Eltern für den Monat zu entrichten oder aber kein Kostenbeitrag. Wird also bis einschließlich des 20. eines Monats die ergänzende Förderung und Betreuung angeboten, ist die Kostenbeteiligung erforderlich, wird sie erst danach angeboten entfällt die Kostenbeteiligung. Daraus ergibt sich, dass seit Januar 2021 keine Elternkostenbeteiligung erhoben wird. Da die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung bis Angfang Juni 2021 nicht möglich sein wird, wird bis einschließlich Juni 2021 keine Elternkostenbeteiligung erhoben. Die Elternkostenbeteiligung ist erstmals für den Monat Juli wieder an den Vertragspartner, Jugendamt oder Träger der freien Jugendhilfe, zu überweisen oder eine entsprechende Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Information über die praktische Umsetzung für Eltern Die technische Umsetzung der Elternkostenbefreiung erfolgte nachholend im Februar 2021. Die Elternkostenbeiträge wurden im Datenverarbeitungssystem ISBJ auf Null gesetzt. Eine Auszahlung der Elternkostenbeiträge an die Eltern ist nicht erforderlich, da nachholend ab dem Februar 2021 keine Elternkostenbeteiligung mehr eingezogen wurde. Daueraufträge waren ggf. von den Eltern vorläufig zu beenden. Auf der Grundlage des derzeitig angeordneten Notbetriebs der Schulen bis zum Schuljahresende werden die Elternkostenbeiträge bis einschließlich Juni 2021 nicht erhoben. Die Elternkostenbeiträge werden zwar für die Monate Januar 2021 bis Juni 2021 erlassen, umgesetzt wird der Wegfall jedoch in den Monaten Februar 2021 bis Juli 2021. Die Zahlung der Elternkostenbeiträge konnte im Datenverarbeitungssystem ISBJ im Januar 2021 nicht mehr gestoppt werden. Der einmonatige nachholende Wegfall der Elternkostenbeteiligung ergibt sich aus der erfolgten Zahlung der Elternkostenbeiträge im Januar 2021. Der Elternkostenbeitrag entfällt demnach auch noch im Juni, wenn das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung wieder startet. Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Januar 2021 die ergänzende Förderung und Betreuung zwar nicht mehr angeboten wurde und demnach auch kein Elternkostenbeitrag erhoben wurde, jedoch der Einzug der Elternkostenbeteiligung technisch nicht mehr gestoppt werden konnte. Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit einem Träger der freien Jugendhilfe oder einer Schule in freier Trägerschaft haben, können sich über davon abweichende Verfahren bei ihrem Vertragspartner erkundigen. In Einzelfällen könnte ein Träger beispielsweise die Januarrate den Eltern bereits zurückbezahlt haben, dann bezahlen die Eltern die Kostenbeteiligung wieder in dem Monat, in dem die eFöB bis zum 20. des Monats angeboten wird. Information über die praktische Umsetzung für Träger der freien Jugendhilfe und Träger von Schulen in freier Trägerschaft Die Kostenerstattung für die Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage der Schulrahmenvereinbarung und der freien Schulrahmenvereinbarung. Regelhaft wird die Kostenerstattung für die gebuchten Module um die durch das Jugendamt festgesetzte Elternkostenbeteiligung reduziert. Die Elternkostenbeteiligung erhebt der Träger des Ganztagsangebots direkt von den Eltern. Wird die Elternkostenbeteiligung nicht erhoben, erfolgt die Kostenerstattung ohne Abzug der Elternkostenbeteiligung vollständig nach dem gültigen Kostenblatt. Im ISBJ wird die Modulfinanzierung seit dem 1. Februar 2021 nicht mehr um die Elternkostenbeteiligung reduziert, da diese nicht erhoben wird. Das Verfahren folgt dem oben beschriebenen Verfahren der Elternkostenbeteiligung, wonach derzeit erstmalig im August wieder Elternkostenbeiträge erhoben werden und die Modulfinanzierung um den Elternkostenbeitrag reduziert wird. (Stand: 3. Juni 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_3",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Erleichterungen und Ausnahmen gelten für Geimpfte und Genesene?",
"faqAnswers":"Nach derzeitigem Erkenntnisstand können vollständig Geimpfte und Genesene zu einem sehr hohen Maße sich weder mit dem Coronavirus anstecken können noch das Virus weiterübertragen. Daher erhalten diese Personen im gebotenen Umfang Grundrechte, die derzeit aufgrund der Pandemie eingeschränkt sind, zurück. Außerdem werden sie mit Getesteten gleichgestellt, wenn es um Zugang zu Einrichtungen oder Angeboten geht. Das betrifft drei Bereiche: Kontakte und Aufenthalte Gleichstellung mit Getesteten Quarantänepflicht in bestimmten Fällen Genesene und Geimpfte werden mit getesteten Personen dort gleichgestellt, wo ein negatives Testergebnis Voraussetzung für den Zugang für ein Angebot ist. Für sie gelten Erleichterungen und Ausnahmen, wo Kontakte bei Zusammenkünften oder Aufenthalte im Freien beschränkt sind und werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Quarantäne befreit. Die Erleichterungen und Ausnahmen gelten nicht, wenn eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt oder Symptome vorhanden sind, die für eine Infektion sprechen. Sämtliche weiteren Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie etwa Maskenpflicht und Abstandsgebot müssen weiterhin eingehalten werden. Mehr zum Thema Impfen finden Sie auf unserer Themenseite."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_36",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Präsenz notwendig?",
"faqAnswers":"Der Betriebsrat hat über die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG und § 99 Abs. 1). Das bedeutet, dass Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Betriebsrat sich über den Zeitpunkt der Einführung und den Umfang der Kurzarbeit einigen müssen. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet eine Einigungsstelle, die auf Antrag einer Seite tätig wird (§ 87 Abs. 2 i.V.m. § 76 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung von Kurzarbeit gilt uneingeschränkt dort, wo kein Tarifvertrag besteht oder ein Tarifvertrag keine Kurzarbeitsklausel enthält. Um Beratungen durchzuführen und Beschlüsse zur Einführung von Kurzarbeit zu fassen, sind normalerweise Sitzungen des Betriebsrats notwendig, die aber durch die Corona-bedingten Einschränkungen derzeit praktisch kaum mehr möglich sind. Damit auch unter den Bedingungen von Corona rechtssichere Beschlüsse mithilfe von Video- oder Telefonkonferenzen gefasst werden können, wurden entsprechende gesetzliche Sonderregelungen erlassen. Sie gelten befristet bis zum 30.06.2021."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_83",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Nebenwirkungen sind nach der Impfung zu erwarten?",
"faqAnswers":"Aktuell sind folgende Nebenwirkungen bekannt: Typische Beschwerden laut Robert-Koch-Institut nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Spezifische Nebenwirkungen: Bisher konnten keine schwerwiegenden Sicherheitsbedenken festgestellt werden, allerdings ist der Beobachtungszeitraum für relevante Impfnebenwirkungen derzeit noch zu kurz."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_83",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie lange bin ich nach einer Infektion mit dem Coronavirus ansteckend?",
"faqAnswers":"Das lässt sich nicht abschließend sagen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass man innerhalb der zwei Tage vor Symptombeginn sehr ansteckend ist und bis mindestens zehn Tage nach Symptombeginn ansteckend sein kann. Wann Symptome nach einer Infektion auftreten, ist jedoch sehr unterschiedlich und kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Menschen einen schweren Krankheitsverlauf erleiden, können diese auch länger infektiös sein. Bei Personen, die zwar positiv getestet wurden, aber bei denen nicht klar ist, wann sie sich angesteckt haben, wird der Tag der Testung als Referenztag genommen und die Zeitspanne von zwei Tage vor Testung bis zehn Tage danach als mögliche Infektionszeit angenommen. Bei symptomlosen Personen, die positiv getestet wurden und auch den Zeitpunkt der Ansteckung ausmachen können, wird ab dem den dritten Tag nach diesem Kontakt als Referenzpunkt für den infektiösen Zeitraum herangezogen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_29",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Erhalte ich Auskünfte zum Bearbeitungsstand meines Antrages für den Gelegenheitsverkehr?",
"faqAnswers":"Nachfragen zu gestellten Anträgen stellen Sie bitte per Mail an post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de . Die Genehmigungsbehörde prüft Ihr Anliegen und nimmt mit Ihnen Kontakt auf."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_42",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist ein Corona-Antigen-Schnelltest?",
"faqAnswers":"Ein Covid-19-Antigen-Schnelltest kann innerhalb von 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob ein Corona-Erkrankungsverdacht besteht. Der Test kann einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Mit einem Antigen-Schnelltest können vor allem Personen ausfindig gemacht werden, die viele SARS-CoV-2-Viren im Körper tragen (hohe Virenlast) also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr für das direkte Umfeld ausgeht. Ein Antigen-Schnelltest weist kein Virus-Erbgut, sondern Teile der Virushülle nach, die sogenannten Antigene. Dafür braucht es eine gewisse Menge an Viren, damit der Test anschlägt. Das bedeutet: Auch bei einem negativen Test besteht ein Restrisiko, dass die getestete Person infiziert ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Was passiert, wenn ich mein Projekt nicht bis zum 28.02.2021 umsetzen kann?",
"faqAnswers":"Sollte eine Umsetzung im Rahmen des Bewilligungs- bzw. Durchführungszeitraums zeitlich nicht mehr möglich sein, ist von dem*r Zuwendungsempfänger*in zu prüfen, ob durch eine Änderung des Projektformats ein fristgemäßer Abschluss möglich wäre. Ist dies nicht der Fall und kommt es (aufgrund Covid 19) zu einer Absage/einem Abbruch des Projekts, können bereits angefallene Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden. Dazu muss bei der Projektabrechnung dargelegt werden, warum eine Verschiebung oder Änderung nicht möglich war."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_43",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"In meiner Aufenthaltserlaubnis befindet sich folgender Satz: Erlischt mit Beendigung der Beschäftigung bei Meine Beschäftigung in dieser Firma ist nun beendet oder endet bis zum 30.09.2021. Ist meine Aufenthaltserlaubnis nun erloschen oder wird sie erlöschen?",
"faqAnswers":"Das Landesamt für Einwanderung hat am 03.4.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.05.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.201 verlängert wurde. Darin befindet sich unter Ziffer 3 eine Regelung zu Ihrer genannten Nebenbestimmung. Wurde Ihr Beschäftigungsverhältnis bis zum 30.09.2021 gekündigt, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht. Die Gültigkeit Ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis läuft ab? Dann buchen Sie bitte einen Termin Etwas Anderes gilt, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt haben. In diesem Fall erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an Ihr zuständiges Referat."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_21",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie ist die Haftung geregelt, wenn sich Kinder bei Tests selbst verletzen?",
"faqAnswers":"Sollte sich ein Kind z.B. mit dem Wattestäbchen verletzen, tritt die Schülerunfallversicherung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttests ist dies aber sehr unwahrscheinlich. Eine Verpflichtung der Lehrkräfte und des anderen Schulpersonals zum aktiven Eingreifen besteht lediglich dann, wenn eine Hilfeleistung zur Verhinderung eines Körper- oder Gesundheitsschadens erforderlich ist. Für Körper- oder Gesundheitsschäden infolge einer unterlassenen Hilfsmaßnahme haftet das Land Berlin gegenüber der geschädigten Schülerin bzw. dem geschädigten Schüler gemäß den Grundsätzen der Staatshaftung für privatrechtliches Handeln. Die Gefahr eines finanziellen Schadens der Lehrkraft/anderen Schulpersonals aufgrund zivilrechtlicher Haftung droht allenfalls bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassener Hilfeleistung. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, werden nur Selbsttests eingesetzt, die vom Paul-Ehrlich-institut (PEI) geprüft wurden und sich auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befinden. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung der Selbsttestung beaufsichtigt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_28",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo kann ich einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen?",
"faqAnswers":"Wenn Sie keine Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, können Sie täglich einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen (Bürgertestung). Zu diesem Zweck hat der Berliner Senat eine Reihe von Testzentren aufgebaut, an denen Sie sich kostenlos testen lassen können. Für die meisten dieser Testzentren ist eine vorherige Terminbuchung via test-to-go.berlin notwendig."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_15",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich meinen Impftermin im Krankheitsfall verschieben?",
"faqAnswers":"Ja, bei akuten Infekten ist keine Impfung möglich. Mit Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Erziehungs- und Familienberatung",
"faqAnswers":"Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen unterstützen Sie weiterhin kostenlos und gern auch anonym bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung Ihrer Kinder, bei Familien- und Paarkonflikten sowie Trennung und Scheidung und bei auftretenden familiären Krisensituationen. In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen können derzeit, bedingt durch die Einschränkungen, die Beratungen nur online und telefonisch erfolgen. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind weiterhin von Montag bis Freitag für Sie erreichbar, um telefonische Beratungstermine zu vereinbaren sowie die offene telefonische Sprechstunden wahrzunehmen. Auf der Website https://www.efb-berlin.de finden Sie eine Übersicht mit allen Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie den jeweiligen telefonischen Sprechzeiten. Dort finden Sie auch die online-Angebote der Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Weiterhin gibt es das Angebot der Onlineberatung von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung für Eltern und gesondert für Kinder und Jugendliche (Stand: 4. Juni 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen",
"faqQuestion":"Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren",
"faqAnswers":"Die vorgenannten Anträge können Sie über Mein ELSTER oder per E-Mail an das Finanzamt senden. Um der Informationssicherheit und dem Datenschutz auch in Zeiten der Corona-Krise gerecht zu werden, empfehlen wir Ihnen, für die elektronische Antragsstellung vorrangig Mein ELSTER zu nutzen. Für Ihre Anliegen finden Sie bei Mein ELSTER nach dem Login diverse Formulare (z. B. Antrag auf Fristverlängerung, Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen), die Sie ausfüllen und direkt Ihrem Finanzamt elektronisch übermitteln können. Bietet Mein ELSTER für Ihr Anliegen kein gesondertes Formular an, können Sie Ihre Anträge als Sonstige Nachricht an das Finanzamt formlos übermitteln. Die Finanzämter werden Ihnen allerdings wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) per Post antworten. Um Ihnen die Antragstellung weitgehend unbürokratisch zu erleichtern, können Sie auch das auf dieser Seite zur Verfügung gestellte Antragsformular verwenden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich die Entscheidung Ihres zuständigen Finanzamts aufgrund der zu erwartenden Zahl der Anträge verzögert bzw. das Finanzamt insoweit notwendige Rückfragen stellt. Damit die Maßnahmen bei der Zielgruppe der besonders und unmittelbar Betroffenen greifen und zur Vermeidung von Rückfragen bitte ich, den Antrag nicht nur allgemein, sondern bezogen auf Ihren Einzelfall zu begründen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_16",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich bin Familienangehöriger eines EU-Bürgers, eines Schweizers oder eines Staatsangehörigen des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und besitze eine Staatsangehörigkeit aus einem Drittstaaten. Kann ich bei Ihnen einen Termin buchen?",
"faqAnswers":"Nein, das ist nicht möglich. Seien Sie bitte unbesorgt. Sie genießen im Grundsatz ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland von Gesetzes wegen. Sie können somit jeder Erwerbstätigkeit nachgehen. Für Familienangehörige ohne Aufenthaltskarte, die zum Beispiel ihr Recht auf eine Beschäftigung dokumentieren wollen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte möglichst per E-Mail oder postalisch unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars. Zur Bearbeitung benötigt werden die Heirats- oder Geburtsurkunde, bei einer Beschäftigung der Arbeitsvertrag, sowie Passkopien der Eheleute oder Eltern. Die Anträge werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten geprüft und Sie erhalten per Post eine Antragsbescheinigung gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz FreizüG/EU bzw. einen Vorsprachetermin zugesandt. Sind Sie Familienangehöriger eines britischen Staatsangehörigen, registrieren Sie sich bitte hier."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_68",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie muss ich mich verhalten, wenn ich aus einem ausländischen Virusvarianten-Gebiet in Berlin ankomme?",
"faqAnswers":"Die Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes verbietet derzeit die Beförderung von Einreisenden aus Virusvarianten-Gebieten. Das gilt nicht, wenn die Einreisenden ihren Wohnort und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Sollte Berlin Ihr Wohnort sein oder sollten Sie ein Aufenthaltsrecht haben, dann gilt für Sie kein Beförderungsverbot. Sie müssen in diesem Fall der Melde-, der Test- und Nachweispflicht sowie der Quarantänepflicht nachkommen: Vor Einreise einen Corona-Test machen. Handelt es sich dabei um einen Schnelltest, darf dieser nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ zulässig sind PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind. Den Nachweis über den negativen Corona-Test bei Einreise mit sich führen und vorweisen können. Die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Die dort hinterlegten Daten werden verschlüsselt direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt weitergeleitet. Sollten es Ihnen nicht möglich sein, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, können Sie auch eine analoge Ersatzmitteilung ausdrucken und auf Verlangen dem Beförderer oder der Behörde ausgefüllt aushändigen. Sich unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Diese können Sie nicht vorzeitig beenden. Weitere Ausnahmen vom Beförderungsverbot finden Sie entsprechend in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes. Welche Gebiete aktuell als Virusvarianten-Gebiete gelten, veröffentlicht das Robert Koch-Institut."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_29",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"An wen kann ich mich wenden, wenn ich schlechte Erfahrungen mit einer Corona-Teststelle gemacht habe?",
"faqAnswers":"Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat eine Beschwerde-E-Mail-Adresse eingerichtet, an die sich wenden können, wenn Sie Kritik an einer der Berliner Teststellen äußern möchten. Hinweise zu Hygienemängeln, unsachgerecht durchgeführten Testungen oder falsche Angaben bei Telefonnummern und Öffnungszeiten können Sie an testtogo-beschwerde@sengpg.berlin.de senden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_28",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wie kann ich einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr (Ersterteilung, Erneuerung, Erweiterung) stellen?",
"faqAnswers":"Alle Anträge können per E-Mail unter der Adresse post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de oder schriftlich eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen und Nachweise sind entweder ebenfalls per E-Mail, oder sofern diese Unterlagen im Original vorzulegen sind ggf. postalisch zu übersenden bzw. in den Briefkasten des LABO in der Friedrichstr. 219 in 10969 Berlin zu werfen. Das teilweise kursierende Gerücht einer automatischen Verlängerung einer Genehmigung um ein halbes Jahr wegen der Corona-Krise entspricht nicht den Tatsachen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich habe mein positives Eignungsgutachten bei Ihnen eingereicht. Wie bekomme ich jetzt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis?",
"faqAnswers":"Sofern das eingereichte Gutachten die Wiederherstellung Ihrer Kraftfahreignung schlüssig nachvollziehbar bestätigt, wird Ihnen eine vorläufige Fahrberechtigung per Post an Ihre Meldeanschrift übersandt und der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt, den diese Ihnen ebenfalls postalisch zukommen lassen wird. Mit Erhalt der Fahrberechtigung sind Sie wieder berechtigt Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_11",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie wird der NADAL® COVID-19 Ag Test von Nal von Minden durchgeführt?",
"faqAnswers":"Für den NADAL® COVID-19 Ag Test von Nal von Minden genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Führen Sie den Abstrichtupfer in beide Nasenlöcher ca. 2 cm ein, drehen Sie ihn 15 Sekunden lang und führen ihn dabei fünf Mal über die Nasenschleimhaut. Führen Sie den Abstrichtupfer in das Röhrchen mit der Pufferlösung. Drehen Sie ihn in der Flüssigkeit und drücken ihn dabei zehn Mal gegen die Seitenwände des Röhrchens, um die Probe auszulösen. Ziehen Sie ihn heraus, drücken Sie dabei die Seitenwände des Röhrchen gegen den Abstrichtupfer, um die Antigene zu lösen. Setzen Sie anschließend die Tropfkappe auf und geben Sie drei Tropfen in die Vertiefung auf der Testkassette. Das Ergebnis Ihres Selbsttests liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor. Bei zwei Linien ist ihr Test positiv. In dem Fall begeben Sie sich bitte umgehend in ein PCR-Nachtestzentrum. Nach mehr als 20 Minuten Wartezeit können Sie kein gültiges Ergebnis mehr auswerten. Kurzanleitung für den Selbsttest NADAL® COVID-19 Ag Test Hier finden Sie weitere Informationen des Herstellers zum NADAL® COVID-19 Ag Test"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_50",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Mein Aufenthaltstitel hat eine Nebenbestimmung, die lautet: Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II/ XII oder AsylbLG . Auf Grund der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus muss ich Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Erlischt jetzt mein Aufenthaltstitel?",
"faqAnswers":"Nein. Das Landesamt für Einwanderung hat am 24.3.2020 und am 27.3.2020 Allgemeinverfügungen erlassen, welche am 19.05.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.2021 verlängert wurden. Dadurch erlischt Ihr Aufenthaltstitel nicht, wenn Sie im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 30.09.2021 Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dies gilt trotz der verfügten auflösenden Bedingung in Ihrem Aufenthaltstitel. Voraussetzung ist jedoch, dass während der gesamten Dauer des Bezugs die örtliche Zuständigkeit beim Landesamt für Einwanderung liegt, Sie also in Berlin Ihren Hauptwohnsitz haben und hier gemeldet sind. Sie müssen dann nichts weiter tun."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Masken in Pflegeeinrichtungen",
"faqAnswers":"Masken tragen erheblich dazu bei, die fortschreitende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19 zu verhindern. Deshalb gelten folgende Regelungen: Bewohnerinnen und Bewohner: Bewohnende sind verpflichtet, innerhalb der Einrichtung außerhalb ihres Zimmers, eine geeignete medizinische Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, zu tragen, § 4 Absatz 2 Nummer 3 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Eine Ausnahme gilt für die Bewohnenden während der Einnahme der Mahlzeiten in Gemeinschaftsräumen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinische Gesichtsmaske auch außerhalb des Zimmers gilt nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen bzw. eine solche Bedeckung nicht tolerieren können (§ 4 Absatz 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Personal: Das Personal hat innerhalb der Einrichtung eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, bei körpernahen Pflegetätigkeiten ist eine FFP2-Maske zu tragen. Auf den Außenbereich der Einrichtung reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung. Besuchende: Besuchende haben innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Weitere Informationen: Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich habe gehört, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine Asylanträge mehr annimmt. Wie geht es für mich weiter?",
"faqAnswers":"Das BAMF nimmt weiter Asylanträge an. Die Anhörung wird jedoch erst nach einer 14 tägigen häuslichen Quarantäne durchgeführt. Wenn Sie noch keiner Behörde mitgeteilt haben, dass Sie Asyl beantragen möchten, kommen Sie bitte ins Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße 285 in Reinickendorf. Der Einlass zum Ankunftszentrum befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Haus 2. Dort werden Sie medizinisch untersucht und anschließend in der Bundesallee registriert. Bleiben Sie auch nach Ihrer Registrierung in Berlin, erhalten Sie nach Prüfung der Voraussetzungen eine Unterkunft und auch Leistungen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_29",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich bin aus dem Ausland nach Berlin eingereist und brauche eine Aufenthaltserlaubnis. Darf ich bei Ihnen vorsprechen oder muss ich mich in Quarantäne begeben?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Ob Sie sich zunächst in Quarantäne begeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Personen, die aus dem Ausland nach Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach ihrer Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder Unterkunft zu begeben. Sie müssen 10 Tage nach ihrer Rückkehr in häuslicher Quarantäne bleiben. Das gilt auch für diejenigen, die zuerst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Robert Koch-Institut. Die Einreisenden, für die die Quarantäne-Regelung gilt, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Ihnen ist auch nicht gestattet, Besuch von Menschen zu empfangen, die nicht selbst auch in der Wohnung leben. Ausgenommen von der Quarantäne-Regelung sind weiterhin Personen, die berufsbedingt notwendigerweise ein- und ausreisen müssen, wie zum Beispiel Flugpersonal. Für wen die Ausnahmen noch gelten, lesen Sie in der Verordnung im Teil 3 Quarantänemaßnahmen unter §§ 22, 23. Ein Termin vor Ablauf von 10 Tagen nach Einreise wird nur dann angeboten, wenn das Gesundheitsamt die frühere Entlassung aus der Quarantäne schriftlich bestätigt. Sprechen Sie dennoch vor, werden wir Sie nicht bedienen. Sollten Sie gegen Ihre Quarantänepflicht verstoßen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wenn die Gültigkeit Ihres Visums abläuft oder wenn Sie visumsfrei eingereist sind, buchen Sie bitte einen Termin, der zeitlich nach Ablauf Ihrer Quarantäne liegt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_16",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Unter welchen Rahmenbedingungen finden die Selbsttestungen statt?",
"faqAnswers":"Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler während der Durchführung der Selbsttests gehört zur Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Hierbei handelt es sich um eine Pflicht im Rahmen des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses, so dass sie grundsätzlich die Aufsicht nicht verweigern dürfen. Das gilt für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte gleichermaßen. Nach Beratung mit Expertinnen und Experten des Hygienebeirats und der Gesundheitsämter ist das Tragen weiterer Schutzbekleidung über die Masken hinaus nicht erforderlich, wenn die sonst geltenden Hygieneregeln eingehalten werden. Das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung des nötigen Abstands ist angezeigt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ausschließlich für den eigentlichen Abstrich im vorderen Nasenbereich ihre Maske ab (für jeweils 15 Sekunden/Nasenloch). Im Anschluss an die Entnahme des Abstrichs setzen sie die Maske umgehend wieder auf. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten werden nur Selbsttests eingesetzt, die vom Paul-Ehrlich-institut (PEI) geprüft wurden und sich auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befinden. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung der Selbsttestung beaufsichtigt. Ein in seltenen Fällen eventuell auftretender Hautkontakt mit Puffer- oder Testflüssigkeit stellt kein gesundheitliches Risiko dar. Die betroffene Körperstelle soll mit Wasser abgespült werden. Bei Reizerscheinungen sollte ärztlicher Rat eingeholt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen",
"faqQuestion":"Steuerliche Berücksichtigung der Corona-Soforthife II",
"faqAnswers":"Der Corona Zuschuss (Soforthilfe II) aus Bundes- und Landesmitteln (in Berlin ausgezahlt durch die IBB) ist in der Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt. Die IBB stellt Ihnen nach Auszahlung des Zuschusses eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt aus. Bitte legen Sie diese Bescheinigung nur nach Aufforderung des Finanzamtes vor. Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind hingegen nach § 3 Nr. 25 Einkommensteuergesetz steuerfrei."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Welche Hilfsangebote gibt es vom Bund?",
"faqAnswers":"Eine Aufstellung der Hilfsmaßnahmen des Bundes finden Sie hier"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Verlegung von Pfegeheimbewohnerinnen und -bewohnern ins Krankenhaus",
"faqAnswers":"Eine Verlegung von Covid-19-Verdachtsfällen von Pflegeeinrichtungen in Krankenhäuser ist nicht angezeigt. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner stellen eine Hochrisikogruppe für die Infektion mit unterschiedlichen Erkrankungen dar. Unnötige Infektionsrisiken sollten vermieden werden. Die Entscheidung zur Verlegung ins Krankenhaus obliegt ärztlichem Personal."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_42",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Heimarbeiterinnen und Hausangestellte?",
"faqAnswers":"Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich meine Mitarbeiter:innen auch in ein nahegelegenes Testzentrum zur Erfüllung der Testangebotspflicht entsenden?",
"faqAnswers":"Arbeitgeber:innen können sich zur Erfüllung ihrer Pflicht geeigneter Dritter bedienen. Dies können auch anerkannte Testzentren oder Teststellen sein. Hierbei darf jedoch nicht auf die wöchentlich kostenlosen Bürgertests zurückgegriffen werden. Die Verantwortung für den Durchführungsprozess und die Qualität der Tests liegt bei den Arbeitgeber:innen. Bedienen sich die Arbeitgeber:innen Dritter für die Durchführung oder Beaufsichtigung der Testungen, so haben sie die Termine zu organisieren und sind für die Auswahl seriöser Dienstleister verantwortlich. Zu den anerkannten Testzentren oder Teststellen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_70",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Einreisen?",
"faqAnswers":"Ja. Sofern sie nicht aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, sind Geimpfte und Genesene komplett von der Quarantänepflicht befreit. Weitere Ausnahmen von der Quarantäne sind über ein gestuftes System definiert. Die genaue Abstufung finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes unter § 6. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für: Familienangehörige ersten Grades, die ihre Familie in Berlin besuchen und dabei weniger als 72 Stunden bleiben oder Menschen, die vom Familienbesuch aus einem Risikogebiet nach Berlin zurückkommen und sich dort weniger als 72 Stunden aufgehalten haben (§ 6 Absatz 1 Nummer 11). Familienangehörige ersten Grades sind Kinder und Eltern. Personen, die nach Berlin für den Besuch von Familienangehörigen ersten und zweiten Grades einreisen und ein aktuelles negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorweisen können (§ 6 Absatz 2 Nummer 1 b). Familienangehörige ersten und zweiten Grades sind Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Grenzpendler:innen, die sich zwingend notwendig, beispielsweise zum Zweck der Berufsausübung oder Ausbildung, in ein Risikogebiet begeben müssen und mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz in Berlin zurückkehren. Voraussetzung ist hier, dass angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden (§ 6 Absatz 1 Nummer 7). Auch diese genannten Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten nicht, wenn Sie sich in den letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_40",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo finde ich als Arbeitgeber:in mehr Informationen zur Testpflicht für meine Mitarbeiter:innen?",
"faqAnswers":"Mehr Informationen dazu, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Mitarbeiter:innen in Bezug auf einen Test haben, finden Sie im gesonderten FAQ zur Testpflicht für Mitarbeiter:innen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_74",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Werden Pflegebedürftige in Betreuten Wohngemeinschaften auch durch mobile Impfteams geimpft?",
"faqAnswers":"Ja, hierzu erhalten die zuständigen ambulanten Pflegedienste eine gesonderte Information der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wo können sich Beschäftigte der Berliner Kitas auf Corona testen lassen?",
"faqAnswers":"Dienstpersonal in Berliner Kitas mit Corona-Fällen kann per Schnelltest auf das Covid-19-Virus getestet werden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit stellt bis zu acht mobile Teststellen einschließlich des erforderlichen, medizinisch qualifizierten Personals zur Verfügung. Pro mobiler Teststelle sind bis zu 200 Tests täglich möglich. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie legt den Einsatzort je nach aktueller Lage in Abstimmung mit den bezirklichen Gesundheitsämtern fest. Die Ressourcen der mobilen Testteams mit Kapazitäten von 200 Tests/Tag sollten möglichst Ressourcen schonend eingesetzt werden. Aufgrund der Betriebsgröße ist ein Besuch von Einrichtungen mit bis zu fünf Mitarbeitenden durch ein mobiles Testteam nicht möglich. Diese Mitarbeitenden können eine der zwölf Teststellen (pro Bezirk eine Teststelle) nutzen, die bis zum 31. Januar 2021 täglich auch an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr in allen Bezirken geöffnet sind. Bitte besorgen Sie sich fu r die Teststelle Ihrer Wahl (es muss nicht der eigene Bezirk sein) telefonisch einen Testtermin. Das Schreiben mit den Telefonnummern der bezirklichen Teststellen haben wir an alle Träger verschickt. Vor Ort wird eine Bescheinigung u ber das Testergebnis ausgestellt, die Ihnen ermöglicht, die Arbeit anzutreten, wenn Sie negativ getestet werden. (Stand: 2. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_5",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie wird der CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test von Siemens durchgeführt?",
"faqAnswers":"Für den CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test von Siemens genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Der Test ist damit deutlich angenehmer und leichter durchzuführen als die herkömmlichen Antigen-Tests. Führen Sie den Abstrichtupfer in beide Nasenlöcher ca. 2 4 cm ein, drehen Sie ihn fünfmal und führen Sie ihn dabei über die Nasenschleimhaut. Führen Sie den Abstrichtupfer in das Röhrchen mit 10 Tropfen Pufferlösung ein. Drehen Sie ihn sechsmal und drücken sie ihn dabei gegen die Seitenwände des Röhrchens, um die Probe auszulösen. Lassen Sie den Abstrichtupfer eine Minute im Röhrchen stehen. Ziehen Sie ihn dann heraus und drücken Sie dabei die Seitenwände des Röhrchen gegen den Abstrichtupfer, um die Antigene zu lösen. Setzen Sie anschließend die Tropfkappe auf und geben Sie vier Tropfen in die Vertiefung auf der Testkassette. Das Ergebnis Ihres Selbsttests liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor. Bei zwei Linien ist ihr Test positiv. In dem Fall begeben Sie sich bitte umgehend in ein PCR-Nachtestzentrum. Nach mehr als 20 Minuten Wartezeit können Sie kein gültiges Ergebnis mehr auswerten. Kurzanleitung für den CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test QUICK REFERENCE GUIDE FOR THE CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test GUÍA RÁPIDA PARA EL TEST DE AUTODIAGNÓSTICO CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test NOTICE D UTILISATION ABRÉGÉE POUR LE TEST ANTIGÉNIQUE INDIVIDUEL CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test KISA KILAVUZ KEND KEND NE TEST CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test : CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test KRÓTKA INSTRUKCJA WYKONANIA SAMODZIELNEGO TESTU CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test H NG D N NG N G N CÁCH T XÉT NGHI M CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test KRATKA UPUTSTVA ZA SAMOTESTIRANJE CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test Hier finden Sie weitere Informationen des Herstellers zum CLINITEST® Rapid COVID-19 Antigen Test"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_39",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann der Termin an eine Verwandt oder einen Verwandten weitergegeben oder verschenkt werden?",
"faqAnswers":"Nein. Die Einladungen sind personenbezogen und werden in der Reihenfolge der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) versandt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wo kann ich mich telefonisch zu Sozialthemen beraten lassen?",
"faqAnswers":"Die Berliner Stadtteilzentren bieten umfangreiche niedrigschwellige Beratungen am Telefon zu folgenden Themen: Allgemeine Sozialberatung Beratungen für Migrantinnen und Migranten Beratung rund um die Selbsthilfe Engagement rund um die häusliche Pflege und für pflegende Angehörige Mieterberatung Rechtsberatung Rentenberatung SchreiBabyAmbulanz Schuldnerberatung Beratungsangebote der Stadtteilzentren"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_46",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was bedeutet Quarantäne? Warum darf ich die Unterkunft nicht verlassen? Wie lange dauert das?",
"faqAnswers":"Wenn ein Mensch in der Unterkunft an dem Virus erkrankt ist, wird das dem Amt für Gesundheit gemeldet. Die Ärzte dort können dann die Kontakte nach draußen für 2 Wochen verbieten: Man darf dann die Unterkunft nicht verlassen, also nicht zur Arbeit, zur Schule oder Ausbildungsstelle gehen, auch nicht einkaufen oder sich mit Freunden treffen. Das nennt man Quarantäne."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Wer kann/sollte sich online eintragen? Wo kann ich mich registrieren?",
"faqAnswers":"Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung, einer Grenzübertrittsbescheinigung, einer Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung sind, tragen Sie sich bitte in das Onlineformular auf unserer Internetseite ein. Weitere Hinweise: Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Antragstellung über das Onlineformular nur, wenn Sie über eines der genannten Dokumente verfügen und in Berlin wohnhaft sind. Lesen Sie bitte vorher aufmerksam die weiteren Informationen in diesen FAQ. Hier erfahren Sie auch, was Sie tun können, wenn Sie ein anderes Anliegen gegenüber dem Landesamt für Einwanderung vorbringen möchten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was ist das Ziel der Regelung?",
"faqAnswers":"Mit der Reduzierung von Präsenz in Büros will das Land Berlin einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Neue Studien zeigen, dass viele Infektionen auf der Arbeitsstelle stattfinden. Büros sind dabei besonders problematisch: Man hält sich lange mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum auf, nutzt für den Weg zur Arbeit mit vielen anderen Bus oder Bahn, trifft Leute in der Kantine. Es gibt spontane Besprechungen oder auch Schwätzchen auf dem Flur, begegnet sich im Treppenhaus oder den Gängen. Deshalb ist es wichtig, Infektionsschutz nicht nur im Privatleben zu organisieren, sondern auch im Betrieb. Um das Infektionsgeschehen während einer Hochinzidenzphase wirkungsvoll einzudämmen, ist die Reduktion von Kontakten und von Mobilität unbedingt erforderlich. Leider haben weder die Selbstverpflichtungen der Wirtschaft noch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes die notwendige Mobilitätsreduktion erreichen können. Die Auswertung von arbeitsstättenbezogenen Mobilitätsdaten zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Mobilität; das Mobilitätsniveau liegt aktuell deutlich über dem Januar-Niveau und erreicht fast den Referenzwert. Jede und jeder sieht bei einem Blick aus dem Fenster: Die Straßen sind voll, es sind zur Rush-Hour viele Menschen unterwegs. Das gefährdet alle Eindämmungsbemühungen. Daher ist aus Sicht des Infektionsschutzes eine wirksame Reduzierung arbeitsplatzbezogener Mobilität sehr wichtig. Die Regelung leistet dazu einen wichtigen Beitrag und gibt gleichzeitig Betrieben und Arbeitnehmern*innen viel Flexibilität bei der Organisation dieser Aufgabe."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_50",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Muss ich in meinem Zimmer bleiben?",
"faqAnswers":"Aufgrund der hohen Gefahr einer Ansteckung ist es sehr zu empfehlen, dass alle Menschen in der Unterkunft möglichst in ihren Zimmern bleiben. Das gilt für alle in der Unterkunft, auch für die Kinder und Jugendlichen. Diese können sich beim Spielen untereinander anstecken."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_91",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie kann ich ein Kontakttagebuch führen?",
"faqAnswers":"Ein individuelles Kontakttagebuch hilft Ihnen im Fall einer Coronainfektion zügig diejenigen Personen präsent zu haben, mit denen Sie in den vergangenen Tagen Kontakt hatten. Damit sorgen Sie dafür, dass bei einem positiven Testergebnis nicht zu viel Zeit bei der Rückverfolgung der Kontaktketten verloren geht oder Personen vergessen werden und entlasten die Gesundheitsämter durch Ihr aktives Zutun. Zu raten ist dabei, dass Sie sich diejenigen Zusammenkünfte notieren, die für Sie nicht alltäglich sind, d.h. nicht das Abendessen mit Ihrer Familie, aber schon das Abendessen mit einer anderen Person, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört. Am besten notieren Sie sich: Das Datum, den Namen der Person oder der Personen, den Ort, die ungefähre Uhrzeit und die Dauer des gemeinsamen Aufenthalts, Situation, sowie raumspezifische und schutz- und hygienespezifische Gegebenheiten wie etwa drinnen mit Maske, drinnen ohne Maske oder draußen ohne Maske. Außerdem ist es ratsam festzuhalten, ob die Raumsituation eher beengt oder viel Abstand möglich war. Für ein Kontakttagebuch können Sie zum Beispiel die Corona-Warn-App der Bundesregierung, Ihr Smartphone oder auch einfach einen leeres Blatt Papier verwenden. Mit der Luca-App können Sie private Treffen dokumentieren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Die Test-Kits sind nicht lieferbar, was nun?",
"faqAnswers":"Gemäß § 6a Abs. 4 der 2. InfSchMV gilt die Pflicht zum Testangebot und zur Wahrnehmung der Tests durch Mitarbeiter:innen nur, soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist. Der Nachweis mangelnder Verfügbarkeit von Tests und der Unzumutbarkeit der Beschaffung erfordert die Dokumentation ernsthafter, geeigneter Bemühungen zur Beschaffung ausreichender Tests zu angemessenen Preisen (z.B. Bestellversuche in mehreren Verkaufsstellen). Auch die Möglichkeiten der Beauftragung/Inanspruchnahme Dritter (z.B. Testzentren) müssen in zumutbarer Weise ausgeschöpft werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_20",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wo kann ich aktuell einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E bzw. eine FzF (P-Schein) stellen?",
"faqAnswers":"Für die Antragsentgegennahme sind die Bürgerämter zuständig. Bitte informieren Sie sich, welches Bürgeramt Kapazitäten hat. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Dienstleistung. Liegen keine Eignungsbedenken vor, erfolgt die postalische Zusendung des Führerscheins bzw. des P-Scheines."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_41",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo finde ich das Muster für eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis?",
"faqAnswers":"Die Musterbescheinigung können Sie sich hier herunterladen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_27",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo kann ich mich impfen lassen?",
"faqAnswers":"Impfberechtigte Personen können sich in einem Berliner Impfzentrum oder bei einem niedergelassenen Arzt in Berlin impfen lassen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann es passieren, dass Ausschreibungsfristen verlängert werden? Wie geht man in diesem Fall mit Zeitplanungen bereits eingereichter Anträge um?",
"faqAnswers":"Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass Ausschreibungsfristen verlängert werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Jugendnotmail.berlin",
"faqAnswers":"Besonders für Kinder und Jugendliche möchten wir auf das Online-Beratungsangebot Jugendnotmail aufmerksam machen. In einer Zeit, in der viele Eltern verunsichert sind, sich Sorgen machen oder von existenziellen Problemen (z.B. finanzielle Sorgen etc.) belastet sind, fällt es machen Eltern schwerer, den Blick auf die Kinder zu richten. Kinder und Jugendliche halten sich zurück, um die Belastungen der Eltern oder anderer wichtiger Bezugspersonen nicht zu steigern. Jugendnotmail.berlin ist eine geeignete Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, Zugang zu Beratung (niedrigschwellig, unbürokratisch und datensicher) zu erhalten. http://www.jugendnotmail.berlin"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_5",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie kann ich nachweisen, dass ich vollständig geimpft oder genesen bin?",
"faqAnswers":"Als Nachweis für Geimpfte dient der Impfausweis oder eine durch das Impfzentrum oder die Impfärztin bzw. den Impfarzt ausgestellte Ersatzbescheinigung. Als Nachweis für Genesene dient der positive PCR-Test, der mindestens 28 Tage, aber nicht älter als sechs Monate ist. Die Bescheinigung vom Gesundheitsamt ist hier der Standard. Bei einem digitalen Nachweis muss das Datum, die Uhrzeit, der Name des Getesteten und die durchführende Teststelle erkennbar sein. Wenn der PCR-Test älter als sechs Monate ist, dann gelten die Erleichterungen und Ausnahmen nur, wenn zusätzlich eine Impfung mit einem oder mehreren durch das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichen Impfstoff nachgewiesen werden kann. Die Erleichterungen und Ausnahmen gelten nicht, wenn eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt oder Symptome vorhanden sind, die für eine Infektion sprechen. Mehr zum Thema Impfen finden Sie auf unserer Themenseite."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Werde ich bei einer Quarantäne weiterhin zu Hause betreut?",
"faqAnswers":"Die Entscheidung trifft das zuständige Gesundheitsamt. Voraussetzung könnte z. B. sein, dass eine räumliche Isolierung möglich ist. Wenn z. B. aufgrund der Schwere der Erkrankung, wegen fehlender Schutzausrüstung oder Personalmangel eine Betreuung zu Hause nicht sichergestellt werden kann, kommt eine Verlegung in ein Krankenhaus oder eine Unterbringung in einem anderen Wohnangebot in Betracht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_48",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich möchte zukünftig nicht mehr angeschrieben werden. Was muss ich machen?",
"faqAnswers":"Der Berliner Senat hat sich entschieden, Sie anzuschreiben. Sollte es von Seiten des Senats als notwendig erachtet werden, wird er wieder mit ihnen in Kontakt treten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_51",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Auf Grund der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus muss ich vorübergehend Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dass ich meinen Lebensunterhalt selbst sichern kann (ohne solche Sozialleistungen zu beziehen) war aber Voraussetzung für mein Aufenthaltsrecht. Ist mein Aufenthaltsrecht jetzt gefährdet?",
"faqAnswers":"Nein. Bei Wegfall einer wesentlichen Erteilungsvoraussetzung kann Ihr Aufenthaltstitel zwar durch das Landesamt für Einwanderung beendet werden (sogenannte zeitliche Verkürzung nach § 7 Abs. 2 S. 2 AufenthG). Das Landesamt für Einwanderung wird von dieser Möglichkeit jedoch beim Bezug von solchen Leistungen zunächst bis zum 30.09.2021 keinen Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei förmlicher Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels nach Ende der Corona- Pandemie wieder nachweisen müssen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig ohne den Bezug von ergänzenden Sozialleistungen sichern können."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Für wen findet die Sommerschule in den OSZ statt?",
"faqAnswers":"Berufliche Schulen In der Sommerschule der beruflichen Bildung können Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren vorrangig aus den IBA- und Willkommensklassen Lerninhalte vertiefen, Sprachkenntnisse verbessern und sich intensiv auf den Bildungsabschluss vorbereiten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Sommerschule der beruflichen Bildung findet vom 28. Juni 9. Juli 2021 und vom 12. Juli 23. Juli 2021 statt: Gruppe I: vormittags 9 12 Uhr Gruppe II: nachmittags 13 16 Uhr 15 Stunden Unterricht pro Woche an verschiedenen Lernorten (werden mitgeteilt) in kleinen Gruppen maximal 4 8 Jugendliche In diesem Faltblatt finden Sie alle Informationen zur Sommerschule der OSZ (1. Juni 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_73",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie erfolgt die Impfung, wenn ich mobil eingeschränkt bin?",
"faqAnswers":"Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten zunächst die Unterstützung aus Familie, Freundes- und Bekanntenkreis hinsichtlich Transport und Begleitung prüfen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Nutzung von Sonderfahrdiensten. Personen mit einem Alter von über 80 Jahren können zudem ein Taxi für den Transport zu den Impfzentren und zurück in die Wohnung nutzen. Der Einsatz von mobilen Impfteams ist derzeit aufgrund der geringen Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes und des sehr aufwendigen Impfstoffvorbereitungsprozesses grundsätzlich nur für stationäre Pflegeeinrichtungen möglich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Patientenverfügung und Notfallverfügung",
"faqAnswers":"Viele ältere Menschen verfügen über eine Patientenverfügung. Diese ist insbesondere in kritischen Situationen für Ärztinnen und Ärzte eine sehr hilfreiche Grundlage, um gemeinsam mit Angehörigen und Pflegekräften Entscheidungen zu fällen. Sollten Ihre Bewohnerinnen und Bewohner oder Klientinnen und Klienten eine Patientenverfügung erstellt haben, stellen Sie bitte sicher, dass auch im Fall eines Covid-(Verdacht)-Falls diese beim Transport ins Krankenhaus unbedingt mitgegeben wird. Berliner Notfallverfügung Angesichts der Covid-19-Pandemie wächst die Bedeutung von Absprachen und Verfügungen für Notfälle, vor allem für hochbetagte, multimorbide Menschen, die an lebenslimitierenden Erkrankungen leiden. Notfallverfügungen können insbesondere in akuten kritischen Situationen zu Handlungs- und Entscheidungssicherheit beitragen. In Berlin haben sich die maßgeblichen Verbände, Körperschaften und Strukturen bereits im März 2019 für die Nutzung der entwickelten Berliner Notfallverfügung ausgesprochen. Der hier dokumentierte Patientenwille sollte stets Ergebnis eines Kommunikationsprozesses zwischen Betroffenen, Ärzten und ggf. Bevollmächtigten sein. Dazu gehört unbedingt die ärztliche Aufklärung ebenso wie die Beratung über die Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Versorgung. Die individuelle Entscheidung ist mit den Pflegenden und Nahestehenden abzusprechen, zu dokumentieren und zugänglich aufzubewahren. Betreiben Sie Notfallvorsorge und unterstützen Sie die Erstellung einer Notfallverfügung zur gewollten Behandlungsalternative nach entsprechender Beratung, z.B. unter der Sondernummer 40 71 11 14 der Zentralen Anlaufstelle Hospiz Berlin. Stellen Sie sicher, dass die Verfügung auch bei Covid-19 (-Verdacht) beachtet wird. Entscheiden sich die Betroffenen gegen eine Krankenhausbehandlung, ist die Palliativversorgung vor Ort zu planen und zu organisieren. Zentrale Anlaufstelle Hospiz Verfügung für Notfälle für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal (zum Herunterladen)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_74",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was mache ich, wenn ich nicht weiß, ob ich eine Erkältung habe oder es Corona ist?",
"faqAnswers":"Da sich die Symptome von Erkältungen und Corona-Erkrankungen ähneln, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch bei Ihrer Hausarztpraxis. Dort wird das weitere Verfahren besprochen. Sollten sich Ihre Symptome verschlimmern, können Sie sich auch beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 melden. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, dass Menschen mit jeglicher Atemwegssymptomatik, auch wenn es nur ein Schnupfen ist, mindestens 5 Tage zuhause bleiben und sich dort isolieren. Wenn vorhanden, können Sie Ihren Infektionsstatus zu Hause mit einem Antigen-Schnelltest überprüfen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_28",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kurzarbeitergeld wie viel, wie lange?",
"faqAnswers":"Die KuG-Leistung für Beschäftigte gleicht den Verdienstausfall teilweise aus und wird für die wegfallenden Arbeitsstunden gewährt. Gezahlt werden grundsätzlich 60 % bzw. 67 % (bei Kindern im Haushalt) der Differenz zum Nettoentgelt für maximal 12 Monate. Wenn das KuG nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Haushaltes zu bestreiten, besteht die Möglichkeit ergänzendes Arbeitslosengeld II bei den Jobcentern zu beantragen. Wegen der Corona-Pandemie gelten befristet zahlreiche Sonderregelungen beim KuG. Das betrifft u. a. die Höhe des KuG, die Dauer des Bezugs, Nebenverdienste aber auch die Regelungen zur Förderung von Weiterbildungen während einer Kurzarbeitsphase. Die wesentlichen Sonderregeln werden in den folgenden Rubriken kurz erläutert. Für eine individuelle Beratung sollte die jeweils zuständige Agentur für Arbeit angesprochen werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Hilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Kurzarbeitergelds: Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes Tabelle zur Berechnung des KurzarbeitergeldesTabelle für Geringverdienende"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wie und wo kann ich meine Teilnahmebescheinigung über ein freiwilliges Fahreignungsseminar / ein Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger (ASF) abgeben?",
"faqAnswers":"Eine persönliche Übergabe ist derzeit nicht möglich. Bitte übersenden Sie die Teilnahmebescheinigung postalisch oder legen Sie sie in den Nachtbriefkasten am Eingang Friedrichstr. 219, 10969 Berlin ein."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Thema Home-Office habe oder wenn mein Arbeitgeber sich nicht an die Bestimmungen hält?",
"faqAnswers":"Für die Kontrolle der Regelungen zum Homeoffice war zunächst das LAGetSi (Landesamt für Gesundheitsschutz und technische Sicherheit) zuständig. Zum Thema Homeoffice ist eine besondere Hotline eingerichtet, die bestehen bleibt. Etwaige Beschwerden werden künftig an die im Land Berlin zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung weitergegeben. Tel.: (030) 90254-5250 E-Mail"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Werden meine Mietkosten in voller Höhe berücksichtigt, wenn ich wegen der Corona-Krise Leistungen der Grundsicherung beantragen muss?",
"faqAnswers":"Im Rahmen der Leistungsgewährung werden für Leistungsanträge mit Leistungsbeginn zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.03.2021 die tatsächlichen Mietkosten als angemessen anerkannt. Auch Menschen, die bereits vom Jobcenter oder Sozialamt zur Senkung ihrer Mietkosten aufgefordert wurden, erhalten für ein weiteres halbes Jahr die tatsächlichen Mietkosten im Rahmen des Leistungsbezuges. Voraussetzung dafür ist, dass bisher die tatsächlichen Mietkosten berücksichtigt wurden und eine Kostensenkung somit noch nicht umgesetzt wurde."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_69",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich die Quarantänezeit nach der Einreise aus einem Risikogebiet verkürzen?",
"faqAnswers":"Sie haben die Möglichkeit, die häusliche Quarantäne nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Hochinzidenz-Gebiet vorzeitig zu beenden. Reisen Sie aus einem Risikogebiet ein, endet die Pflicht zur Selbstisolation mit der Übersendung eines negativen Testergebnisses über das Einreiseportal. Hierzu können Sie den Test nutzen, den Sie zur Einreise haben durchführen lassen. Nach einer Einreise aus einem Hochinzidenz-Gebiet können Sie die Quarantäne beenden, wenn Sie nach frühestens fünf Tagen einen Corona-Test machen und das Ergebnis negativ ausfällt. Sie können diesbezüglich, wenn Sie ohne Symptome sind, eine der Bürgerteststellen des Landes Berlin aufsuchen, sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Letztere informiert auch über Testmöglichkeiten in Berliner Arztpraxen. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Sie in Quarantäne bleiben. Bei Auftreten von Symptomen müssen Sie sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich wieder in Selbstquarantäne begeben. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet können Sie die Quarantänezeit von 14 Tagen nicht verkürzen. Alle Voraussetzungen zur Verkürzung der häuslichen Quarantäne finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes unter § 4 ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_14",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was muss ich wissen, wenn ich Sport machen will?",
"faqAnswers":"Der Sportbetrieb ist eingeschränkt möglich. Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnliche Einrichtungen dürfen nach Terminbuchung und bei Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder besucht werden. Drinnen gilt: Es dürfen Gruppen von maximal zehn Personen aus höchstens fünf Haushalten unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln gemeinsam Sport machen. Alle Teilnehmenden müssen negativ auf das Coronavirus getestet sein. Draußen gilt: Es dürfen Gruppen ohne Personenbegrenzung zusammen trainieren. Für Erwachsene gilt die Testpflicht. Kindertraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren darf in festen Gruppen mit maximal 20 Personen teilnehmen. Die betreuende Person zählt nicht mit und muss negativ getestet sein. Die Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass die von den Senats-verwaltungen für Sport und für Wirtschaft festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Zudem müssen sie eine Anwesenheitsdokumentation erstellen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Durch Ausfälle/ Umplanungen entstehen dem Projekt Mehrkosten. Sind diese zuwendungsfähig?",
"faqAnswers":"Ausfallbedingte Mehrkosten aufgrund des COVID-19 Virus (z.B. Hotel-Stornierungen weil Beteiligte aufgrund von Quarantäne nicht anreisen können etc.), können aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden. Im Einzelfall kann eine Überschreitung der Einzelansätze des Finanzierungsplanes um bis zu 50 v.H. zugelassen werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_44",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich mit meinem Mann / meiner Frau gemeinsamen einen Termin buchen?",
"faqAnswers":"Personen, die zusammen in einem Haushalt leben, wird voraussichtlich dasselbe Impfzentrum zugewiesen. In der Regel sollte auch die Buchung zweier zusammenhängender Termine möglich sein. Voraussetzung ist, dass beide Personen impfberechtigt sind."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_28",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist mit dem Datenschutz?",
"faqAnswers":"Zum Schulalltag gehört, dass Schülerinnen und Schüler durch das Miteinander Erkenntnisse über das Befinden ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler erlangen. Dazu gehören in der Pandemie auch Erkenntnisse über einen möglichen Corona-Verdacht nach einer Selbsttestung. Die Testergebnisse stellen datenschutzrechtlich besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO dar. Die Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist berechtigt, die Testergebnisse ausschließlich für den Zweck der Aufrechterhaltung des Lehr- und Präsenzbetriebes unter Pandemiebedingungen zu verarbeiten. Rechtsgrundlage dafür ist § 64 Absatz 1 Satz 1 und 2 SchulG."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Die aktualisierte Eindämmungsverordnung vom 22.04.2020 nennt bestimmte Fristen und Voraussetzungen, unter denen unterschiedliche Arten von Kultureinrichtungen wieder öffnen bzw. bis zu denen sie geschlossen bleiben. Kann ich mich als als Zuwendungsempfänger*in daran orientieren und meine Projektplanung bereits jetzt entsprechend fortsetzen?",
"faqAnswers":"Ob es weitere Aktualisierungen der Verordnung geben wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Als Zuwendungsempfänger*in sollten Sie deshalb das Szenario zukünftiger Lageveränderungen nicht ausschließen. Entsprechend sollten Sie bei Ihrer momentanen Projektplanung prioritär Alternativen bedenken, die eine fristgemäße Umsetzung (z.B. anderes Projektformat) ermöglichen und im Sinne der Schadenminderungspflicht zurzeit tagesaktuell abwägen, welche projektbezogenen Ausgaben und Verpflichtungen unabdingbar sind, und welche sich vermeiden ließen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre*n Projektbetreuer*in."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_43",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich erhalte kein Geld mehr von Passanten und finde auch keine Flaschen, wie kann ich mich ernähren?",
"faqAnswers":"Welche Angebote noch geöffnet sind, erfahren Sie tagesaktuell unter: https://www.kaeltehilfe-berlin.de/ Hier sind auch die Standorte der Gabenzäune ersichtlich, an denen Sie sich mit dem Nötigsten versorgen können: https://kaeltehilfe-berlin.de/images/Essensausgaben_Wochenübersicht.pdf"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wie wirken sich geringere Einnahmen bzw. komplette Einnahmeausfälle auf die Förderung aus?",
"faqAnswers":"Sollten sich Änderungen im Finanzierungsplan ergeben, müssen diese bewilligt werden. Hierfür ist zunächst ein aktualisierter Finanzierungsplan einzureichen. Der Finanzplan muss ausgeglichen sein."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_60",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ihre Frage wird in den FAQ nicht beantwortet?",
"faqAnswers":"Für Fragen rund um das Aufenthaltsrecht zum Beispiel zu Visumverfahren, Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis oder Asylverfahren, die nicht bereits in unseren FAQ beantwortet werden, haben wir eine telefonische Hotline geschaltet. Diese ist wie folgt erreichbar: Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 09:00 bis 15:00 Uhr, Mittwoch und Freitag zwischen 9:00 bis 12:00 Uhr unter den Telefonnummern 90269-4407 und 90269-4408. Gern können Sie sich auch per E-Mail an den Beratungsservice des Landesamtes für Einwanderung unter beratung@lea.berlin.de wenden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Meine Veranstaltung sollte eigentlich bald stattfinden (z.B. April/Mai). Ich überlege nun, ob ich sie (live) streame oder verschiebe. Mit einem Stream kann ich das Projekt abschließen und Honorare an die Künstler*innen auszahlen, auch wenn ich auf Einnahmen verzichten muss. Eine Verschiebung produziert für alle Ungewissheit und letztlich Mehrkosten. Wie gehe ich damit um?",
"faqAnswers":"Aufgrund der Unklarheiten im Zusammenhang mit einer Verschiebung (Dauer des Veranstaltungsverbots, Verfügbarkeit von Veranstaltungsorten zu einem späteren Zeitpunkt) sollte im Sinne der Schadenminderungspflicht und dem Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wo möglich und sinnvoll, eine Änderung der Präsentationsform in Betracht gezogen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_25",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich habe einen Asylantrag gestellt und benötige in Kürze Leistungen. Muss ich einen Termin beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vereinbaren?",
"faqAnswers":"Wenn Sie die Leistungen auf Ihr Konto überwiesen bekommen, werden die Leistungen über weitere sechs Monate überwiesen. Wenn Sie Barleistungen erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem LAF."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)",
"faqAnswers":"Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) hat in großem Umfang Schutzmaterial und Desinfektionsmittel beschafft. Diese Mengen sind insbesondere auch für die Versorgung in Notlagen und bei Versorgungsengpässen vorgesehen. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich als Einrichtungen gemeinsam mit Ihren Verbänden weiterhin auch eigenständig um Materialbeschaffung bemühen. In der ersten akuten Phase wurden bereits in großem Umfang Mengen über die jeweiligen Verbände bzw. an einzelne Einrichtungen ausgereicht. Sämtliche auch zukünftig über SenGPG an den Pflegebereich verteilten Schutzmaterialien können nach momentanem Stand nicht unentgeltlich ausgegeben werden. Es kann ein Antrag auf Kostenerstattung auf Grundlage von §150 SGB XI bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_39",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Bei Eintragungen in die Transparenzdatenbank kommt es derzeit zu Verzögerungen. Ist die Gewährung meiner Förderung dadurch gefährdet?",
"faqAnswers":"Die Förderung kann auch ohne Nachweis der Eintragung in die Transparenzdatenbank gewährt werden. Sie müssen als Zuwendungsempfänger*in aber nachweisen, warum eine vorherige Eintragung nicht möglich war."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_38",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium und mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich möchte nun arbeiten. Was kann ich tun?",
"faqAnswers":"Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung sowie die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier. Sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, buchen Sie bitte einen Termin beim Landesamt für Einwanderung. Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache alle erforderlichen Unterlagen mit. Hinsichtlich der Erlaubnis zur Beschäftigung mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken weisen wir auf Folgendes hin: Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken können Sie insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr arbeiten. Sofern Ihr Titel zu Studienzwecken noch gültig ist, können Sie deshalb eventuell bereits jetzt jede Beschäftigung aufnehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr Studium bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Ein Beispiel: Wenn z.B. die Arbeitsaufnahme am 01.01.2021 im Rahmen einer 5-Tage-Woche erfolgte, können Sie mit Ihrem Titel zu Studienzwecken bis zum 30.06.2021 jeder Beschäftigung nachgehen. Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder nur Teilzeit arbeiten, verschieben sich die Zeiträume entsprechend. Wenn z.B. die Arbeitsaufnahme am 01.04.2021 im Rahmen einer 5-Tage-Woche erfolgte, können Sie mit Ihrem Titel zu Studienzwecken bis zum 30.09.2021 jeder Beschäftigung nachgehen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_24",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich Ausfallhonorare zahlen? Und in welcher Höhe?",
"faqAnswers":"Es dürfen, soweit kein Anspruch auf entsprechende Leistungen des Bundes (Entschädigungsleistungen, Kurzarbeitergeld) besteht, Ausfallhonorare an bereits engagierte Künstler*innen und sonstige an dem Projekt beteiligte Personen (z.B. Tontechnik, Lichtdesign, Auf-/ Abbauhilfe), in Höhe von bis zu 60 Prozent des Honorars (analog angestellte Künstler*innen) gezahlt werden, auch wenn Ausfallhonorare nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Wird für mindestens ein Kind Kindergeld gezahlt, beträgt das Ausfallhonorar 67 Prozent des ausgefallenen Honorars (analog angestellte Künstler*innen). Dies ist in geeigneter Form von den Zuwendungsempfänger*innen nachzuweisen (zum Beispiel Kindergeldbescheid). Informationen zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter, bei dem Sie sich melden sollten. Achten Sie zudem bei zukünftigen Vertragsabschlüssen auf Regelungen zu Ausfallhonoraren. Für geförderte Maßnahmen aus Mitteln des Hauptstadtkulturfonds gilt folgende Ausnahmeregelung: Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstler*innen maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro. Die Ausfallhonorare sind in geeigneter Form vom Zuwendungsempfänger nachzuweisen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_42",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich meinen Termin am selben Tag stornieren bzw. ist eine Stornierung des Impftermins möglich?",
"faqAnswers":"Nein, eine Stornierung des Termins am selben Tag sollte unbedingt vermieden werden, da die Bereitstellung des Impfstoffes einen zeitlichen Vorlauf benötigt. Sollten Sie eine Stornierung Ihres Termins wünschen, können Sie dies bis spätestens am Vortag online oder über die Corona-Impfhotline tun."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Welche Hilfen gibt es bei Verdienstausfällen wegen der eingeschränkten Betreuung?",
"faqAnswers":"Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hat der Senat von Berlin erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus angeordnet. Diese Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch nach den §§ 56 ff. IfSG. Entschädigung wegen Kita- und Schulschließungen Sie können einen Anspruch auf Entschädigung haben, falls sie wegen der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen ihre Kinder selbst betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Schul-/Kitaschließung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Schul-/Kitaschließungfür Selbständige Entschädigung wegen Quarantäne/Tätigkeitsverbot Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz können auch erwerbstätige Personen erhalten, die wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Quarantäne/Tätigkeitsverbot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Quarantäne/Tätigkeitsverbot für Selbständige Darüber hinaus finden Sie Informationen zum Entschädigungsanspruch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: 14. Dezember 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_62",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Länder sind besonders stark von Corona betroffen?",
"faqAnswers":"Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Staaten als Risikogebiete einzustufen sind. Auch Virusvarianten- und Hochinzidenz gebiete werden ausgewiesen. Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht die Liste der Risiko-, Virusvariante sowie Hochinzidenzgebiete und aktualisiert sie fortlaufend. Falls Sie sich über die aktuellen Fallzahlen in Deutschland informieren möchten, zeigt das RKI in einem interaktiven Dashboard, wie sich das Infektionsgeschehen in den jeweiligen Bundesländern darstellt. Über die weltweite Verbreitung des Coronavirus informieren die WHO sowie die Johns Hopkins University, beide ebenso mit einem interaktiven Angebot. Über die Fallzahlen in Europa informiert das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_32",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie werden die Schulen während der Pandemie durch die SIBUZ unterstützt?",
"faqAnswers":"In allen schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) steht Schülerinnen und Schülern, Eltern, Sorgeberechtigten und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Inklusionspädagogik zur Verfügung. Dieses Team berät auch zum Umgang mit dem pädagogischen Alltag unter Pandemie-Bedingungen. Folgende Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die SIBUZ mit dem Fokus auf die Pandemie bestehen: Regelmäßige Sprechstunde für Eltern, Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie für pädagogisches Personal Schulübergreifende Supervision für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal Angebot der kollegialen Fallberatungen für pädagogisches Personal Möglichkeit eines Coaching-Angebots für Schulleitungen Systemische Beratung von multiprofessionellen Beratungsteams an Schulen Auf der SIBUZ-Informationsseite sind weitere Informationen und Kontaktdaten zu finden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich wurde auf behördliche Anordnung in Quarantäne gesetzt und habe dadurch Einkommenseinbußen. Kann ich diese geltend machen?",
"faqAnswers":"Ja. Wurde Ihre Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet, stehen Ihnen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigungszahlungen zu. Weitere Informationen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_19",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich nach der Impfung trotzdem noch den Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen?",
"faqAnswers":"Ja, auch geimpfte Personen müssen sich weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_23",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Vereinbarkeit von Pflege und Beruf",
"faqAnswers":"Kurzzeitige Arbeitsverhinderung In einer akuten Pflegesituation haben Beschäftigte Anspruch auf eine Auszeit von der Arbeit, um die Pflege naher Angehöriger sicherzustellen oder zu organisieren. Dieses Recht gilt in jedem Arbeitsverhältnis. Die Auszeit ist auf insgesamt 10 Arbeitstage je Angehörigen begrenzt. Die Inanspruchnahme und deren voraussichtliche Dauer ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dieser kann einen Nachweis über die akute Situation und die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit verlangen (ärztliches Attest). Für die Dauer der Auszeit kann Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden, wenn kein Anspruch auf Lohn-/Gehaltsfortzahlung besteht. Pflegezeit Beschäftigte können sich für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen bis zu sechs Monate unbezahlt teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Freistellung. Gegenüber dem Arbeitgeber ist die Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) nachzuweisen. Umfang und Dauer der Freistellung sind schriftlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Familienpflegezeit Im Rahmen der Familienpflegezeit besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu 24 Monate unbezahlt die vertragliche wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Gegenüber dem Arbeitgeber ist die Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) nachzuweisen. Umfang und Dauer der Arbeitszeitreduzierung sind schriftlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Familienpflegezeit. Begleitung in der letzten Lebensphase Für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase ist es möglich, sich bis zu drei Monate unbezahlt teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Freistellung. Die zu pflegende Person muss während dieser Zeit nicht in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Die Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) muss nicht vorliegen. Die Gesamtdauer aller Freistellungen darf 24 Monate je nahem Angehörigen nicht überschreiten. Bei der Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit müssen die Freistellungen unmittelbar aneinander anschließen. Ab der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem Beginn der Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz bzw. Familienpflegezeitgesetz und während der Freistellungen besteht ein Sonderkündigungsschutz. Für die Zeit der Freistellungen kann zum Ausgleich des Lohnverlusts ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Über das aufgeführte hinaus können weitere Möglichkeiten dazu beitragen, Beruf und Betreuungsverpflichtungen besser miteinander zu vereinbaren, beispielsweise flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle, Homeoffice, Arbeitszeitkonten und Sonderurlaub. Information, Beratung und Unterstützung: Wenn Sie weitere Informationen, Beratung bzw. Unterstützung benötigen, steht Ihnen gerne die Beratungsstelle KOBRA Beruf | Bildung | Arbeit kostenfrei zur Verfügung Terminvereinbarung: Mo Fr 10:00 13:30 Uhr, zusätzlich Di bis 16:00 Uhr, Telefon: (030) 6959 230 Telefonische Sprechzeiten (Beraterin: Petra Kather-Skibbe): Di 14:00 16:00, Do 10:00 12:00 Uhr, Tel.: (030) 6959 2316. Sie können Ihr Anliegen auch direkt per E-Mail senden. Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat wichtige Informationen zu den Freistellungsregelungen bei Pflege zusammengestellt: https://www.wege-zur-pflege.de"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Die von mir gewählte Begutachtungsstelle für Fahreignung führt derzeit keine Untersuchungen / Begutachtungen durch. Ich werde die gesetzte Beibringungsfrist nicht einhalten können.",
"faqAnswers":"Der Lauf der Beibringungsfrist wird bei Schließung der Begutachtungsstelle angehalten und läuft mit der verbleibenden Restfrist weiter, sobald der Begutachtungsbetrieb wieder aufgenommen ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich mein Projekt/meine Veranstaltung verschieben?",
"faqAnswers":"Eine zeitliche Verschiebung ist im Rahmen des bewilligten Durchführungszeitraums grundsätzlich möglich. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich ermutigen, Veränderungen des Präsentationsformats in Betracht zu ziehen, um bei Verschiebungen die Unsicherheiten im Hinblick auf die Dauer der Einschränkungen zu vermeiden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_76",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo kann ich mich im Verdachtsfall auf Corona testen lassen?",
"faqAnswers":"Wenn Sie entsprechende Symptome zeigen oder vermuten, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sein könnten, sollten Sie sich an der Verfahrensweise orientieren, die unter Wer sollte sich bei Verdacht auf Corona testen lassen? dargestellt ist. Über das weitere Vorgehen entscheidet dann das zuständige Gesundheitsamt oder Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt. Falls ein Test durchgeführt werden soll, kann es je nach Schweregrad ihrer Atemwegserkrankung sein, dass Sie zu einer der speziellen Corona-Untersuchungsstellen geschickt werden. Falls Sie keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben, können Sie sich auch an eine spezielle Covid-19-Praxis wenden. Schon bevor Ihr Testergebnis vorliegt, sollten Sie sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, die Regeln der Handhygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen eine FFP2-Maske tragen. Wenn Sie keine Symptome haben und kein akuter Verdacht auf eine Infektion besteht (keine Kontaktperson), haben Sie die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Teststelle kostenfrei schnelltesten zu lassen (Antigen-Selbsttest). Alternativ können Sie Ihren Infektionsstatus auch zu Hause mit einem Antigen-Selbsttest prüfen. Näheres finden Sie unter dem Bereich Schnell- und Selbsttests."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wo finde ich barrierefreie Informationen zum Coronavirus?",
"faqAnswers":"Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache und in Gebärdensprache finden Sie auf folgenden Seiten: Corona-Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums in Leichter Sprache: Webseite des Bundesgesundheitsministerium Corona-Informationsseite und Youtube-Channel des Bundesgesundheitsministeriums mit Gebärdensprach-Videos: Corona-Informationsseite mit Gebärdensprach-Videos Youtube-Channel des Bundesgesundheitsministeriums mit Gebärdensprach-Videos Corona-Informationsseite der Aktion Mensch: Webseite der Aktion-Mensch Corona-Virus-Informationsseite der Lebenshilfe: Webseite der Lebenshilfe zu Corona-Informationen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_13",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie wird der NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest von Lepu Medical Technology in der Schule durchgeführt?",
"faqAnswers":"Für den NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest von Lepu Medical Technology genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Öffnen Sie den versiegelten Beutel und entnehmen Sie die Testkarte. Verwenden Sie die Testkarte innerhalb einer Stunde nach dem Öffnen des Beutels. Entfernen Sie die Folie über dem Klebestreifen K und entnehmen Sie mit dem Abstrichtuper die Probe. Führen Sie dafür den Abstrichtuper in jedes Nasenloch ca. 2 3 cm ein. Drehen Sie den Tupfer fünfmal und führen Sie ihn dabei über die Nasenschleimhaut. Schieben Sie die Spitze des Abstrichtupfers durch die Öffnung B in die Vertiefung A und geben Sie anschließend sechs Tropfen der Pufferlösung in die Probenvertiefung A . Drehen Sie danach den Tupfer zweimal in jede Richtung. Schließen Sie die Karte und kleben Sie sie mit dem Klebestreifen K zusammen. Drücken Sie dabei die Karte vorsichtig drücken. Das Ergebnis Ihres Selbsttests liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor. Bei zwei Linien ist ihr Test positiv. In dem Fall begeben Sie sich bitte umgehend in ein PCR-Nachtestzentrum. Nach mehr als 20 Minuten Wartezeit können Sie kein gültiges Ergebnis mehr auswerten. Kurzanleitung für den NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_40",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich stehe in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und bin schwanger. Muss ich während der Covid-19-Pandemie zur Arbeit gehen?",
"faqAnswers":"Die Arbeitgeberin/der Arbeitsgeber darf Sie in Zeiten sozialer Kontaktbeschränkungen als Schwangere oder Stillende nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Daher müssen Möglichkeiten zur Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder der Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz geprüft werden. Sie dürfen aber nicht von sich aus zu Hause bleiben. Sie können von zu Hause arbeiten, wenn der Arbeitsgeber damit einverstanden ist. Entsprechende Regelungen des Infektionsschutzes gelten auch für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen sowie an Prüfungen. Weitere Informationen zur Arbeit von zu Hause finden Sie unter https://www.vdbw.de/der-vdbw/aktuelles/detailansicht/betriebsaerzte-beraten-beschaeftigte-zur-gesunden-arbeitsgestaltung-im-home-office/"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_25",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe mehrere Wohnsitze in Deutschland. Kann ich bei Ihnen einen Termin buchen, persönlich vorsprechen oder einen schriftlichen Antrag stellen?",
"faqAnswers":"Sollten Sie mehrere Wohnsitze in Deutschland haben, richtet sich die Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach Ihrem Hauptwohnsitz. Wenn Sie nur mit Nebenwohnsitz in Berlin gemeldet sind, ist das Landesamt für Einwanderung für Sie nicht zuständig. Melden Sie sich dann bitte bei der Ausländerbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Welche Nothilfemaßnahmen gibt es im Land Berlin?",
"faqAnswers":"Im Land Berlin wurden in Kombination mit Mitteln des Bundes zwei Soforthilfeprogramme zur Verfügung gestellt: Soforthilfe I & Soforthilfe II. Soforthilfe I adressiert kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitenden und wird als Darlehen ausgereicht. Aufgrund des hohen Antragsvolumens ist die Annahme von Anträgen zurzeit ausgesetzt, bis sich das Land zum weiteren Vorgehen verständigt hat. Die Bearbeitung bereits eingereichter Anträge wird fortgesetzt. Soforthilfe II ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss, der sich an Berliner Kleinunternehmer*innen mit max. 5 -10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, also auch an die freien Kulturschaffenden, richtet. Ursprünglich waren in diesem Topf Landes- und Bundesmittel abrufbar. Inzwischen wurde diese Mittelkombination in ein einheitliches Bundesprogramm überführt, das auf die Deckung von Betriebskosten zielt. Fragen zur Soforthilfe II beantwortet die IBB in ihren FAQs."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_65",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was ist der Unterschied zwischen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvarianten-Gebiet?",
"faqAnswers":"In der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes wird unterschieden in Einreisen nach Deutschland aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten. Risikogebiete: Staaten oder Regionen, in denen aktuell ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Hochinzidenz-Gebiet: Gebiete, in welchen die 7-Tage-Inzidenz bei 200 oder höher liegt. Virusvarianten-Gebiet: Ausländische Gebiete, in welchen bestimmte SARS-CoV-2-Mutationen verbreitet auftreten, welche nach aktuellem Forschungsstand infektiöser sind. Wer aus einem der genannten Risikogebiete einreist, muss Melde-, Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten nachkommen. Diese fallen je nach Art des Risikogebietes unterschiedlich streng aus. Die aktuellen Risikogebiet-Einstufungen werden vom Robert Koch-Institut veröffentlicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Besteht auch eine Testpflicht für Abholung (Click and Collect)?",
"faqAnswers":"Eine Kund:innentestpflicht für Abholung (Click and Collect) besteht nicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Muss ich den Live-Stream kostenpflichtig anbieten, um ursprünglich eingeplante Einnahmen zu generieren. Oder kann ich ihn auch kostenfrei anbieten?",
"faqAnswers":"Da die technischen Voraussetzungen für ein Online-Bezahlsystem sich unter Umständen nicht so schnell realisieren lassen und wiederum Kosten verursachen, können Sie Ihr Projekt auch kostenlos streamen. Sie sollten aber zu freiwilligen Spenden aufrufen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Kann ein Kind mit Erkältungssymptomen in die Kita gehen?",
"faqAnswers":"Kinder mit Erkältungssymptomatik werden aktuell nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Damit Kinder die Kita trotz leichter Erkältungssymptome besuchen können, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. einer entsprechenden Eigenerklärung. Zum Nachweis des Nichtvorliegens einer Corona-Infektion genu gt dabei die einmalige Vorlage einer negativen Testung. Eine tägliche Bestätigung eines negativen Testergebnisses bzw. eine tägliche Wiederholung von Tests ist nicht erforderlich. Den Trägern haben wir insgesamt 500.000 Selbsttests fu r Kitakinder zur Aushändigung an die Eltern zur Verfu gung gestellt. Bitte beachten Sie: Die Testabnahme erfolgt durch Sie selbst und nicht durch das Kitapersonal. Die Tests werden bei Bedarf ausgehändigt, damit Sie ihr Kind anlassbezogen testen können. Soweit Ihnen ein Test ausgehändigt wird, bitten wir Sie nachdru cklich, das Anleitungsvideo der Senatsverwaltung fu r Bildung, Jugend und Familie zur Handhabung des Tests zu beachten, um Anwendungsfehler zu vermeiden. Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbst-tests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen. (5. Mai 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_22",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Zielgruppen aus dem Bereich Pflege werden wann geimpft?",
"faqAnswers":"Zunächst werden die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen geimpft. Schnellstmöglich im Anschluss daran auch die in Betreuten Wohngemeinschaften und Seniorenwohnanlagen lebenden Personen. Weitere Gruppen werden bald festgelegt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_82",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was mache ich, wenn ich positiv auf Corona getestet wurde?",
"faqAnswers":"Wurden Sie positiv auf das Coronavirus getestet, ergeben sich für Sie je nach Art der Testung weitere Pflichten: Sie haben im privaten Rahmen einen Antigen-Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt: Sie sind in dieser Situation dazu verpflichtet, das Testergebnis unverzüglich mittels PCR-Test verifizieren zu lassen. Darüber hinaus sollten Sie sämtliche Kontakte bis zum Ergebnis des Testes vorsorglich vermeiden. Sie haben nach einem Schnelltest oder Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde, ein positives Ergebnis erhalten: Für Sie gelten nun sowohl eine Pflicht zur Selbstisolierung als auch die Verpflichtung, einen PCR-Test zur Bestätigung durchführen zu lassen. Sie dürfen die Selbstisolation nur verlassen, um den PCR-Test vorzunehmen. Fällt dieser negativ aus, müssen Sie sich nicht mehr isolieren. Sie wurden mittels PCR-Test positiv getestet: In diesem Fall müssen Sie sich unverzüglich in die häusliche Isolierung begeben. Die Pflicht zur häuslichen Isolation gilt in jedem Fall für vierzehn Tage, sofern das zuständige Gesundheitsamt nicht anders entscheidet. Bei positivem PCR-Testergebnis dürfen Sie die Isolierung erst dann verlassen, wenn ein weiterer Test nach frühestens 14 Tagen ein negatives Ergebnis anzeigt. Meiden Sie während der Selbstisolation auch zu Hause Kontakte, sollten Sie mit anderen Menschen zusammenwohnen. Informieren Sie diejenigen, mit denen Sie zwei Tage vor Symptombeginn und danach engeren Kontakt hatten. Die engeren Kontakte müssen Sie außerdem bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. In der Regel werden nur die engeren Kontakte erfasst, die Sie zwei Tage vor Symptombeginn und danach hatten. Sie erleichtern dem Gesundheitsamt die Arbeit, wenn Sie folgende Kontaktdaten angeben: vollständiger Name, Telefonnummer, E-Mail oder Postanschrift. Empfehlenswert ist wenigstens die Postleitzahl, damit an das zuständige Gesundheitsamt verwiesen werden kann. Die Berliner Bezirke haben Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen. Mehr Informationen finden Sie unter dem Punkt Quarantäne-Regelungen der Bezirke."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/corona-engagement/faqs/#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, bürgeraktiv - das Engagementportal",
"faqQuestion":"Wo gibt es besonderen Bedarf?",
"faqAnswers":"Wichtig ist es, denen zu helfen, die zu den Risikogruppen (Lebensältere, Vorerkrankte) gehören und wegen der Ansteckungsgefahr ihre Wohnung oder Haus nicht verlassen können. Es gibt Menschen, die schon im normalen Alltag wenig soziale Kontakte haben. Wenn diese auch noch wegfallen, kann das zu Vereinsamung und Isolation führen. Durch den Kontakt mit Freiwilligen und Hilfsangeboten soll gezeigt werden, dass Mitmenschen sich um Betroffene kümmern und Unterstützung verfügbar ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_24",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich wohne in Berlin, befinde mich aber derzeit im Ausland und kann auf Grund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen aktuell nicht zurück nach Berlin reisen. Ich weiß, dass mein befristeter Aufenthaltstitel bei einem Auslandsaufenthalt von über 6 Monaten in der Regel nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erlischt. Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Das Landesamt für Einwanderung hat am 24.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.05.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.2021 verlängert wurde. Dadurch wird für bestimmte Personen eine längere Frist für die Wiedereinreise bestimmt, ohne dass sie etwas tun müssen. Wenn Sie im Zeitraum 18.09.2019 bis spätestens 17.03.2020 ausgereist und seitdem noch nicht wieder in das Bundesgebiet eingereist sind, verlängert sich die 6-Monatsfrist bis zum 30.09.2021. Das heißt, ihr befristeter oder unbefristeter Aufenthaltstitel erlischt in diesen Fällen auch bei einem Auslandsaufenthalt von über 6 Monaten nicht. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung bei befristeten Aufenthaltstiteln nur Anwendung findet, wenn dieser nicht zwischen dem 18.03.2020 und 30.09.2021 seine Geltungsdauer verliert, also das Geltungsdatum abläuft. Die Regelung gilt auch dann nicht, wenn Ihr befristeter oder unbefristeter Titel bereits vor dem 18.03.2020 wegen eines länger als 6 Monate dauernden Auslandsaufenthalts erloschen ist, weil Sie bereits vor dem 18.09.2019 aus dem Bundesgebiet ausgereist sind. In diesen beiden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel. Da Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG). Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Zugang zu Betreuungsrichterinnen und -richtern und rechtliche Betreuung",
"faqAnswers":"Auch die Berliner Justiz hat durch die Corona-Pandemie ihren Betrieb auf ein Minimum runtergefahren. Jedoch ist sichergestellt, dass bei allen zivilen Amtsgerichten Berlins, die für betreuungs- und unterbringungsrechtlichen Verfahren zuständig sind, ausreichend Personal vorhanden ist, um eilbedürftige richterliche Entscheidungen in rechtsstaatlicher Weise zu treffen. Die Richterinnen und Richter gehen von ihrer Verpflichtung aus, Anhörungen in den Kliniken zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen, ob und wie eine Betreuung eingerichtet wird, durchzuführen. An allen Gerichten ist ständig mindestens eine Richterin bzw. ein Richter zu erreichen, sowie Rechtspflegerinnen, Rechtspfleger und Servicekräfte. Für den Fall, dass es zu konkreten Problemen ihm Rahmen der Kontaktaufnahme kommt bitten wir um Meldung an folgende E-Mail Für Richterinnen und Richter gelten bei Zugang zur Einrichtung die geltenden Hygieneregeln (negatives Testergebnis, FFP2-Maske) für Besuchende aus der Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung entsprechend."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_29",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Meine Leistungen (SGB XII oder AsylbLG) laufen in Kürze aus. Muss ich ins Sozialamt oder zum Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gehen?",
"faqAnswers":"Wenn Sie ein Konto haben, werden Ihre Leistungen für zunächst weitere sechs Monate auf Ihr Konto überwiesen. Alle notwendigen Bescheide und eine neue Terminkarte werden per Post an Ihre Wohnadresse bzw. Unterkunft geschickt. Bitte holen Sie regelmäßig Ihre Post ab. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit von Nachfragen abzusehen. Wenn Sie kein Konto haben, sondern Barleistungen erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Vorsprachetermin bei Ihrer Leistungsbehörde (Sozialamt). Sollten Sie bereits einen Termin beim LAF haben, um diese Fragen zu klären, nehmen Sie diesen bitte auch wahr."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_8",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wohin wende ich mich bei Nebenwirkungen oder Komplikationen nach der Impfung?",
"faqAnswers":"Bei Nebenwirkungen oder Komplikationen im Zusammenhang mit der Impfung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_34",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung bzw. gemeinnützigen Unternehmen?",
"faqAnswers":"Kurzarbeitergeld kann von Betrieben auch von solchen mit sozialen oder kulturellen Zielen beantragt werden, die mindestens ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterhalten. Für diese Beschäftigungsverhältnisse wird Kurzarbeitergeld gezahlt. Das kann grundsätzlich auch auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung zutreffen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales können auch gemeinnützige Unternehmen wie Vereine, aber auch Kindertagesstätten und Kulturschaffende wie Theater im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld erhalten. Wenn ihre Einrichtung durch eine behördliche Maßnahme geschlossen werden muss, liegt ein unabwendbares Ereignis nach § 96 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III vor. Tritt im Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, kann das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen gewährt werden. Erforderlich ist die rechtsverbindliche Beratung und Prüfung jedes Einzelfalles durch die Bundesagentur für Arbeit."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_60",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie sicher ist der neue Covid-19 Impfstoff?",
"faqAnswers":"Wie jeder andere Impfstoff wird auch der neue Impfstoff, der vor der Infektion mit dem Corona-Virus schützen soll, intensiv geprüft. Das Zulassungsverfahren unterliegt strengen wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Kontrollen, d.h., auch dieser neuentwickelte Impfstoff erfüllt die hohen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen und wird erst nach ausreichender Prüfung auf den Markt gebracht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_32",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich, falls ich festangestellte Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit schicken muss die damit frei gewordenen Mittel für andere Ausgaben des Betriebs einsetzen, z.B. für Honorarzahlungen an die freien Mitarbeiter*innen oder für Mietzahlungen?",
"faqAnswers":"Wenn es sich um Kosten handelt, die im Rahmen des Zuwendungsbescheids anerkannte wurden, ja. Dies erfordert gegebenenfalls eine Änderung des Finanzierungsplans und ggf. des Zuwendungszwecks. Wenn es um neue Covid-19 bedingte Mehrkosten geht, ist in jedem Fall ein geänderter Finanzierungsplan einzureichen. s. a. Antwort zu Mehreinnahmen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_18",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Ist die Selbsttestung unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler möglich?",
"faqAnswers":"Ja. Die Tests sind so konzipiert, dass sie auch jüngere Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Anleitung anwenden können. Erfahrungen an Schulen auch in anderen Ländern zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Handhabung der Tests gut zurechtkommen. Zur Unterstützung der Durchführung der Selbsttests hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eigene Erklärvideos produziert, die Sie auf dieser Seite und auf unserem Youtube-Kanal finden. Um jungen Schülerinnen und Schülern Ängste zu nehmen, eignet sich auch das Video der Augsburger Puppenkiste"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_52",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie lange dauert eine Impfung?",
"faqAnswers":"Planen Sie 1 1,5 Stunden ein (inkl. einer Nachbeobachtungszeit)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich besitze eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Mitgliedstaates des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen). Kann ich bei Ihnen einen Termin buchen?",
"faqAnswers":"Nein, das ist nicht möglich. Seien Sie bitte unbesorgt. Sie genießen im Grundsatz ein Freizügigkeitsrecht in Deutschland von Gesetzes wegen. Sie können somit jeder Erwerbstätigkeit nachgehen. Sollte Ihr Arbeitgeber/ Vermieter/ andere Behörde Rückfragen haben, verweisen Sie bitte auf die aktuellen Informationen auf unserer Website. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltsrecht haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail an das für Sie zuständige Referat (e5@lea.berlin.de). Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns dann bei Ihnen. Sollten Sie die britische Staatsangehörigkeit besitzen, registrieren Sie sich bitte hier. ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"AKTUALISIERT: Besuch pflegebedürftiger Menschen in Pflegeheimen",
"faqAnswers":"Momentan darf eine Bewohnerin oder ein Bewohner pro Tag von bis zu zwei Personen ohne zeitliche Obergrenze, auf dem Außengelände der Einrichtung gilt das Gleiche. Wie dieser Besuch anzumelden ist, wie die genauen Besuchszeiten und wie der Zugang zur Einrichtung vor Ort geregelt ist, ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Besuchende müssen: in der gesamten Einrichtung eine FFP2-Maske tragen vor dem Besuch entweder einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis oder einen PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis dem Einrichtungspersonal vorlegen; das vorgelegte Testergebnis darf jeweils nicht älter als 24 Stunden sein wenn die besuchende Person vollständig geimpft ist und die letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage her ist oder, vor mehr als 6 Monaten mit Covid-19 infiziert war und mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten hat oder von einer Covid-19-Infektion genesen ist und ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen kann. Für Besuche von Schwerstkranken und Sterbenden gelten diese Regelungen nicht. Bitte sprechen Sie dazu direkt mit der Einrichtung. Nutzen Sie auch andere Kommunikationskanäle, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, z.B. Telefon, Chats und Videokonferenzen oder Briefe. Pinsel-Post für Pflegeheime Bastel-Mal-Aktion des Sozialverband VdK während Corona Die Corona-Krise trifft Pflegeeinrichtungen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zurzeit besonders hart: Isoliert von außen, kein Besuch von Verwandten, die Pflegekräfte stehen am Limit. Der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg hat die Aktion Pinsel-Post gestartet, um etwas Abwechslung und Farbe in den Pflege-Alltag zu bringen. Mitmachen ist ganz einfach: Sie können Bilder malen oder basteln sowie kleine Briefchen und Gedichte verfassen. Mit diesen Farbtupfern sowie den Gedanken und Gefühlen eines Anderen soll etwas Abwechslung und Freude in den grauen Corona-Alltag gebracht werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen merken, dass sie nicht allein sind. Ob Tusche- oder Buntstiftzeichnungen, Deko-Basteleien, Fensterbilder, Aktion-Painting, Frühlingsfotos, Gedichte oder Gedanken Jede*r kann etwas basteln, schreiben oder malen, worüber sich Pflegebedürftige freuen. weitere Informationen Verordnung zu Regelungen in Einrichtungen zur Pflege von pflegebedürftigen Menschen während der Covid-19-Pandemie (Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_36",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich meinen Impftermin verschieben?",
"faqAnswers":"Die Verschiebung des Impftermins ist online über Ihre Bestätigungsnachricht möglich. Dafür müssen Sie bei der Buchung eine E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer angegeben haben. Sie können sich aber auch per Telefon an die Corona-Impfhotline wenden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich eine negative Testbescheinigung mit einem Lichtbildausweis abgleichen?",
"faqAnswers":"Ja, die Verantwortlichen sind berechtigt und verpflichtet, das Original der Bescheinigung gemäß § 6b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 4 einzusehen und die Identität der anwesenden Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.",
"faqAnswers":"Das Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. ist auch in diesen Tagen erreichbar und bietet für Eltern, Kinder, Angehörige oder Nachbarn telefonische Beratung bei Sorgen rund um das Kindeswohl an. Im Moment wird auch noch die persönliche (Krisen-)Beratung in Kinderschutzfällen, unter erhöhten hygienischen Bedingungen, aufrechterhalten. Mo Fr von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr https://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Point-of-Care (PoC)-Antigen Schnelltest",
"faqAnswers":"In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Leistungserbringer wurden die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Verfahren der Schnelltestung zur Vermeidung von Ausbruchsgeschehen zusammengefasst: FAQ zum PoC-Antigen Schnelltest"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_3",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich mich gegen Covid-19 impfen lassen, d.h. besteht eine Impfpflicht gegenüber der Corona-Schutzimpfung?",
"faqAnswers":"Nein, es besteht keine Pflicht zur Impfung gegen Corona."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_58",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich mache mir Sorgen über die persönlichen Daten die ich online eingeben musste. Wie werden meine Daten behandelt?",
"faqAnswers":"Die mit unserem Online-Formular abgefragten Daten werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Sobald wir Sie zu einem Termin eingeladen haben oder anderweitig über Ihren Antrag entscheiden konnten, werden wir diese Daten umgehend löschen. Bei diesbezüglichen Nachfragen können Sie sich gern an den Datenschutzbeauftragten des Landesamts für Einwanderung unter folgender E-Mailadresse wenden:datenschutz@lea.berlin.de."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_61",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich Urlaub in einem Berliner Hotel machen?",
"faqAnswers":"Noch nicht. Hotels und Betreibende von Ferienwohnungen und ähnlichen Betrieben dürfen bis zum Ablauf des 10. Juni keine touristischen Übernachtungen anbieten. Nichttouristische Übernachtungen zum Beispiel im Rahmen einer Dienstreise sind hingegen erlaubt. Ab dem 11. Juni sind auch touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen wieder möglich. Sie müssen beim Aufenthalt außerhalb des gebuchten Zimmers oder festen Platzes eine FFP2-Maske tragen, im Restaurantbereich reicht eine medizinische Maske. Bei Corona-typischen Symptomen dürfen Sie nicht im Hotel übernachten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_77",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was sind die Allgemeinverfügungen der Bezirke zur Quarantäne?",
"faqAnswers":"Die Berliner Bezirke haben Allgemeinverfügungen erlassen, um die Gesundheitsämter hinsichtlich der Anordnung einer Quarantäne zu entlasten. Die Allgemeinverfügungen legen fest, wer sich auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes verpflichtend in Quarantäne begeben muss. Dies betrifft in der Regel enge Kontaktpersonen,Verdachtspersonen, die typische Covid-19-Symptome zeigen und positiv getestete Personen. Eine Übersicht über die jeweiligen Allgemeinverfügungen in den zwölf Berliner Bezirken finden Sie auf unserer Webseite unter Quarantäne."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich auch Teilzeit- und Aushilfskräften in Präsenz ein Testangebot unterbreiten?",
"faqAnswers":"Die Erfüllung der Angebotspflicht umfasst jeden Mitarbeitenden in Präsenz unabhängig vom vertraglich vereinbarten Umfang des Arbeitseinsatzes."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_41",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich meinen Termin zur Impfung am selben Tag buchen?",
"faqAnswers":"Nein, eine Terminbuchung für den selben Tag ist nicht möglich, da die Bereitstellung des Impfstoffes einen zeitlichen Vorlauf benötigt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/corona-engagement/faqs/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, bürgeraktiv - das Engagementportal",
"faqQuestion":"Welche Beschränkungen gelten, wenn ich mich engagiere und dabei im öffentlichen Raum aufhalte?",
"faqAnswers":"Gemäß der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung gelten Beschränkungen bezüglich des Aufenthalts im öffentlichen Raum im Freien, insbesondere auf Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen, in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages nicht für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Bei einer Kontrolle ist die glaubhafte mündliche Versicherung über den Zweck des ehrenamtlichen Einsatzes ausreichend."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_55",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo muss ich eine medizinische Gesichtsmaske tragen?",
"faqAnswers":"Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist an allen Orten im öffentlichen Raum dringend empfohlen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Einkaufsstraßen und anderen belebten Plätzen. Medizinische Gesichtsmasken im Sinne der Berliner Verordnung sind OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 ohne Ausatemventil. Im öffentlichen Personenverkehr inklusive der Bahnhöfe, den Fährterminals und Flughäfen ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für das Personal Pflicht. Für Fahr- und Fluggäste gilt jedoch eine FFP2-Maskenpflicht. Bei privaten Fahrten mit dem Auto gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Personen aus einem fremden Haushalt. Fahrer:innen müssen keine Maske tragen. Auch Schüler:innen und Lehrer:innen sind dazu verpflichtet, im Schulgebäude eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Im Freien kann die Maske abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Darüber hinaus ist in der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig. Das Gebot gilt ferner bei Gottesdiensten, in Gaststätten inklusive der Außenbereiche für Personen, die sich nicht an ihrem festen Sitzplatz aufhalten, in Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie für das Personal in Geschäften des Einzelhandels, in Einkaufszentren sowie in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr. Besucher:innen von kulturellen Veranstaltungen im Freien müssen ebenfalls eine medizinische Gesichtsmaske tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für jede Person auf Demonstrationen, auf Märkten, in Warteschlangen und auf bestimmten Straßen, Orten und Plätzen in der Zeit von 6 bis 24 Uhr. Die vollständige Auflistung aller Bereiche, für die eine Pflicht besteht, finden Sie in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter § 4 und in der Arbeitsschutzverordnung des Bundes."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_54",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wo muss ich eine FFP2-Maske tragen?",
"faqAnswers":"Als FFP2-Masken gelten im Sinne der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Schutzmasken ohne Ventil, welche dem FFP2-Standard oder ähnlichen Standards (KN95, N95 oder KF94) entsprechen. Die Pflicht zum Tragen gilt für Kund:innen und Besucher:innen in Einzelhandelsgeschäften, kulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Arztpraxen und Dienstleistungsbetrieben. Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr sind ebenfalls dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Selbiges gilt in Bahnhöfen, Fährterminals und Flughäfen. Auch in Taxen müssen Passagiere eine FFP2-Maske tragen. In Krankenhäusern gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowohl für Besucher:innen als auch Patient:innen, die Besuch empfangen oder sich nicht in ihrem Zimmer aufhalten. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen. Für Kinder bis 14 Jahre entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren besteht jedoch an den genannten Orten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Die vollständige Auflistung aller Bereiche, für die eine Pflicht besteht, finden Sie in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter § 4."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_10",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich nach der Impfung eine Zeit lang den Kontakt zu anderen Personen z. B. Babys / Kleinkinder, Risikopersonen oder anderen, noch nicht geimpften Personen meiden?",
"faqAnswers":"Nein. Allerdings müssen sich auch geimpfte Personen weiter an die bestehenden Hygienevorschriften halten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_1",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wie soll ich die Projektlaufzeit planen?",
"faqAnswers":"Ihre Projektplanung sollte bei Antragstellung den Vorgaben des Förderprogramms entsprechen. Änderungen im Programmverlauf lassen sich nachträglich beantragen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_61",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wieviel Schutz kann ich von der Impfung erwarten?",
"faqAnswers":"Laut Zulassungsstudien kann von einer Wirksamkeit von über 90 % für die Impfstoffe von BioNTech und Moderna ausgegangen werden und von über 70 % bei AstraZeneca."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich auch bereits vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpften oder genesenen Mitarbeitenden ein Testangebot unterbreiten?",
"faqAnswers":"Die Erfüllung der Angebotspflicht umfasst jeden Mitarbeitenden in Präsenz unabhängig von deren Impf- oder Genesungsstatus."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_17",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was bedeutet die Corona-Krise für Familien, in denen die Eltern getrennt leben?",
"faqAnswers":"Sorge- und Umgangsrecht gelten unverändert weiter. Kinder haben weiterhin Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen. Festgelegte Regelungen zum Umgang haben Bestand. Die Kontaktbeschränkungen, die zur Eindämmung des Corona-Virus in Berlin gelten, sind kein Grund, dem anderen Elternteil das Recht auf Umgang zu verweigern. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Gesundheit des Kindes nicht gefährdet wird. Ein konkreter Hinweis auf eine Gefährdung kann im Einzelfall ein Grund sein, den Umgang befristet auszusetzen. Das gilt beispielsweise, wenn der andere Elternteil oder eine andere Person im Haushalt mit dem Corona-Virus infiziert ist oder wenn das Kind, ein Elternteil oder Haushaltsmitglieder einer Risikogruppe angehören. Liegt ein solcher Grund vor, sind die Eltern verpflichtet, den anderen Elternteil davon in Kenntnis zu setzen. Die allgemeine Sorge, das Kind könne sich beispielsweise auf dem Weg zum anderen Elternteil mit dem Virus infizieren, ist kein Grund, den Umgang auszusetzen. Die Eltern sind aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn die Umgangsregelungen nicht eingehalten werden können. So könnten ausgefallene Zeiten möglicherweise nachgeholt werden. Wenn sich die Eltern nicht einigen, ist der Gang zum Familiengericht möglich. Wenn der Umgang vorübergehend ausgesetzt werden muss, ist es wichtig, dass Eltern und Kind trotzdem in Kontakt bleiben können zum Beispiel mit (Video-)Anrufen oder über Messenger-Dienste."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_25",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Die Politikstunde im täglichen Stream",
"faqAnswers":"In der Politikstunde beschäftigt sich die Bundeszentrale für politische Bildung mit allem, was so los ist in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Täglich von 11 bis 11:45 Uhr Die Politikstunde"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich in einer solchen Ausnahmesituation Fördergelder auch für Anderes ausgeben (z.B. Zahlung einer solidarischen Miete an Veranstaltungsort).",
"faqAnswers":"Nein, die bereitgestellten Fördergelder dienen zur Realisierung des bewilligten Zuwendungszwecks und konkret für die Kosten, die im verbindlichen Finanzierungsplan von der Bewilligungsstelle anerkannt wurden. Änderungen des Zuwendungszwecks und des Finanzierungplans müssen beantragt und bewilligt werden. Spenden als Einnahme sind möglich, ausgegeben werden dürfen sie allerdings nur zur Realisierung des bewilligten Zuwendungszwecks."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_14",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wird man vor der Impfung getestet (Schnelltest)?",
"faqAnswers":"Nein, vor der Impfung wird kein Corona-Schnelltest vorgenommen. Gegebenenfalls wird Ihre Körpertemperatur gemessen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Beratungs- und Unterstützungsangebote",
"faqAnswers":"Informationen zum aktuellen Angebot und den Öffnungszeiten der Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Pflege"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_47",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was muss ich im Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz beachten (Arbeitsschutz allgemein)?",
"faqAnswers":"Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung. Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz Arbeiten in der Pandemie mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_45",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche körpernahen Dienstleistungen kann ich in Anspruch nehmen?",
"faqAnswers":"Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Sonnenstudios und weitere Betriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter Einhaltung besonderer Hygiene- und Schutzmaßnahmen öffnen. Dafür muss vorher ein Termin vereinbart werden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Kund:innen. Wartende Kundschaft darf sich nicht im Betrieb aufhalten. Kund:innen müssen darüber hinaus ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, welches nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ sind Nachweise über eine vollständige Impfung oder eine mindestens 28 Tage, aber maximal sechs Monate zurückliegende Covid-19-Erkrankung vorzulegen. Selbsttests sind nur gültig, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Dienstleistenden erfolgen. Praxen, die medizinisch notwendige Behandlungen durchführen, wie Physiotherapien und Fußpflege, dürfen öffnen. Die Kundschaft ist dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygienevorgaben einzuhalten. Für die Patient:innen entfällt in diesen Fällen die Testpflicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_0",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was sind meine Pflichten als Arbeitgeber:in?",
"faqAnswers":"Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mindestens zum Teil an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests zu unterbreiten. Die Testungen sind durch den bzw. die Arbeitgeber:in zu organisieren. Konkret umfasst dies die Beschaffung und Bereitstellung von Tests, die Durchführung durch eigenes oder beauftragtes Personal (ggf. Dienstleister). Mitarbeiter:innen, die nur an einem Tag pro Woche am Arbeitsplatz präsent sind, muss für den betreffenden Tag ein Testangebot gemacht werden. Die Pflicht kann durch folgende Angebote erfüllt werden: Die Durchführung von (PoC)-Antigen-Tests (Schnelltests) an Mitarbeiter:innen durch beauftragte Teststellen/-zentren oder beauftragte Dienstleister:innen. Die Durchführung eines (PoC)-Antigen-Test (Schnelltests) an Mitarbeiter:innen. Diese darf nur durch entsprechend geschultes Personal (des Arbeitgebers oder einer beauftragten Person) im Sinne der Verordnung zum Anspruch auf Testungen Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung TestV) erfolgen. Die Ermöglichung von Selbsttestungen durch Mitarbeiter:innen zu Hause oder an einem anderen Ort genügt zur Erfüllung der Pflicht. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Mitabeiter:innen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit typsicherweise körperlichen Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben; in diesen Fällen sind nur Selbsttestungen nur unter Aufsicht möglich. Die Aufsicht kann auch mittels einer bildübertragenden Online-Lösung durchgeführt werden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen oder durch einen beauftragten Dritten ausstellen zu lassen. Hiervon ausgenommen sind Selbsttestungen ohne Aufsicht. Für das Ausstellen der Bescheinigung benennt und beauftragt der/die Arbeitgeber:in bestimmte Personen; diese Personen benötigen keine Schulung. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Informationen enthalten: Vor-und Nachname der getesteten Person, Datum und Uhrzeit der Durchführung des Tests, Stelle oder Person, die den Test durchgeführt oder beaufsichtigt hat Testergebnis Die Bescheinigung über ein Testergebnis soll im Übrigen dem von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Das Muster ist unter Downloads zu finden. Mit dieser Bescheinigung können Mitarbeitende innerhalb von 24 Stunden ab Testung auch die Nachweispflicht gegenüber anderen Einrichtungen (bspw. Friseurbesuch nach der Arbeit) erfüllen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"neuhland e.V.",
"faqAnswers":"ist eine Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Notlagen, wenn Gefühle der Ausweglosigkeit oder Suizidgefahr bestehen. Bei Bedarf besteht weiterhin die Aufnahmemöglichkeit in die Krisenwohnung. Tel.: +49 30 87301-11 Mo Fr von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr https://www.neuhland.net"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Bis wann lässt sich der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum maximal verlängern?",
"faqAnswers":"Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 31.12.2020 bzw. des Durchführungszeitraums bis zum 28.02.2021 ist möglich. Ausnahmen können in Einzelfällen nur beim HKF und mehrjährigen Projekten der Spartenoffenen Förderungen gewährt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Besteht die Gefahr, das bestehende/geplante Förderprogramme ausgesetzt werden?",
"faqAnswers":"Wir sind bemüht, unsere Förderprogramme wie geplant umzusetzen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, wann die Förderentscheidungen getroffen werden können. Bei folgenden Programmen, deren Mittel zwei Mal im Jahr beantragt werden können, entfällt die nächste Ausschreibung: Aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen der Reisefreiheit betrifft dies: Tourneeförderung Jazz (Abgabefrist 30.04.20) wird nicht ausgeschrieben. Reisezuschüsse für Auslandsvorhaben (Abgabefrist 02.05.20) wird aufgehoben. Außerdem betrifft dies die nächste Ausschreibung der Spartenoffenen Förderung. Hier kann die Antragsfrist im Dezember 2020 genutzt werden, um Projekte zu beantragen, die im Jahr 2021 stattfinden: Spartenoffene Förderung für Festivals und Reihen ein und zweijährig wird nicht ausgeschrieben. Die Abgabefrist am 04.06.2020 entfällt. Spartenoffene Förderung ein und zweijährige Vorhaben von Einrichtungen wird nicht ausgeschrieben. Die Abgabefrist am 04.06.2020 entfällt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_51",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wo sind die zentralen Teststellen für die PCR-Nachtestungen?",
"faqAnswers":"In den PCR-Nachteststellen wird ausschließlich ohne vorherige Terminvergabe getestet, wodurch gewährleistet wird, dass die Nachteststellen direkt nach einem positiven Testergebnis in der Schule/Kita aufgesucht werden können. An diesen vier PCR-Nachteststellen kann sich das Personal von Schulen, Kitas und Kindertagespflege täglich ohne Terminvergabe zwischen 7.00 Uhr und 16.30 Uhr kostenlos testen lassen. Poststadion, Lehrter Straße 59, 10557 Berlin Kurt-Weiß-Sporthalle, Franzensbader Straße 16, 14193 Berlin Max-Taut-Schule (OSZ), Fischerstraße 36, 10317 Berlin Testzentrum Neukölln 2, Leinestraße 37-45, 12049 Berlin"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Die Gültigkeit meines Nationalpasses ist abgelaufen, ich kann keine Neuausstellung des Passes erhalten, weil meine Botschaft/konsularische Vertretung aufgrund der Pandemie keine Neuausstellung meines Passes vornehmen kann. Was muss ich tun?",
"faqAnswers":"Bitte sprechen Sie nicht vor. Wenn Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist, behält er seine Gültigkeit auch mit einem abgelaufenen Pass. Bitte versuchen Sie, so bald wie möglich die Neuausstellung oder Verlängerung Ihres Passes mit Vermerk oder Stempel zu erreichen. Erklärt Ihr Staat pauschal alle abgelaufenen Pässe für verlängert, benötigen wir hierfür einen Nachweis. Die Vorlage eines neuen oder verlängerten Passes wird erforderlich, wenn Ihr Aufenthaltstitel verlängert werden muss. Bei Verlängerung eines Aufenthaltstitels wurden bis zum 31.12.2020 auch zeitlich befristete Verlängerungsvermerke und Stempel der Botschaften und Konsulate in den abgelaufenen Pässen oder Nachweise zur Erklärung der pauschalen Verlängerung akzeptiert. Eine über den 31.12.2020 hinausgehende Regelung des Auswärtigen Amts ist ausgeschlossen. Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig einen neuen Reisepass. Die Ausstellung von Reiseausweisen durch das Landesamt für Einwanderung ab dem 01.01.2021 ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte Ihr Aufenthaltstitel demnächst ablaufen, buchen Sie bitte einen Termin. Bitte machen Sie sich keine Sorgen, auch wenn der Temin erst in ein paar Wochen stattfinden kann. Mit Ihrer Terminbuchung verlängert sich die Gültigkeit ihres befristeten Aufenthaltsdokuments bis zum Termin im Landesamt. Dies gilt auch für alle Nebenbestimmungen dieser Dokumente, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang einer erlaubten Erwerbstätigkeit."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_21",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Kann ich bei Ihnen nur einen Termin buchen, mich online registrieren oder einen schriftlichen Antrag stellen, wenn ich in Berlin gemeldet bin?",
"faqAnswers":"Ja, das Landesamt für Einwanderung ist nur zuständig für ausländische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die bereits in Berlin leben. Es genügt nicht, wenn Sie in Berlin arbeiten. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde vor Ort."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_56",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was passiert, wenn bei mir am Eingang zum Impfzentrum eine erhöhte Temperatur festgestellt wird?",
"faqAnswers":"In diesem Fall können Sie das Impfzentrum nicht betreten und werden gebeten, Kontakt zu Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin aufzunehmen, um die Ursache abzuklären. Die Impfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierzu können Sie am Folgetag Online oder über die Impfhotline einen neuen Termin vereinbaren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_38",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was passiert bei einem positiven Selbsttest?",
"faqAnswers":"Sollte der Test Ihres Kindes positiv ausfallen, verhalten Sie sich bitte so, wie Sie dies auch bei Erhalt der Information einer möglichen Covid-19-Infektion über einen anderen Weg (z.B. Meldung als Kontakt 1 Person, Information über Corona-Warn-App) tun sollten: Es ist unverzüglich die Kita/Kindertagespflege zu informieren. Wenden Sie sich bitte an Ihren Kinder- und Jugendarzt bzgl. einer PCR-Nachtestung. Begeben Sie sich nach dem PCR-Nachtest bis zum Erhalt des Ergebnisses mit Ihrem Kind in Selbstquarantäne. Fällt auch das PCR-Nachtestergebnis positiv aus, wird Ihr bezirkliches Gesundheitsamt direkt von der Teststelle darüber in Kenntnis gesetzt. (31. März 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_89",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Menge an Impfstoff wird verabreicht?",
"faqAnswers":"Bei den ersten Impfstoffen werden pro Impfung ca. 0,3 0,5 ml die verabreicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Entlassung von Pflegebedürftigen aus den Krankenhäusern",
"faqAnswers":"Derzeit gibt es aufgrund der begrenzten Testkapazitäten für das Coronavirus die Notwendigkeit der Priorisierung von Tests. Daher gilt zurzeit für aus Kliniken in Pflegeeinrichtungen zu verlegende Patienten und Patientinnen, dass diese nicht routinemäßig/verbindlich getestet werden können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein negatives Testergebnis bei symptomfreien Patienten und Patientinnen (ohne Atemwegsinfekt) keine Sicherheit bietet. Ein einseitiger Aufnahmestopp von nicht auf Corona getesteten Patientinnen und Patienten aus Krankenhäusern ist daher nicht angezeigt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Mir wurde mein Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel gestohlen bzw. ich habe meinen Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel verloren (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum). Was soll ich tun?",
"faqAnswers":"Bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Wenden Sie sich wegen des Passverlusts bitte an Ihre Botschaft. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder für Ausländer waren. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das für Sie zuständige Referat. Sollte Ihre Botschaft eine Bestätigung über ein bestehendes Aufenthaltsrecht verlangen oder sind Sie bereits im Besitz eines neuen Passes, wenden Sie sich bitte gleichfalls an das für Sie zuständige Referat. Bitte fügen Sie im Fall eines Diebstahls eine Kopie Ihrer Diebstahlsanzeige bei der Polizei bei."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_52",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wenn ich schon arbeite, wie informiere ich meinen Arbeitgeber?",
"faqAnswers":"Ihr Arbeitgeber muss über die Quarantäne telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp informiert werden. Erst nach der Quarantäne muss eine schriftliche Bestätigung des Quarantänezeitraums an den Arbeitgeber ausgehändigt werden. Die Bestätigung wird auf Nachfrage vom Gesundheitsamt ausgestellt. Sie haben keine Nachteile zu befürchten, was Ihren Vertrag angeht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_23",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Ich erhalte bereits Leistungen der Grundsicherung, wie kann ich derzeit eine Weiterbewilligung beantragen?",
"faqAnswers":"Wenn die aktuelle Bewilligung Ihrer Leistungen der Grundsicherung in der Zeit vom 31. März 2020 bis vor dem 31. August 2020 endet, gilt eine Sonderregelung. Die Leistungen werden automatisch in der bisherigen Höhe für zwölf Monate weiter bewilligt. Hierfür brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen. Der zuletzt gestellte Antrag gilt also einmal für einen weiteren Bewilligungszeitraum fort. Ist der vorherige Bewilligungsbescheid vorläufig ergangen, wird für weitere sechs Monate weiterbewilligt. Diese Bewilligung erfolgt dann ebenfalls vorläufig. Beispiel: Wer von Mai 2019 bis Mai 2020 endgültig festgesetzte Leistungen erhalten hat, bekommt diese bis Mai 2021 ohne Weiterbewilligungsantrag endgültig weiterbewilligt. Wer von Dezember 2019 bis Mai 2020 Leistungen vorläufig erhalten hat, weil z. B. das Einkommen im Bewilligungszeitraum noch nicht feststand, bekommt diese bis November vorläufig weiterbewilligt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_22",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Wie wird mir nach der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR- oder Drittstaat der Führerschein ausgehändigt?",
"faqAnswers":"Zuständig ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde. Bei Umschreibungen eines ausländischen Führerscheines muss vor Übersendung / Aushändigung des neuen Kartenführerscheins das Original des ausländischen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen. Hierzu ist über das Kontaktformular ein Termin zu vereinbaren oder die Zusendung des originalen Führerscheins (mit Nachweis-Einschreiben) zu veranlassen. Das Kontaktformular finden Sie: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php . Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Dienstleistung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_24",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich habe meinen Führerschein verloren bzw. er wurde gestohlen. Wie und wo kann ich eine Expressherstellung des Führerscheins veranlassen?",
"faqAnswers":"Für die Beantragung eines Expressführerscheins ist die Terminvereinbarung notwendig. Dies ist ausschließlich über das Kontaktformular möglich. Das Kontaktformular finden Sie: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.1083171.php"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Was passiert, wenn ich es als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zulasse, dass mehr als die Hälfte der Büroarbeitsplätze gleichzeitig genutzt werden?",
"faqAnswers":"Wer es als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zulässt, dass mehr als die Hälfte der Büroarbeitsplätze gleichzeitig genutzt werden, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_33",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich meinen Blindenführhund oder ausgebildeten Assistenzhund zur Impfung mitnehmen?",
"faqAnswers":"Ja, er kann Sie auch im Impfzentrum begleiten. In die Impfkabine selbst werden Sie nur von medizinischem Fachpersonal begleitet. Ihr Hund kann vor der Impfkabine warten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_25",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was ist der Unterschied zwischen PCR-, Antigen-Schnell- und Selbsttests?",
"faqAnswers":"Ein PCR-Test sucht im Testmaterial (tiefer Nase-Rachen-Abstrich) nach dem Erbgut des Coronavirus. Er gilt als Goldstandard bei der Diagnose auf SARS-CoV-2. Die Analyse ist technisch und zeitlich aufwändig und kann nur in einem entsprechend dafür ausgestatteten Labor erfolgen. Der Abstrich muss durch geschultes medizinisches Personal erfolgen. Ein Antigen-Schnelltest sucht im Testmaterial (tiefer Nase-Rachen-Abstrich) im Gegensatz zum PCR-Test nicht nach Viruserbgut, sondern nach Molekülen, die für das Coronavirus charakteristisch sind. Der Abstrich kann durch Personen erfolgen, die in der Abstrichentnahme geschult sind. Es muss sich hier nicht zwangsläufig um medizinisches Personal handeln. Das Testergebnis liegt in der Regel nach 15 bis 20 Minuten vor. Ein Selbsttest funktioniert wie ein Antigen-Schnelltest, die Abstrichentnahme kann hier jedoch jede Person nach Herstellerangaben bei sich selbst durchführen, wobei ein tiefer Nase-Rachen-Abstrich meist nicht erforderlich ist. Das Testergebnis liegt in der Regel nach 15 bis 20 Minuten vor. Weiterhin sind folgende Punkte zu beachten: Ein positiver Schnelltest oder Selbsttest muss immer durch einen PCR-Test bestätigt oder widerlegt werden. Schnelltests und Selbsttests erfassen vor allem dann Virusmaterial und zeigen ein positives Ergebnis, wenn die Viruslast im Mund- oder Nasenbereich schon ausreichend groß ist. Jeder Test stellt nur eine Momentaufnahme zum Testzeitpunkt dar und kann keine Vorhersage über den Infektionsstatus in den kommenden Tagen oder Stunden treffen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Gilt die Regelung auch, wenn es in meinem Betrieb nur Einzelbüros gibt?",
"faqAnswers":"Ja, auch dann gilt die Regelung, sodass nur die Hälfte der Arbeitsplätze gleichzeitig besetzt werden dürfen. Der Grund ist, dass mit der Regelung Kontakte und Mobilität beispielsweise auf dem Arbeitsweg, in Teeküchen und Kantinen, auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen vermieden werden sollen, um alle Berlinerinnen und Berliner vor Infektionen zu schützen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_51",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wann muss ich zur Impfung erscheinen?",
"faqAnswers":"Bitte erscheinen Sie am vereinbarten Tag erst zur vereinbarten Uhrzeit am Eingang zum Impfzentrum (ca. 5 Minuten vorher)."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_0",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie kann der/die Kund:in einen Nachweis erbringen?",
"faqAnswers":"Durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder PCR-Test, ausgestellt durch eines der Testzentren/-stellen; durch einen Negativ-Nachweis (nicht älter als 24 Stunden) über einen Schnell- oder Selbsttest unter Aufsicht, ausgestellt durch den/die Arbeitgeber:in oder mittels Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht durch das Betriebspersonal mit negativem Ergebnis. 3.1. Der/die Kund:in kann die Möglichkeit wahrnehmen, sich eine Bescheinigung über das Testergebnis durch das Betriebspersonal ausstellen zu lassen. Diese darf nur von einer durch die jeweiligen Verantwortlichen hierzu beauftragten Person ausgestellt werden. 3.1.1. Die Bescheinigung muss mindestens folgende Informationen enthalten: Vor-und Nachname der getesteten Person, Datum und Uhrzeit der Durchführung des Tests, Stelle, die den Test durchgeführt/beaufsichtigt hat Testergebnis 3.1.2. Die Bescheinigung soll im Übrigen dem von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Das Muster ist unter https://www.berlin.de/corona/media/downloads/ zu finden. Mit dieser Bescheinigung können Kund:innen für den Tag der Testung auch die Nachweispflicht gegenüber anderen Einrichtungen (bspw. Einkaufen nach dem Friseurbesuch) erfüllen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Berufliche Bildung Was gehört dazu?",
"faqAnswers":"Unter beruflicher Bildung sind alle Bildungsangebote im Bereich der Berufsorientierung, der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, der Fort- und Weiterbildung sowie alle anderen Bildungsangebote mit dem Zweck der Vermittlung beruflicher Fertigkeiten und Kenntnisse zu verstehen. Hierzu gehören auch Lehrgänge zur Vorbereitung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Bildung. Auch berufsbezogene Sprachkurse werden der beruflichen Bildung zugeordnet. Für berufliche Bildungsangebote, die an beruflichen Schulen nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 Schulgesetz des Landes Berlin stattfinden, gelten nicht die Regelungen für die berufliche Bildung, sondern die Bestimmungen der 2. InfSchMV für den Schulbereich (siehe insb. § 13 Abs. 4 und 6) sowie ggf. Rechtsverordnungen und sonstige Regelungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. (Berufliche Schulen: Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien, Fachschulen.)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_69",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ich habe den Einlegezettel in meinem Impfpass verloren, kann ich trotzdem die zweite Impfung erhalten?",
"faqAnswers":"Ja, Sie können Ihre zweite Impfung trotzdem erhalten. In dem Impfzentrum, in welchem Sie Ihre erste Impfung erhielten, werden Ihre beiden Schutzimpfungen dokumentiert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_33",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten bei Kurzarbeit für Auszubildende?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich sind Auszubildende bei der Prüfung der Frage, ob Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, außen vor zu lassen. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle organisatorischen Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Auszubildende sind aber nicht per se von dem Bezug von Kurzarbeitergeld ausgeschlossen, da sie grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegen. Allerdings ist die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls bei Auszubildenden stets näher zu prüfen. Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Auszubildenden, die zeitnah nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses (§ 21 BBiG) eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Betrieb aufnehmen, kann KuG gezahlt werden. Kurzarbeit an sich kann keine Kündigung der Auszubildenden durch den betroffenen Ausbildungsbetrieb rechtfertigen, es sei denn der Ausbildungsbetrieb kommt für längere Zeit vollständig zum Erliegen. Entfällt dadurch die Ausbildungseignung des Unternehmens, ist eine Kündigung der Auszubildenden möglich, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht. Die Ausbilder sind aber dazu verpflichtet, sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um einen anderen Ausbildungsbetrieb für den Auszubildenden zu bemühen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_39",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Für welche Personengruppen ist eine Infektion mit dem Virus besonders gefährlich?",
"faqAnswers":"Bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Ältere Personen (ab etwa 60 Jahren), Raucher und Raucherinnen sowie Menschen mit Vorerkrankungen (Lunge) sind eher betroffen. Für diese Gruppen ist es besonders wichtig, das Risiko einer Infektion zu mindern. Wichtig daher: Hände waschen, Abstand halten und soziale Kontakte reduzieren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Test-Kits sind zugelassen und entsprechen den behördlichen Vorgaben?",
"faqAnswers":"Zugelassene Schnell- oder Selbsttest sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelistet. ."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/buergeraktiv/engagieren/corona-engagement/faqs/#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, bürgeraktiv - das Engagementportal",
"faqQuestion":"Was sind Engagementformen mit einem geringen Infektionsrisiko?",
"faqAnswers":"Sie müssen nicht unbedingt physisch Kontakt haben, um anderen Menschen zu helfen. Die digitale Kommunikation macht vieles möglich, ohne dass man sich oder andere einem Infektionsrisiko aussetzt. Weitere Möglichkeiten: Von Zuhause aus engagieren (Übersetzungsdienste, fachliche Beratung gemeinnütziger Organisationen, über Social Media dazu aufrufen, drinnen zu bleiben etc.) Den direkten Nachbarn Hilfe anbieten (z.B. Einkaufen gehen, Erledigungen machen) und dabei den gebotenen Abstand halten. Spenden und Gutscheine von Firmen (z.B. Restaurants, Einzelhändler) erwerben, die gerade geschlossen sind. Im Treppenhaus Nothilfe-Telefonnummern aufhängen für Menschen, die sich nicht im Internet informieren können. Menschen anrufen, die im Moment wenig Kontakt zu anderen haben. Sich bei Trägern von Besuchsdiensten u. a. für die telefonische Betreuung von älteren Menschen melden (Kontaktstellen PflegeEngagement, Silbernetz)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_26",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Gibt es Alternativen zur Selbsttestung in der Schule?",
"faqAnswers":"Ja. Wer keine Selbsttestung in der Schule vornehmen, aber dennoch am Präsenzangebot der Schule teilnehmen will, hat folgende Möglichkeiten: Die Schülerin bzw. der Schüler bringt eine Bescheinigung mit, dass sie bzw. er einen PCR- oder Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests an einer öffentlichen Teststelle vorgenommen hat und dieser Test negativ ausgefallen ist. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Schülerin bzw. der Schüler ist bereits vollständig geimpft und bringt einen entsprechenden Nachweis darüber mit (z.B. Impfausweis). Die Impfung, die für den vollständigen Impfschutz nötig ist, muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_29",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gibt es ausreichend Parkplätze in der Nähe? Sind diese gebührenpflichtig oder -frei?",
"faqAnswers":"Neben einigen Parkmöglichkeiten sind alle Impfzentren auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Alternativ können Sie auch prüfen, ob sich eine Anreise mit Taxi oder einem anderen Fahrdienst anbietet. Nähere Informationen zur Anreise erhalten Sie auch in der Beschreibung Ihres Impfzentrums unter service.berlin.de/corona."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich möchte einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug stellen. Wo kann ich das tun?",
"faqAnswers":"Der Neuerteilungsantrag ist bei einem bezirklichen Bürgeramt Ihrer Wahl zu stellen. Bitte informieren Sie sich dort über die Terminbuchungsmöglichkeiten. Allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Dienstleistungsseite"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_25",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Darf nach einer Negativtestung der gesamten Klasse/Gruppe auf Abstand und Maske verzichtet werden?",
"faqAnswers":"Nein. Es gelten weiterhin die in der Hygiene-Verordnung (Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung SchulHygCoV-19-VO) festgesetzten Regelungen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_78",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich auch einen Termin für ein mobiles Impfteam buchen und zu Hause geimpft werden?",
"faqAnswers":"Nein, das ist leider nicht möglich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_24",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Werden alle Kinder, die sich gleichzeitig testen, in häusliche Isolation geschickt, wenn ein Testergebnis positiv ist?",
"faqAnswers":"Nein. Die Regel für die Entscheidung zur häuslichen Isolation ist weiterhin: 15 Minuten direkter Kontakt, ohne Abstand und ohne Maske. Dies kann bei der kurzen Selbsttestung nicht passieren."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Kind im Zentrum Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gAG",
"faqAnswers":"Kind im Zentrum berät bis auf weiteres telefonisch oder per Videosprechstunde. Videosprechstunden (Videoberatungen/Videotherapien) sind mit der kostenlosen Software Red medical Videosprechstunde durchführbar. Aus Datenschutzgründen ist hierfür eine individuelle Zustimmung erforderlich. Das Beratungsangebot richtet sich an Mädchen und Jungen und ihre Angehörigen und Bezugspersonen zur Bearbeitung und Bewältigung von sexuellem Missbrauch und zum Umgang mit Verdachtsfällen. Tel.: +49 30 28280-77 Mo Fr von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mails kiz@ejf.de Außerhalb der Sprechzeiten oder bei besetzter Leitung ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Man kann also jederzeit eine Nachricht hinterlassen, der Rückruf erfolgt innerhalb von 24h. https://www.ejf.de/einrichtungen/beratungsstellen/kind-im-zentrum-kiz.html"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Können betriebliche Hygienevorrichtungen die Kund:innen von der Vorlage eines negativen Nachweises oder Selbsttests von der Testpflicht entbinden?",
"faqAnswers":"Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Acrylglaswände, Mund-Nasen-Schutz/med. Maske, 1,5 Meter-Abstand oder Luftreiniger u. ä. befreien nicht von der Testpflicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_11",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wie gehe ich bei einer Absage (aufgrund RKI Richtlinien) mit bereits entstandenen Kosten um? Sind diese zuwendungsfähig, auch wenn die Veranstaltung nicht stattgefunden hat?",
"faqAnswers":"Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund der COVID-19 Krise können die bereits angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_25",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich mir ein Impfzentrum aussuchen oder bin ich verpflichtet, in ein bestimmtes, mir zugewiesenes Impfzentrum zu gehen?",
"faqAnswers":"Grundsätzlich können Sie das Impfzentrum wählen. Derzeit gibt es jedoch aufgrund von Empfehlungen der STIKO bzw. des Paul-Ehrlich-Instituts Altersbeschränkungen bei einigen Impfstoffen. Bitte beachten Sie das bei der Wahl des Impfzentrums: AstraZeneca: nur für Personen über 60 Jahre BioNTech: auch für 12- bis 17-Jährige"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Gilt die Verpflichtung in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Homeoffice anzubieten, fort?",
"faqAnswers":"Diese Verpflichtung wurde mittlerweile in § 28b Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes ( https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html ) aufgenommen und aus der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung gestrichen. Da es hier um einen Beitrag zum Schutz der Gesamtbevölkerung geht, wird diese Forderung nunmehr auch auf Bundesebene rechtlich korrekt im Infektionsschutzrecht und damit im Gesundheitsschutzrecht verankert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_27",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich Honorare für bisher erbrachte Leistungen (z.B. Grafiker/ÖA) auszahlen, auch wenn noch nicht sicher ist, ob sich das Projekt überhaupt abschließen lässt/ ob der Nachholtermin stattfinden wird?",
"faqAnswers":"Der Zeitpunkt und die Höhe der Zahlung von Honoraren richtet sich grundsätzlich nach dem was vertraglich vereinbart ist. Sollte ein Projekt aufgrund von COVID-19 abgesagt werden, sind bereits entstandene Kosten zuwendungsfähig (siehe Frage zu Absage eines Projekts )."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_90",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Ab wann (Zeitraum nach der Impfung) kann ich mit einem Impfschutz rechnen?",
"faqAnswers":"Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Personen bleiben ungeschützt. Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer Besiedlung mit dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf andere Personen schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich und seine Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_9",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wie lange hält die Wirkung der Impfung vor? Wann muss man die Impfung wiederholen, oder hält sie ein Leben lang?",
"faqAnswers":"Es gibt noch keine Erfahrungen, wie lange der Schutz der Impfstoffe halten wird. Es ist zu berücksichtigen, dass die Schutzwirkung auch abhängig vom eingesetzten Impfstoff ist. Neue Erkenntnisse zur Dauer der Schutzwirkung werden auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_63",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Brauche ich für die Einreise nach Berlin einen Corona-Test?",
"faqAnswers":"Ja, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet, einem Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet im Ausland aufgehalten haben oder mit dem Flugzeug einreisen. Das regelt die Einreise-Verordnung des Bundes. Vollständig geimpfte und genesene Personen können alternativ entsprechende Nachweise vorlegen. Der Test muss den Kriterien des Robert Koch-Instituts entsprechen und aktuell sein. Schnelltests dürfen nicht älter als 48 Stunden (bei Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten: 24 Stunden) sein, bei PCR-Tests darf die Testung maximal 72 Stunden zurückliegen. Sofern Sie nicht mit dem Flugzeug aus einem Risikogebiet einreisen, können Sie den Test auch unmittelbar nach der Einreise durchführen. Wenn Sie aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet kommen, müssen Sie bereits vor der Einreise nachweisen, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Das Testergebnis oder ärztliche Zeugnis müssen Sie für mindestens zehn Tage nach der Einreise aufbewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt aushändigen. Mehr Informationen zu den Themen häusliche Quarantäne, Melde- und Testpflichten finden Sie im Bereich Einreisen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_14",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Sind Kosten, die nun doppelt entstehen (z.B. erneute Raumanmietung, erneute Flugbuchung) zuwendungsfähig?",
"faqAnswers":"Ja, insofern sich diese Dopplungen auf COVID-19 zurückführen lassen und dokumentiert werden (siehe vorangegangene Frage zu Mehrkosten). Es bleibt aber dabei, dass Verschiebungen grundsätzlich vermieden werden sollen, um genau diese Kosten (die dann unter Umständen mehrmals auftreten können) zu vermeiden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/entschaedigung-von-ns-unrecht/artikel.920121.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ist eine Akteneinsicht in BEG-Stammakten am Fehrbelliner Platz 1 möglich?",
"faqAnswers":"Die Einsichtnahme in die Archivakten ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gilt die Pflicht auch für Selbstständige?",
"faqAnswers":"Selbstständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichen Kontakt zu Kund:innen oder sonstigen Dritten haben, sind verpflichtet, zweimal Mal pro Woche eine Testung mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen. Den Nachweis über die Testungen hat der/die Selbstständige für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und den zuständigen Behörden zur Kontrolle der vorstehenden Verpflichtungen auf Verlangen zugänglich zu machen. Eine Testung mittels eines Selbsttests ist nicht ausreichend. Der/die Geschäftsführende eines Betriebes mit Mitarbeitenden gilt nicht als Selbstständige/r, sondern als Mitarbeitende/r, der bzw. dem ebenfalls ein Testangebot zwei Mal wöchentlich gemacht werden muss. Die Pflicht, zweimal pro Woche eine Testung vornehmen zu lassen, gilt nicht für Selbstständige, die bereits vollständig gegen SARS_CoV-2 geimpft oder genesen sind und im Rahmen ihrer Tätigkeit körperlichem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten haben. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach deren letzterforderlicher Impfung. Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und das Verabreichen einer Impfdosis 14 Tage zurückliegt oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Berliner Beratungsstellen Kinderschutz",
"faqAnswers":"Die Berliner Beratungsstellen Kinderschutz stehen für alle Familien vorrangig telefonisch oder per Email zur Verfügung. Bei Bedarf sind unter Einhaltung der Abstandsregeln auch persönliche Einzelberatungen möglich. Diese können Ihnen dabei helfen, Ihre Sorgen oder Belastungen mit jemandem zu teilen und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, die zu Entlastung führt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Beratungsstellen und ihre jeweiligen Schwerpunkte. Außerhalb der Sprechzeiten ist jeweils ein Anrufbeantworter geschaltet. Sie werden zeitnah zurückgerufen (in der Regel innerhalb von 24 Stunden). Die Beratungsstellen passen ihre Sprech- und Öffnungszeiten dem jeweiligen aktuellen Bedarf an. Sie finden die aktuell gültigen Zeiten auf der jeweiligen Homepage."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_27",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Praktische Beschäftigungstipps",
"faqAnswers":"Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf hat praktische Tipps zusammengestellt, wie Eltern die gemeinsame Zeit als Familie gestalten, Kindern sinnvolle Beschäftigung bieten und einen guten Tagesrhythmus schaffen können, der sie entlastet. Die Tipps finden Sie hier: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/einzelhandel-und-dienstleistungen/fragen-und-antworten-zur-testpflicht-fuer-kund-innen-1075814.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss der/die Kund:in auch einen Negativ-Nachweis vorlegen, wenn diese/r vollständig geimpft ist oder als genesen gilt?",
"faqAnswers":"Für Kund:innen, welche alle für den vollständigen Impfschutz notwendigen Impfdosen erhalten haben, besteht ab dem 15. Tag nach Verabreichung der letzten Impfdosis keine Testpflicht mehr. Ein Nachweis hierüber ist mitzuführen. Genesene sind ebenfalls von der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses befreit. Als genesen gelten Personen, wenn der positive PCR-Test mind. 6 Monate zurückliegt und das Verabreichen einer Impfdosis 14 Tage zurückliegt oder wenn der positive PCR-Test mind. 28 Tage bis max. 6 Monate zurückliegt."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_77",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer macht Termine für die mobilen Impfteams?",
"faqAnswers":"Pflegeeinrichtungen werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gesondert informiert."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_18",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Gibt es eine Pflicht zur Dokumentation von Anwesenden?",
"faqAnswers":"Ja. So müssen unter anderem Verantwortliche in Dienstleistungsbetrieben, Geschäften, Museen oder von Veranstaltungen die Teilnehmenden bzw. Anwesenden dokumentieren. Bei Veranstaltungen gilt dies unabhängig davon, ob sie drinnen oder draußen stattfinden. Die Anwesenheitsdokumentation kann unter Nutzung digitaler Anwendungen wie der Corona-Warn-App oder der Luca-App erfolgen, sofern Besucher:innen und Kund:innen auch weiterhin eine analoge Alternative geboten wird. Durch die Dokumentation können im Fall einer Infektion mögliche Infektionsketten zurückverfolgt und die betroffenen Menschen schnell kontaktiert werden. Die Dokumentation muss folgende Informationen enthalten: den vollständigen Namen, Telefonnummer, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthalts (verzichtbar bei digitalen Anwendungen), Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden, und die Anwesenheitszeit. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, sollte das nicht der Fall sein, kann ein Bußgeld erhoben werden. Der Person kann außerdem der Zutritt verwehrt werden. Die Bestimmungen für die Anwesenheitsdokumentation sowie Ausnahmen lesen Sie unter § 5 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915250.php#faq_1_5",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Kann ich als selbstständige*r Kulturschaffende*r mit steuerlichen Erleichterungen rechnen?",
"faqAnswers":"Selbständige, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote in Abstimmung mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag; Stundung fälliger Steuerzahlungen; Erlass von Säumniszuschlägen; Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_87",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was sind Coronavirus-Mutationen?",
"faqAnswers":"Mutationen sind Veränderungen des Genmaterials des Coronavirus. Sie sind ein ganz natürlicher und häufiger Vorgang, der ständig bei der Virus-Vermehrung auftritt. Mit der Zeit sind daher viele verschiedene Varianten des Virus entstanden. Virusmutationen können dann gefährlich werden, wenn sie folgende Auswirkungen haben: schwerere Krankheitsverläufe nach einer Virus-Infektion, höhere Übertragbarkeit, d.h. leichtere Verbreitung des Virus, eingeschränkte Immunantwort, d.h. größere Wahrscheinlichkeit einer Neuinfektion nach bereits überstandener Infektion oder nach einer Impfung. Weitere Informationen und Empfehlungen zu den neuen SARS-CoV-2-Virusvarianten finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_38",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Reicht es zurzeit, Änderungsanträge und Mittelabrufe per Email einzureichen?",
"faqAnswers":"Ja, per Email zugeschickte Änderungsanträge und Mittelabrufe können anerkannt werden. Die Originale sollen nachgereicht werden. Mittelabrufe per Email müssen dem /der Zuwendungsempfänger*in zugeordnet werden können."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich meine Pflicht an jemanden übertragen?",
"faqAnswers":"Die Arbeitgeber:innen können die Pflicht delegieren bzw. einen Dritten damit beauftragen. Die Organisationsverantwortung liegt weiterhin bei den Arbeitgeber:innen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_8",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie bekomme ich Kinderkrankengeld wegen fehlender Betreuung?",
"faqAnswers":"Mit der am 23. April in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld fu r 2021 nochmals ausgeweitet. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit fu r Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch fu r Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen pro Elternteil, bei Alleinerziehenden maximal 130 Tage. Ein Anspruch auf das pandemiebedingt erweiterte Kinderkrankengeld besteht nicht nur dann, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil die Kita pandemiebedingt geschlossen oder einzelne Kitagruppen in Quarantäne sind. Dabei haben auch Notbetreuungsberechtigte grundsätzlich einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn sie ihre Kinder, unserer Empfehlung folgend, zuhause betreuen. Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 Prozent des entfallenen Nettoarbeitslohns. Den Antrag auf Kinderkrankengeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare. Die Krankenkasse verlangt hierbei ggf. auch die Vorlage einer Bescheinigung Ihrer Kita. Hier finden Sie ein entsprechendes Muster. Die Kitas wurden von uns gebeten, Ihnen bei Bedarf diese Bescheinigung auszustellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer ergänzenden Informationen zum erweiterten Kinderkrankengeld Weitere Informationen zum erweiterten Kinder-Kranken-Geld Additional information on the extended children s sickness benefits Información adicional sobre el subsidio ampliado de enfermedad para niñas/os Informations complémentaires sur l allocation de maladie pour enfant prolongée Geni letilmi çocuk hastal k paras ilgili ek bilgiler Informacje uzupe niaj ce dotycz ce przed u onego uprawnienia do zasi ku chorobowego na dzieci Thông tin b sung v ti n ph thêm cho tr b b nh Dodatne informacije o produ enoj naknadi za dje ju bolest Kurdisch: Agahiyên temamker ên li ser Pereyê Zarokan ê Nexwe iyê, ku hatiye berfirehkirin Zusätzliche Informationen zum erweiterten Kinderkrankengeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sollten Sie nicht anspruchsberechtigt sein (z. B. als Privatversicherter) können Sie alternativ ggf. einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen. (Stand: 12. Mai 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_42",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Darf ich weiter auf der Straße schlafen/mich auf der Straße aufhalten?",
"faqAnswers":"So lange Sie nicht an Corona erkrankt sind, dürfen Sie weiter auf der Straße leben. Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,50 Metern halten sollten, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Auch sollen Sie sich nicht in Gruppen aufhalten. Husten und niesen Sie möglichst in Ihre Ellenbeuge. Teilen Sie Ihre Flasche, andere Trinkgefäße oder Bestecke nicht mit anderen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/index.php#faq_1_13",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Welche Folgen hat der Impfungstopp von AstraZeneca für das Kitapersonal?",
"faqAnswers":"Beschäftigte im Bereich der Kindertagesbetreuung sind gemäß der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes der Prioritätsgruppe 2 zugeordnet. Die vergebenen Impfcodes behalten auch trotz AstraZeneca-Impfstopp nach Angaben der Gesundheitsverwaltung ihre Gültigkeit. Der bereitgestellte Impfcode kann damit für eine neue Terminbuchung bzw. Umbuchung genutzt werden. Wenn Sie Ihre Erstimpfung mit AstraZeneca hatten und jünger als 60 Jahre sind? Sofern Sie bereits eine erste Impfung erhalten haben, besteht eine Berechtigung fu r eine Zweitimpfung, unabhängig von der Impfpriorität. Im Verlauf des Monats April rechnet das Paul-Ehrlich-Institut mit Daten u ber die Wirksamkeit kombinierter Impfstoffe, also z. B. fu r den Fall, dass der Zweitimpfungstermin mit Biontech/Pfizer oder Moderna durchgefu hrt wird, obwohl die Erstimpfung mit AstraZeneca durchgefu hrt wurde. Personen unter 60 Jahren, die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach sorgfältiger Aufklärung, ärztlichem Ermessen und individueller Risikoanalyse zu einer einvernehmlichen Entscheidung kommen, können sich auch mit AstraZeneca impfen lassen. Dies ist jedoch ausschließlich in Arztpraxen möglich, die am entsprechenden Modellprojekt teilnehmen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben zu den Auswirkungen der Impfstoffaussetzung von AstraZeneca fu r Personen unter 60 Jahren. (Stand: 1. April 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_47",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung und nur bis zu meiner Prüfung. Meine Prüfung wurde aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Was muss ich tun?",
"faqAnswers":"Bitte sprechen Sie nicht unaufgefordert vor. Bitte buchen Sie zunächst einen Termin."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Was mache ich wenn meine Mitarbeiter:innen die Testannahmepflicht verweigern?",
"faqAnswers":"Die Arbeitgeber:innen haben sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen mit Körperkontakt nur im Falle eines negativen Ergebnisses ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die Verweigerung der Testangebotsannahmepflicht durch Mitarbeitende mit körperlichem Kontakt zu Kund:innen oder sonstigen Dritten kann arbeitsrechtlich durchgesetzt werden (Abmahnung, Kündigung usw.) führen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_18",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Was ist zu tun wenn meine Fahrerkarte gestohlen wurde oder defekt ist?",
"faqAnswers":"Bitte informieren Sie unverzüglich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde per Fax 030/90269 2399 oder über unser Formular, das Sie unter: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.264669.php finden. Bei gestohlener oder defekter Fahrerkarte können Sie bis zur Aushändigung der neuen Fahrerkarte die Fahrten fortsetzen. ACHTUNG: Eine in Verlust geratene oder defekte Fahrerkarte entbindet nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht. Daher sind die Lenk- und Ruhezeiten weiterhin aufzeichnen. Bei einer defekten Fahrerkarten ist dies über einen Ausdruck mit dem Kontrollgerät möglich, der dann handschriftlich um die Angaben zum Fahrer (Name), Nummer des Führerscheins, Nummer der Fahrerkarte und Unterschrift zu ergänzen ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_37",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche weiteren Regelungen für Büroarbeitsplätze gelten in Berlin?",
"faqAnswers":"Öffentliche und private Arbeitgeber:innen in Berlin dürfen nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur noch höchstens die Hälfte der Arbeitsplätze in Büros gleichzeitig besetzen. Damit sind Arbeitsplätze in einer Betriebsstätte gemeint. Es wäre also beispielsweise möglich, eine Hälfte der Belegschaft im Homeoffice und die andere Hälfte in der Betriebsstätte zu beschäftigen. Eine andere Möglichkeit ist die Reduzierung der Anwesenheit im Büro mit Schichtbetrieb oder Wechseldienst. Andere Möglichkeiten sind ebenso denkbar. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die aus zwingenden Gründen in der Arbeitsstätte selbst aufgeführt werden müssen etwa aufgrund des mit der Tätigkeit verbundenen nötigen Kunden- oder Patientenkontakts, der Entgegennahme von Notrufen oder Störfällen, zur Überwachung betrieblicher Anlagen, für das Funktionieren der Rechtspflege, des Justizvollzugs, der Kernaufgaben öffentlicher Verwaltung sowie für die Berufsausbildung nach § 1 BBiG. Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_31",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen?",
"faqAnswers":"Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer eigenen Erkrankung oder auf Grund von Erkrankungen von Familienmitgliedern nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden durch schulisch angeleitetes Lernen zu Hause durch die Schule unterrichtet. Folgende Regelung ist für diese Schülerinnen und Schüler anzuwenden: Es muss eine geeignete ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der eindeutig hervorgeht, dass aus medizinischen Gründen ausschließlich (!) ein schulisch angeleitetes Lernen zu Hause möglich ist, bzw. dass auch Kleingruppenunterricht nicht möglich ist. Die Bescheinigung muss so formuliert sein, dass die Schule auf ihrer Grundlage eine entsprechende Entscheidung für das ausschließlich schulisch angeleitete Lernen zu Hause treffen kann. Das kann auch der Fall sein, wenn eine im Haushalt lebende Person von einer entsprechenden Grunderkrankung betroffen ist. Solche Schülerinnen und Schüler zeichnen sich also u.a. dadurch aus, dass sie Kontakte mit Personen außerhalb des Haushalts aus Infektionsschutzgründen vollständig vermeiden müssen. Hat eine Schule begründeten Zweifel am Erfordernis des ausschließlich schulisch angeleiteten Lernens zu Hause, kann sie eine Überprüfung durch die Amtsärztinnen und Amtsärzte der Gesundheitsämter erbitten. Die Schule sendet zu diesem Zwecke die ihr vorliegenden Unterlagen mit Begründung an das entsprechende Amt und bittet um Entscheidung. Beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause gilt den möglichen Formaten für Leistungsüberprüfungen, Klausuren, Prüfungen etc. besondere Aufmerksamkeit. Beachten Sie dazu die entsprechenden Rahmenvorgaben nach dem Handlungsrahmen 2020/21 des Referats II D und die Fachbriefe des Referats II B. Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause erfolgt unter möglichst weitgehender Abdeckung der Stundentafeln. (Stand: 8. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_6",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich habe das von Ihnen geforderte Eignungsgutachten erstellen lassen. Wie und wo kann ich es jetzt abgeben?",
"faqAnswers":"Eine persönliche Übergabe ist derzeit nicht möglich. Bitte übersenden Sie das Gutachten postalisch oder legen Sie es in den Nachtbriefkasten meiner Behörde am Eingang Friedrichstr. 219, 10969 Berlin ein."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_42",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich musste meine Auslandsresidenz abbrechen und möchte sie fortsetzen, sobald dies wieder möglich ist. Was muss ich beachten? Was ist mit ggf. entstandenen Mehrkosten?",
"faqAnswers":"Eine Fortsetzung der Auslandsresidenz wäre nur in diesem Kalenderjahr möglich und hängt außerdem davon ab, ob der Residenzort diese Möglichkeit bietet. Falls unter diesen Umständen eine Fortsetzung überhaupt in Frage kommt, kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Person in der Kulturverwaltung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_3",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Ich möchte mein Projekt streamen. Wo kann ich den Live-Stream veröffentlichen?",
"faqAnswers":"Das steht Ihnen frei. Sie können Ihren Live-Stream dort veröffentlichten, wo Sie es für richtig halten. Es gibt Angebote bspw. wie Berlin(a)live, einer Art digitaler Programmkalender für Berlin in Zeiten der Corona-Krise. Dort finden Sie auch Hinweise, was Sie bei einer Veröffentlichung Ihres Streams beachten müssen: berlinalive.de Auch der tip Berlin listet zurzeit digitale Kulturangebote: Insofern Sie ein Popkultur-Musik-Projekt umsetzen, gibt es die Initiative unitedwestream, die über die digitale Bereitstellung von (Club)Musikevents die Berliner Clubszene unterstützen möchte."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_17",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Sind die Berliner Integrationsfachdienste (IFD) weiterhin erreichbar?",
"faqAnswers":"Integrationsfachdienste beraten Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber. Bei Fragen zur Beteiligung der IFD an Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben können sich Berliner Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin an die Berliner Integrationsfachdienste wenden. Die IFD sind derzeit aber nur schriftlich oder telefonisch erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo): Webseite des LAGeSo"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_85",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wann darf ich nicht geimpft werden? (Allergien, sonstige Erkrankungen)",
"faqAnswers":"Bei allen Impfstoffen können nach Anwendung allergische Reaktionen auftreten. In die Gruppe der allergischen Reaktionen fallen sowohl kurzzeitige lokale Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Impfung als auch schwerwiegende potentiell lebensbedrohliche Sofortreaktionen (Anaphylaxie). Das Paul-Ehrlich-Institut, das in Deutschland für die Sicherheitsbewertung von Impfstoffen zuständig ist, gibt die durchschnittliche Häufigkeit von anaphylaktischen Reaktionen nach der Verabreichung von derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfstoffdosen an. Laut den Einschätzungen des Paul-Ehrlich-Instituts, ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten kein generell erhöhtes Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen für Personen mit bekannten Erkrankungen aus dem atopisch-allergischen Formenkreis (z.B. Asthma, Neurodermitis und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung (Rhinokonjunktivitis) einschließlich Heuschnupfen und Hausstaubmilbenallergie) bei Impfung mit Comirnaty oder COVID-19 Vaccine Moderna abzuleiten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_60",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Kann ich Urlaub außerhalb von Berlin machen?",
"faqAnswers":"Sollten Sie in ein anderes Bundesland reisen, informieren Sie sich bitte vorab über die landesspezifischen Bestimmungen. Eine Liste über die Corona-Informationswebsites der anderen Bundesländer finden Sie auf der Website der Bundesregierung."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/massnahmen/arbeit/fragen-und-antworten-test-angebot-pflicht-unternehmen-1075828.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Der Regierende Bügermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Können anderweitige Hygienevorrichtungen am Arbeitsplatz mich als Arbeitgeber:in von der Testangebotspflicht entbinden?",
"faqAnswers":"Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie, Mund-Nasen-Schutz/med. Maske, oder Luftreiniger u. ä. befreien Arbeitgeber:innen nicht von der Testangebotspflicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_10",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Personenobergrenzen gelten bei Versammlungen?",
"faqAnswers":"Versammlungen, also Demonstrationen oder Kundgebungen, dürfen ohne eingeschränkte Zahl an Teilnehmenden stattfinden. Bei Versammlungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske verpflichtend. Teilnehmende an Autokorsos sind von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nur befreit, wenn sie sich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts im Fahrzeug befinden. Fahrer:innen müssen keine Maske tragen. An Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden dürfen nur Personen teilnehmen, die über ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis oder einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung verfügen. Die jeweiligen Versammlungsleitungen tragen darüber hinaus die Verantwortung dafür, dass der Mindestabstand sichergestellt wird und die Hygieneregeln eingehalten werden und müssen dies in einem Schutz- und Hygienekonzept darlegen können. Dokumentiert werden müssen die Anwesenden auf Demonstrationen nicht."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_39",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich einen Schnell- oder Selbsttest machen, um zur Arbeit gehen zu dürfen?",
"faqAnswers":"Wenn Sie körperlichen Kontakt zu Kund:innen oder sonstigen Personen im Rahmen Ihrer Tätigkeit haben, sind Sie verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Schnell- oder Selbsttest zu machen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen im Rahmen seines individuellen Schutz- und Hygienekonzeptes hierzu ein entsprechendes Testangebot unterbreiten und Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen. Für Selbständige, die körperlichen Kontakt zu Kund:innen oder sonstigen Personen haben, gilt diese Pflicht gleichermaßen. Unabhängig von Ihrem Beschäftigungsverhältnis ist der Nachweis über eine Testung für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Die Testpflicht entfällt für folgende Arbeitnehmer:innen: Vollständig geimpfte Mitarbeiter:innen ab dem 15. Tag nach der letzten erforderlichen Impfung Arbeitnehmer:innen, die nach einer kürzlichen Infektion mit dem Coronavirus wieder genesen sind. Kürzlich bedeutet in diesem Fall, dass die Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt Mitarbeiter:innen, die nach einer länger zurückliegenden Corona-Infektion genesen sind und mindestens eine Impfung erhalten haben"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_55",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Was ist, wenn mein Rechtsanwalt wegen der Corona-Pandemie erkrankt oder sein Büro schließt?",
"faqAnswers":"§ 53 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) legt fest, dass ein Rechtsanwalt für seine Vertretung sorgen muss, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will/muss. Eine Bekanntgabe/Zustellung von Bescheiden ist also auch bei einer Corona-bedingten Erkrankung weiterhin möglich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_16",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wenn ich meine Zuwendung aufgrund von COVID-19 nicht wie geplant nutzen kann, und sich dadurch die Gesamtkosten verringern, muss ich die Differenz zwischen der zuletzt bewilligten Fördersumme und den tatsächlichen Ausgaben zurückzahlen?",
"faqAnswers":"Für eine Bewilligung maßgeblich sind die im verbindlichen Finanzierungsplan von der Bewilligungsstelle anerkannten Kosten. Überschüsse müssen zurückgezahlt werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/artikel.911946.php#faq_1_9",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten",
"faqQuestion":"Ich muss wegen Entzugs der Fahrerlaubnis meinen Führerschein bei Ihnen abgeben, wie und wo kann ich das tun?",
"faqAnswers":"Eine persönliche Übergabe ist derzeit nicht möglich. Bitte übersenden Sie den Führerschein postalisch oder legen Sie ihn in den Nachtbriefkasten am Eingang Friedrichstr. 219, 10969 Berlin ein. Alternativ können Sie den Führerschein unter Vorlage des Entziehungsbescheides auch bei jeder Polizeidienststelle abgeben."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_30",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Welche Sprachen werden im Impfzentrum gesprochen?",
"faqAnswers":"Es ist geplant, dass in den Impfzentren Ansprechpersonen für die Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und Französisch zur Verfügung stehen. Weiterhin sollen Aufklärungsmaterialien in verschiedenen Sprachen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist es vor Ort möglich, auf telefonische Sprachmittlerdienste zurückzugreifen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_28",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Meine Aufenthaltsdokumente sind nicht mehr gültig, erhalte ich trotzdem Leistungen?",
"faqAnswers":"Ja. Aktuell erhalten Sie vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) weiterhin Leistungen, auch wenn z. B. eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung nicht mehr gültig ist. Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, sollen möglichst wenige persönliche Behördentermine stattfinden. Auch sind die Behörden derzeit nicht voll besetzt. Auch die Sozialämter sind darum gebeten worden, Leistungen weiter zu zahlen, wenn Dokumente ungültig geworden sind. Wegen der Verlängerung z. B. einer Duldung wenden Sie sich bitte per E-Mail oder schriftlich an das Landesamt für Einwanderung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Informationen zur Einwanderung"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_54",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wie bekomme ich die Dinge des täglichen Bedarfs?",
"faqAnswers":"Ihr Betreiber ist in der Regel auch bei der Bestellung von Hygieneartikeln wie Windeln und Waschpulver, aber auch von Tabakwaren behilflich. Geliefert werden diese von Supermärkten. Die Preise werden vor der Bestellung bekannt gegeben. Bitte fragen Sie Ihren Betreiber."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_30",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Welche Hygieneanforderungen gelten in Schulen?",
"faqAnswers":"Der Corona-Stufenplan für die Berliner Schulen sieht je nach Stufenzuordnung gesonderte Maßnahmen und Hygieneregeln vor. Diese sind umzusetzen und zu beachten. Darüber hinaus hat jede Schule auf der Grundlage der Musterhygienepläne einen individuellen Hygieneplan erstellt. Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume müssen eingehalten werden. Der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Wo es möglich ist, soll der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In allen Schulen gilt aktuell die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen und ggf. auch auf dem Schulhof. Dies ist von den räumlichen Gegebenheiten der Schule abhängig. (Stand: 8. Februar 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wo finde ich Informationen zu bürgerschaftlichem Engagement in Zeiten der Corona-Pandemie?",
"faqAnswers":"Informationen werden im Berliner Ehrenamtsportal bürgeraktiv bei berlin.de gebündelt: Ehrenamtsportal bürgeraktiv"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_29",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Sonderregeln beim KuG wurden coronabedingt beschlossen? Wie lange gelten sie?",
"faqAnswers":"Der Bezug von Kurzarbeitergeld wurde erleichtert. Die Regelungen gelten befristet bis Ende des Jahres 2021 in den Fällen, in denen Kurzarbeit bis zum 30.06.2021 neu angemeldet oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten erneut angemeldet wurde: Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Verleihbetriebe bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. Die während Kurzarbeit allein von den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden noch bis zum 30.06.2021 vollständig erstattet. Ab dem 01.07.2021 bis längstens zum 31.12.2021 werden allen Betrieben, die bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Beiträge hälftig erstattet. Betriebe, die nach dem 30.06.2021 mit Kurzarbeit beginnen, müssen die Sozialversicherungsbeiträge wieder selbst zu 100 Prozent tragen. Wird die Kurzarbeit mit Qualifizierungen verbunden, können weitere Sonderregeln gelten (siehe unter Kurzarbeit und Qualifizierung ). Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate längstens bis zum 31.12.2021 verlängert. Dies gilt, wenn der Anspruch auf KuG bis zum 31.12.2020 entstanden ist. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wurde für diejenigen, die mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2021, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld spätestens bis zum 31.03.2021 entstanden ist."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_50",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Dürfen Flohmärkte stattfinden?",
"faqAnswers":"Ja, Floh- und Antikmärkte dürfen wieder öffnen. Ein negatives Corona-Testergebnis muss beim Besuch nicht vorgelegt werden, Besucher:innen müssen jedoch während des Aufenthaltes eine medizinische Gesichtsmaske tragen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/impfen/faq/#faq_1_12",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Wer soll geimpft werden?",
"faqAnswers":"Ab dem 7. Juni entfällt die Priorisierung der impfberechtigten Personen. Damit können alle impfwilligen Personen im Land Berlin einen Impftermin bei den Haus- und Fachärzt*innen sowie in den Berliner Corona-Impfzentren vereinbaren. Mit der Zulassung des Impfstoffes BioNTech für die Über-12-Jährigen können auch Kinder und Jugendliche im Alter über 12 Jahre einen Impftermin in den Praxen oder in den Corona-Impfzentren vereinbaren. Wir bitten Sie um Verständnis und etwas Geduld bei der Terminbuchung, denn derzeit ist die Nachfrage nach Impfterminen noch größer als die Verfügbarkeit des Impfstoffes. Sobald die verfügbare Impfstoffmenge weitere Impfungen ermöglicht, werden Impftermine freigeschaltet."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_2",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Inwiefern kann ich die Präsentationsform meines Projekts anpassen? Welche Alternativen sind möglich?",
"faqAnswers":"Seien Sie kreativ. Wir bemühen uns um größtmögliche Flexibilität im Umgang mit veränderten Projektformaten. Entsprechende Anpassungen können per Änderungsantrag bewilligt werden. Denkbar sind unter anderem bspw. Umstellungen auf Onlineformate (Streams, Websites, Podcasts), Rechercheprojekte, Dokumentationen, analoge Publikationen (Bücher, Zeitungen). Eine Veröffentlichung oder eine öffentliche Präsentation des veränderten Projekts sind erwünscht, aber kein Muss. Die Bearbeitung eines komplett neuen Projektthemas ist nicht möglich."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-und-rehabilitation/coronavirus/faq/#faq_1_15",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung",
"faqQuestion":"Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit",
"faqAnswers":"Zur Verhinderung des Risikos einer Ansteckung besteht bis zum 31.06.2021 die Möglichkeit einer Begutachtung der Versicherten ohne Hausbesuch."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_12",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"HILFE FÜR JUNGS e.V.",
"faqAnswers":"Jungs, die zur Prostitution gezwungen sind, finden in der subway-Anlaufstelle Beratung und Hilfe. Die Anlaufstelle, Kirchbachstr. 5 in 10783 Berlin, ist erweitert geöffnet für tägliche Grundbedürfnisse, Beratung/Begleitung, ärztliche Sprechstunde. Streetwork wird täglich an den Orten der männlichen Prostitution durchgeführt. Im Moment sind die Öffnungszeiten von montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr und es wird maximal 2 Personen Einlass gewährt. Tel.: +49 30 235204-76 :tel:+493023520476 Das Projekt berliner jungs leistet Präventions- und Beratungsarbeit bei sexualisierter Gewalt an Jungen und dient dem Schutz von Jungen vor sexualisierter Gewalt in jeglichen Formen. Jungen, Angehörige und Fachkollegen finden hier Beratung. Tel.: +49 30 23633-983 https://www.jungs.berlin"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_29",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgen die Impfungen für die Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe in den bezirklichen Jugendämtern?",
"faqAnswers":"Die etwa 4.000 Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe in den bezirklichen Jugendämtern können ab dem 3. Mai umgehend einen Impftermin buchen, um sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Abweichend vom bisherigen Verfahren benötigen Sie ab dem 3. Mai 2021 keinen Impfcode mehr. Stattdessen benötigen Sie eine Bescheinigung, aus der die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe des § 4 Coronavirus-Impfverordnung hervorgeht. Dies können Atteste, Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers oder Dienstherren oder sonstige Nachweise sein. Vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin zur Schutzimpfung unter https://service.berlin.de/corona/ Falls eine Online-Buchung nicht möglich ist, können Sie gerne auch telefonisch einen Termin buchen unter der Telefon-Nummer +49 30 9028 2200. Neben der Bescheinigung, die Ihnen die Impfberechtigung bestätigt, müssen die folgenden Unterlagen zur Wahrnehmung Ihres Impftermins vorliegen und mitgebracht werden: Personalausweis oder Reisepass Anamnese- und Einwilligungsbogen (möglichst unterschrieben) Aufklärungsmerkblatt (möglichst unterschrieben) Impfausweis (falls vorhanden). Unter folgendem Link finden Sie den jeweils aktuellen Anamnese- und Einwilligungsbogen sowie Aufklärungsblatt Die Impfung ist kostenlos und freiwillig. Um in kurzer Zeit eine große Zahl von Personen impfen zu können, haben wir in Berlin sechs Corona-Impfzentren eingerichtet. Darüber hinaus führen viele Berliner Hausärztinnen und Hausärzte sowie ab Juni viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Schutzimpfungen durch, von denen Sie sich selbstverständlich auch beraten lassen können. Weitere Informationen finden Sie in dem Schreiben, das den Trägern zur Verfügung gestellt wurde."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_34",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie werden Selbsttests im Betreuungsbetrieb der Kitas eingesetzt?",
"faqAnswers":"Kinder mit Erkältungssymptomatik werden vorübergehend nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Um wieder Zugang zum Betreuungsangebot zu erhalten, ist die einmalige Vorlage eines negativen Testergebnisses ausreichend. Voraussichtlich ab Mitte April werden den Kitas dafür Selbsttests fu r Kinder zur Verfu gung gestellt. Bis dahin behelfen Sie sich bitte mit Selbsttests aus der Apotheke. Die richtige Durchfu hrung und Aktualität des Tests sind mithilfe dieser Eigenerklärung zu bestätigen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben zu den Selbsttests. (21. April 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/arbeit/corona/#faq_1_30",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Kurzarbeitergeld beantragen wer, wie, wo?",
"faqAnswers":"Der Arbeitgeber zeigt Kurzarbeit an und beantragt das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit prüft und bewilligt das Kurzarbeitergeld, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie das funktioniert, erklärt die Bundesagentur für Arbeit in zwei Videos über die Voraussetzungen von KuG und das Beantragungsverfahren. Anträge auf Kurzareitergeld können auch online gestellt werden. Die Anzeige von Kurzarbeit muss innerhalb des Monats, in dem die Kurzarbeit auftritt, bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld (d. h. der Antrag auf nachträgliche Erstattung des Kurzarbeitergeld-Anteils am Entgelt durch die Bundesagentur für Arbeit) ist innerhalb einer Frist von drei Monaten zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, für den das Kurzarbeitergeld beantragt wird. Ausführliche Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Infoseite für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Infoseite für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_36",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Möchten Sie die FAQ zum Bereich Wohnungslose in Berlin in einer anderen Sprache lesen?",
"faqAnswers":"Die Fragen zum Bereich Wohungslose in Berlin finden Sie unter den folgenden Links auch in Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Polnisch und Rumänisch: Allgemeine FAQ in Arabisch Allgemeine FAQ in Bulgarisch Allgemeine FAQ in Englisch Allgemeine FAQ in Französisch Allgemeine FAQ in Polnisch Allgemeine FAQ in Rumänisch FAQ zu Quarantäne in Arabisch FAQ zu Quarantäne in Bulgarisch FAQ zu Quarantäne in Englisch FAQ zu Quarantäne in Französisch FAQ zu Quarantäne in Polnisch FAQ zu Quarantäne in Rumänisch"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_64",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Muss ich bei Einreise mit dem Flugzeug einen Corona-Test machen, obwohl ich aus einem Nichtrisikogebiet komme?",
"faqAnswers":"Ja, die Corona-Einreiseverordnung des Bundes sieht vor, dass Sie, wenn Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, vor Abflug einen Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) machen müssen. Das gilt für das gesamte Bundesgebiet. Wenn das Testergebnis negativ ist, können Sie Ihren Flug wahrnehmen. Den Nachweis müssen Sie der Fluggesellschaft vorzeigen und auch bei der Einreise mit sich führen. Dieser sollte in deutscher, englischer und französischer Sprache vorliegen. Der Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden (Schnelltest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Die Kosten für den Test müssen Sie selbst tragen. Vollständig geimpfte und Genesene Personen können alternativ einen Impf- oder Genesenennacheis vorlegen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915204.php#faq_1_7",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Reicht es zurzeit, Vollmachten per Email einzureichen?",
"faqAnswers":"Ja, per Email zugeschickte Vollmachten können anerkannt werden, solange sie unterschrieben sind und die Originale nachgereicht werden. Gruppenvollmachten können nachgereicht werden, es ist aber übergangsweise mindestens eine Person mit einer unterzeichneten Vollmacht auszustatten."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/artikel.915045.php#faq_1_29",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Kultur und Europa",
"faqQuestion":"Wir erhalten für unser Haus/Spielstätte Projektförderung, die strukturfördernd einsetzbar ist.",
"faqAnswers":"*a) Ist es möglich, unseren Honorarkräften (z.B. Techniker*innen) trotz derzeit nicht erbrachter Leistung eine Art Vorauszahlung des Honorars zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten zu leisten? b) Können zunächst gestundete Mietzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden? c) Können wir Probenräume zurzeit zumindest für Solo-Proben vermieten?* a) Der Zeitpunkt und die Höhe der Zahlung von Honoraren richtet sich grundsätzlich nach dem, was vertraglich vereinbart ist, bzw. falls nichts Gesondertes vereinbart wurde, die gesetzliche Regelung. Bei Dienst und Werkverträgen ist die Vergütung erst nach Abnahme des Werkes/Erbringung der (Dienst-)Leistung fällig. Sollte die Leistung wegen Absage nicht erbracht werden können, kann unter Umständen ein Ausfallhonorar gezahlt werden, siehe Frage Antwort zu Ausfallhonoraren). Falls die Honorarkräfte bereits engagiert waren, sind Ausfallhonorare möglich (s. entsprechende Antwort oben). b) Alle projektbezogenen Zahlungen müssen innerhalb des Durchführungszeitraums erfolgen c) Bitte konsultieren Sie dazu das für Ihren Bezirk zuständige Gesundheitsamt, dass entsprechende Entscheidungen ggf. in Konsultation mit dem Amtsarzt trifft."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/index.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgt der Schulbetrieb in den Berliner Schulen bis zum Ende des Schuljahres?",
"faqAnswers":"An den Berliner Schulen findet aktuell in allen Jahrgangsstufen Unterricht in halber Klassenstärke im Wechselmodell statt. Am 9. Juni 2021 werden die Schulen zum Regelbetrieb in vollen Lerngruppenstärken zurückkehren. Die Präsenzpflicht bleibt weiter ausgesetzt, es gilt in allen Schulen eine Testpflicht. Zudem gelten folgende Hygieneregeln Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen regelmäßiges Lüften Im Freien ist die Maskenpflicht aufgehoben, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die verbleibenden zwei Schulwochen sollen vorrangig als Ankommenswochen gestaltet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen neben dem Fachunterricht die Gelegenheit haben, sich in der ganzen Lerngruppe zu treffen, Kontakte (wieder) aufzunehmen, über Erlebtes zu sprechen und gemeinsame Aktivitäten vorzunehmen. Die Zeugnisausgabe am Schuljahresende kann regulär stattfinden. Sportunterricht findet ohne medizinische Gesichtsmaske statt und soll bevorzugt im Freien stattfinden. Mannschaftssportarten sind wieder möglich. Hallen und Umkleideräume sind regelmäßig zu lüften. Sportarbeitsgemeinschaften sind zulässig Musikpraktische/r Angebote/Unterricht und Theaterproben sollen möglichst im Freien stattfinden. Musizieren in Innenräumen ist in festen Lerngruppen und mit medizinischer Gesichtsmaske möglich. In geschlossenen Räumen sind neben den allgemeinen Hygieneregeln insbesondere das durchgehende Lüften oder Querlüften im Abstand von 15 Minuten sowie ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern zu beachten. Freiwillige Angebote* können im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Möglichkeiten Ihrer Schule in Präsenz angeboten werden. Dies betrifft auch den Religions- und Weltanschauungsunterricht, den Herkunftssprachlichen Unterricht sowie Arbeitsgemeinschaften und ergänzende Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. In der Primastufe wird eine reguläre Hort- sowie Ferienbetreuung (eFöB) eingerichtet. Bis dahin wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 eine Notbetreuung angeboten. Diese können Kinder nutzen, deren Eltern keine andere Möglichkeit der Betreuung haben auch in der Zeit, in der sie nicht am Wechselunterricht teilnehmen. Die Notbetreuung wird auch für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler, bei denen das Erreichen der Bildungsziele gefährdet ist, angeboten. Weil im Januar noch Elternkostenbeiträge erhoben wurden, obwohl keine ergänzende Förderung und Betreuung angeboten wurde, werden die Zahlungen zum Ausgleich nun im Juni ausgesetzt. Die Elternkostenbeteiligung ist erstmals für den Monat Juli wieder fällig. Lockdown consequences in schools At the Berlin schools lessons are held in half-class classes in all grades in an alternating model. From June 9, 2021 until the summer holidays the schools will open again to regular learning group sizes. The compulsory attendance remains suspended, regular antigen tests are compulsory in all schools. The following hygiene rules also apply obligation to wear a medical mask regular ventilation At the primary level regular after-school and holiday care (eFöB) will be set up. Until then emergency care will be offered for grades 1 to 6. These can be used by children whose parents have no other way of looking after even during the time when they are not taking part in alternate classes. Emergency care is also offered for socially disadvantaged schoolchildren and for schoolchildren who are at risk of achieving their educational goals. (Stand: 1. Juni 2021)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_10",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Welche Regelungen gelten für Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen?",
"faqAnswers":"Die Werkstätten,Tages-und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen sind derzeit vollumfänglich offnen. Die Leistungserbringung ist aber nur gestattet, wenn die Menschen mit Behinderung einer Wiederaufnahme der Leistungserbringung zugestimmt haben. Den vollständigen Text der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Corona-Informationsseite des Landes Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II unter: Rundschreiben Soz Nr. 21/2020 über Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 01.10.2020 Rundschreiben Leistungen der Eingliederungshilfe II geregelt"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_17",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Steigt das Infektionsrisiko im Klassenzimmer, wenn die Schülerinnen und Schüler zur Testung ihre Masken abnehmen?",
"faqAnswers":"Der Zeitraum, in dem die Maske für die Testdurchführung abgenommen werden muss, beträgt weniger als eine Minute. Die Infektionsgefahr steigt dadurch nur minimal an. Dennoch sollte in diesem Zeitraum der Abstand untereinander konsequent eingehalten und der Raum gut gelüftet werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_42",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"In meiner Aufenthaltserlaubnis befindet sich folgender Satz: Erlischt bei Beendigung der Ausbildung bei . Meine Ausbildung ist nun beendet oder endet bis zum 30.09.2021. Ist meine Aufenthaltserlaubnis nun erloschen oder wird sie erlöschen?",
"faqAnswers":"Das Landesamt für Einwanderung hat am 03.4.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.05.2020, am 25.08.2020, am 28.10.2020, am 18.02.2021 und am 21.04.201 verlängert wurde. Darin befindet sich unter Ziffer 2 eine Regelung zu Ihrer genannten Nebenbestimmung. Schließen Sie Ihre Ausbildung erfolgreich bis zum 30.09.2021 ab oder wurde Ihnen gekündigt, erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht. Die Gültigkeit Ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis läuft ab? Dann buchen Sie bitte einen Termin Etwas Anderes gilt, wenn Sie Ihre Ausbildung selbst gekündigt haben. In diesem Fall erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an Ihr zuständiges Referat."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_32",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich besitze die Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den Vereinigten Staaten von Amerika und möchte einen Aufenthaltstitel beantragen. Kann ich für diese Dienstleistung vorsprechen?",
"faqAnswers":"Nein, bitte sprechen Sie nicht ohne Termin vor. Bitte buchen Sie zunächst einen Termin. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden sie hier Für britische Staatsangehörige ist eine Online-Terminvereinbarung derzeit nicht möglich. Britische Staatsangehörige, die nicht unter das Austrittsabkommen fallen, weil sie vor dem 01.01.2021 nicht in Deutschland gelebt haben, wenden sich bitte zur Terminvereinbarung an das zuständige Referat. Dies gilt nicht für britische Staatsangehörige, die bereits vor dem 01.01.2021 in Deutschland gelebt haben! Informationen zum Brexit und zum Aufenthaltsdokument-GB finden Sie in unseren Brexit-FAQ. Sollten Sie sich lediglich zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in der Bundesrepublik aufhalten bzw. keinen Antrag stellen wollen und Hilfe bei der Ausreise benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Botschaft oder informieren Sie sich direkt bei den Airlines. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Rückkehr in Ihren Heimatstaat jederzeit möglich ist. Die internationalen Reisemöglichkeiten haben sich insgesamt erheblich verbessert. Ein Einreiseverbot für eigene Staatsangehörige gibt es nach den verfügbaren Informationen derzeit in keinem Staat mehr."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_12",
"faqSourceName":"Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei",
"faqQuestion":"Können Zoo, Tierpark oder auch der Botanische Garten besucht werden?",
"faqAnswers":"Der Zoologische Garten und der Tierpark in Berlin-Friedrichsfelde sowie das Aquarium dürfen unter Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen. Gleiches gilt für den Botanischen Garten. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch, welche Bereiche der jeweiligen Einrichtung geöffnet sind und unter welchen Auflagen diese betreten werden dürfen. In geschlossenen Räumen gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Gesichtsschutzes. Im Freien müssen Besucher:innen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske tragen."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/soziales/corona/#faq_1_37",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales",
"faqQuestion":"Wie wird das Coronavirus übertragen? Wie kann man sich schützen?",
"faqAnswers":"Das Coronavirus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, gilt daher wie für alle Infektionskrankheiten: gute Handhygiene sowie ein Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen halten. Eine Übertragung über importierte Lebensmittel und andere importierte Waren wie beispielsweise Spielzeug ist bisher nicht dokumentiert. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann das Virus auch nicht von Haustieren auf Menschen oder von Menschen auf Haustieren übertragen werden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/jugend-und-familie/index.php#faq_1_19",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Was ist der Kinderbonus des Familienministeriums?",
"faqAnswers":"Familien erhalten in diesem Jahr insgesamt 300 Euro Kinderbonus für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist. Das heißt, Kinder, die bis zum 31. Dezember 2020 geboren werden sowie Kinder, die noch im Januar kindergeldberechtigt waren, profitieren von dem Bonus. Der Bonus soll in zwei Schritten zu jeweils 150,- Euro ausgezahlt werden. Die Familien, deren Kinder im September kindergeldberechtigt sind, erhalten den Bonus mit dem Kindergeld im September und Oktober. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Bonus zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt , heißt es auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Ab einem Jahreseinkommen von 68.000 Euro wird er mit denm steuerlichen Freibetrag verrechnet. Alleinerziehende sind wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert. Deshalb wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1908 Euro auf 4000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums (Stand: 12. Juni 2020)"},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#faq_1_4",
"faqSourceName":"Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie",
"faqQuestion":"Wie erfolgt die Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler?",
"faqAnswers":"Die Tests werden durch die Schülerinnen und Schüler selbst durchgeführt und durch die Lehrkräfte altersangemessen vom Abstrich bis zum Ablesen des Ergebnisses begleitet. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ausschließlich für den eigentlichen Abstrich im vorderen Nasenbereich ihre Maske ab (für jeweils 15 Sekunden/Nasenloch). Im Anschluss an die Entnahme des Abstrichs setzen sie die Maske umgehend wieder auf. Die Selbsttestung kann im Klassenraum oder entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auch in anderen Räumen immer unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln (AHA+L) stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden vor der ersten Anwendung eines Selbsttests durch das pädagogische Personal über die Notwendigkeit und den Ablauf der Testung durch das pädagogische Personal aufgeklärt. Dafür stehen auf dieser Seite Handreichungen und Erklär-Videos zur Verfügung. Die Testungen finden in Kleingruppen in der jeweils 1. Unterrichtsstunde bzw. zu Beginn der Notbetreuung statt. Der Raum muss gut belüftet, die Abstandsregelung muss gewährleistet sein. Testungen im Freien sind bei entsprechender Witterung möglich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bescheinigung über das Testergebnis von der Schule."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/artikel.910208.php#faq_1_4",
"faqSourceName":"Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen",
"faqQuestion":"Steuererklärungsfristen und Fristverlängerung",
"faqAnswers":"Die gesetzlichen Abgabefristen ändern sich grundsätzlich nicht. Allerdings können Steuerpflichtige jederzeit auch rückwirkend Anträge auf Fristverlängerung stellen. Das Finanzamt wird insbesondere bei den durch die Corona Krise unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen großzügig verfahren. Die Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen (§ 149 Abs. 3 AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 ist um sechs Monate auf den 31.8.2021 bzw. in Fällen des § 149 Abs. 2 Satz 2 AO (Land- und Forstwirtschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr) um fünf Monate auf den 31.12.2021 verlängert worden."},
{
"faqSourceUrl":"https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#faq_1_26",
"faqSourceName":"Berlin, Landesamt für Einwanderung",
"faqQuestion":"Ich bin nicht in Deutschland gemeldet, pendle aber berufsbedingt jeden Tag über die Grenze. Was kann ich tun?",
"faqAnswers":"Sollten Sie nicht in Deutschland gemeldet sein, sondern lediglich aus beruflichen Gründen aus einem anderen EU-Staat oder Drittstaat pendeln, können Sie bei uns keinen Termin buchen oder persönlich vorsprechen. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde an Ihrem Wohnort. Bitte beachten Sie, dass es auf Grundlage der pandemischen Ausbreitung des Corona-Virus aktuell zu plötzlichen Grenzschließungen und Einreisesperren kommen kann."}]
}