1 Die
Errichtung, Aufstellung oder das Anlegen oder die wesentliche Änderung
von Gebäuden, Werbeanlagen, Plätzen, Straßen oder sonstigen Anlagen
2 Umwandlung von Wald oder sonstigen flächenhaften Holzbeständen
3 Erstaufforstung sowie Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
4 Verstöße gegen sonstige Verbote in Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen
5 Reiten
und Fahren auf Flächen, deren Benutzung untersagt ist sowie Abstellen
von ausgedienten Kraftfahrzeugen in der freien Landschaft
6 Fahrrad fahren in der freien Landschaft außerhalb von Wegen
7 Beschädigen
und Verunreinigen von Grundstücken beim Betreten der freien Landschaft
in missbräuchlicher Ausübung des Rechts auf Erholung
8 Errichtung von Sperren in der freien Landschaft ohne Genehmigung
9 Sonstige Zerstörungen oder erhebliche Beeinträchtigungen von besonders geschützten Biotopen
10 Unbefugte
Verwendung der Bezeichnungen Naturschutzgebiet,
Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal und besonders
geschützter Biotop oder der Bezeichnungen Vogelwarte, Vogelschutzwarte
oder einer Bezeichnung, die ihnen zum Verwechseln ähnlich ist
11 Beschädigen oder Zerstören von Vorrichtungen zur Kennzeichnung von geschützten Gebieten oder Gegenständen
12 Zuwiderhandlungen
gegen landesrechtliche Bestimmungen, die Maßnahmen verbieten, die zu
einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigung insbesondere der näher bezeichneten Biotope führen
können
13 Abbrennen
der Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken,
Hängen oder Böschungen oder Abbrennen von Hecken, lebenden Zäunen,
Bäumen, Gebüschen oder Röhrichtbeständen (§ 40 Abs. 1 Nr. 8
und 12–20 LPflG)
14 Roden,
Abschneiden oder Zerstören von Hecken, lebenden Zäunen, Bäumen,
Gebüschen oder Röhrichtbeständen sowie Fällen oder Besteigen von Bäumen
mit Horsten oder Bruthöhlen in der Zeit vom 1. März bis 30. September (§
40 Abs. 1 Nr. 8, 21 und 22 LPflG)
15 Missbräuchliche
Nutzung wildwachsender Pflanzen oder Niederschlagen oder Verwüsten von
Pflanzenvorkommen insbesondere Hecken, Röhrichtbestände und Pilze ohne
vernünftigen Grund (§ 40 Abs. 1 Nr. 8 und 12–20 LPflG)
16 Sammeln
wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere der nicht besonders
geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke ohne
Erlaubnis (§ 40 Abs. 1 Nr. 10 und 11 LPflG)
17 Ausbringen
oder Ansiedeln gebietsfremder Pflanzen wildlebender Arten in der freien
Natur ohne Erlaubnis (§ 40 Abs. 1 Nr. 8 und 24 LPflG)
18 Mutwilliges
Beunruhigen oder Fangen oder Töten wildlebender Tiere ohne vernünftigen
Grund (§ 40 Abs. 1 Nr. 10 LPflG)
19 Unnötiges Stören brütender oder sich sammelnder Tiere (§ 40 Abs. 1 Nr. 10 LPflG)
20 Aussetzen gebietsfremder Tiere in der freien Natur ohne Genehmigung (§ 40 Abs. 1 Nr. 24 LPflG)
21 Ungenehmigte Errichtung und Erweiterung von Gehegen (§ 40 Abs. 1 Nr. 25 LPflG)
22 Nichterteilen der erforderlichen Auskünfte (§ 30 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG)
23 Nichtbeachtung
der Vorschriften über die Duldung einer Maßnahme, die Unterstützung
beauftragter Personen und die Vorlage geschäftlicher Unterlagen (§ 30
Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG)
24 Zuwiderhandlungen
gegen eine Vorschrift über die Führung, Form, Aushändigung oder
Aufbewahrung von Aufnahme- und Auslieferungsbüchern oder Belegen (§ 13
Nr. 2 BArtSchV)
25 Zuwiderhandlungen
gegen Bestimmungen über die Kennzeichnung besonders geschützter
Wirbeltierarten (§ 13 Nr. 5 BArtSchV)
26 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Anzeigepflicht (§ 13 Nr. 4 BArtSchV)
27 Nachstellen,
Fangen, Verletzen oder Töten von wildlebenden Tieren einer besonders
geschützten Art oder Entnehmen, Beschädigen oder Zerstören ihrer
Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten (§ 30
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
28 Abschneiden,
Abpflücken, Aus- oder Abreißen, Ausgraben, Beschädigen oder Vernichten
von wildlebenden Pflanzen einer besonders geschützten Art oder ihrer
Teile oder Entwicklungsformen (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
29 Verkaufen,
zu Verkaufszwecken vorrätig halten, Anbieten oder Befördern oder zu
kommerziellen Zwecken kaufen, zum Kauf anbieten, erwerben, zur Schau
stellen oder sonst Verwenden von Tieren oder Pflanzen einer besonders
geschützten Art (§ 30 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
30 Stören
von wildlebenden Tieren einer streng geschützten Art an ihren Nist-,
Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren,
Filmen oder ähnliche Handlungen (§ 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG)
31 Beeinträchtigen
oder Zerstören von Standorten wildlebender Pflanzen einer streng
geschützten Art durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche
Handlungen (§ 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG)
32 In
Besitz oder Gewahrsam nehmen, in Besitz oder Gewahrsam haben oder Be-
oder Verarbeiten von Tieren oder Pflanzen einer besonders geschützten
Art (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG)
33 Entgegen
Artikel 8 Abs. 1, auch i. V. m. Abs. 5, der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 ein Exemplar einer dort genannten Art zu kommerziellen
Zwecken kaufen, zum Kauf anzubieten, erwerben, zur Schau stellen oder
verwenden oder ein Exemplar verkaufen, zu Verkaufszwecken vorrätig
halten, anbieten oder befördern (§ 30 Abs. 2 a Nr. 3 BNatSchG)
34 Verwendung
eines Tellereisens entgegen Artikel 2 der Verordnung (EWG)
Nr. 3254/91 (§ 30 Abs. 2 b Nr. 1 BNatSchG)
35 Nachstellen,
Anlocken, Fangen oder Töten eines wildlebenden Tieres einer besonders
geschützten Art und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten in
bestimmter Weise (§ 13 Nr. 8 BArtSchV)
36 Zuwiderhandlungen
gegen eine vollziehbare Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung nach §
20 d Abs. 4 Satz 1, § 26 Abs. 1 oder 3 Satz 1, § 21 d
Abs. 2 oder § 26 Abs. 2 BNatSchG – soweit die entsprechende
Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die nachgenannten
Bußgeldvorschriften verweist (§ 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG)
37 Zuwiderhandlungen
gegen das Verbot, Exemplare der in Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 oder
Abs. 2 Satz 1 oder Artikel 5 Abs. 1 oder 4 Satz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 338/97 genannten Arten einzuführen, auszuführen
oder wieder auszuführen (§ 30 Abs. 2 a Nr. 1 BNatSchG)
38 Eine
Einfuhrmeldung entgegen Artikel 4 Abs. 3 oder 4 der Verordnung
(EG) Nr. 338/97 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig vorlegen (§ 30 Abs. 2 a Nr. 2 BNatSchG)
1 Unbefugtes Einbringen fester Stoffe in ein oberirdisches Gewässer (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 und 9 WHG)
2 Unbefugtes Einleiten von (flüssigen) Stoffen in ein oberirdisches Gewässer (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
3 Unbefugtes Einleiten von Stoffen in das Grundwasser (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
4 Nichtbefolgen einer vollziehbaren Auflage oder Anordnung (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 WHG)
5 Nichtbestellen eines Gewässerschutzbeauftragten (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 und 8 WHG)
6 Verstöße gegen § 21 WHG (§ 41 Abs. 1 Nr. 7 WHG)
7 Unbefugtes Zutageleiten von Grundwasser, unbefugter Gewässerausbau (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 und 11 WHG)
8 Verstoß
gegen Vorschriften einer Wasserschutz- oder
Heilquellenschutzgebietsverordnung (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 WHG, §
128 Abs. 1 Nr. 4 LWG)
9 Abweichung
von angeordneten Verboten, Beschränkungen, Duldungs- und
Handlungspflichten (§ 128 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LWG)
9a Zuwiderhandlung
gegen Regelungen zur Festsetzung eines Gewässerrandstreifens nach § 15a
LWG (§ 128 Abs. 1 Nr. 3 LWG)
10 Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des Gemeingebrauchs (§ 128 Abs. 1 Nr. 7 und 8 LWG)
11 Befahren eines nichtschiffbaren Gewässers mit einem Wasserfahrzeug (§ 128 Abs. 1 Nr. 9 LWG)
12 Zuwiderhandlung
gegen Ausübung der Schifffahrt oder Betrieb von Häfen, Umschlagplätzen
und Fähren (§ 128 Abs. 1 Nr. 10 LWG)
13 Unbefugte
Errichtung oder unbefugte Betreibung von Häfen, Umschlagplätzen,
Anlegestellen und Fähren (§ 128 Abs. 1 Nr. 11 LWG)
14 Anzeigepflicht bei Erschließung oder Freilegung von Grundwasser nicht nachgekommen (§ 128 Abs. 1 Nr. 12 LWG)
15 Errichten,
Betreiben oder wesentliche Änderung einer Wasserversorgungsanlage oder
einer Abwasseranlage ohne Genehmigung (§ 128 Abs. 1 Nr. 13 und
15 LWG)
16 Zuwiderhandlung
gegen die Verpflichtung zur Eigenüberwachung von
Wasserversorgungsanlagen (§ 128 Abs. 1 Nr. 14 LWG)
17 Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage ohne Genehmigung (§ 128 Abs. 1 Nr. 16 LWG)
18 Zuwiderhandlung
gegen die Verpflichtung zur Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (§ 128
Abs. 1 Nr. 17 LWG i. V. mit der EÜVOA)
19 Errichtung
oder wesentliche Änderung von Anlagen in oder an oberirdischen
Gewässern ohne Genehmigung oder unter Verstoß gegen vollziehbare
Auflagen (§ 128 Abs. 1 Nr. 18 LWG)
20 Verstoß gegen Erhaltung von Staumarken und gegen Anzeigepflicht (§ 128 Abs. 1 Nr. 19 LWG)
20a Nichtbeachtung
des Arten- und Jagdrechts sowie des Tierschutzes bei der Bekämpfung von
Wühltieren (§ 128 Abs. 1 Nr. 20 LWG)
21 Zuwiderhandlung gegen besondere Vorschriften zur Sicherung und Erhaltung von Deichen (§ 128 Abs. 1 Nr. 21 LWG)
22 Verbotswidrige Handlungen in Überschwemmungsgebieten (§ 128 Abs. 1 Nr. 22 LWG)
23 Verstoß gegen zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses (§ 128 Abs. 1 Nr. 23 LWG)
24 Inbetriebnahme
einer Anlage vor Erteilung des Abnahmescheines oder Zustimmung der
Gewässeraufsichtsbehörde (§ 128 Abs. 1 Nr. 24 LWG)
24a Zuwiderhandlung
gegen Regelungen zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen
Union oder zur Umsetzung internationaler Vereinbarungen (§ 128
Abs. 1 Nr. 25 LWG)
25 Verstöße gegen Vorschriften nach dem Abwasserabgabengesetz und dem Landesabwasserabgabengesetz
26 Verstöße gegen Vorschriften über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder das Befördern wassergefährdender Stoffe
1 Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
2 Nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen, Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen,
Erzeugnissen, Brennstoffen, Betrieb von Fahrzeugen
3 Benzinbleigesetz
4 Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen – 1. BImSchV –
5 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen – 2. BImSchV –
6 Verordnung über Schwefelgehalt von leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff – 3. BImSchV –
7 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub – 7. BImSchV –
8 Rasenmäherlärm-Verordnung – 8. BImSchV –
9 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen – 10. BImSchV –
10 Störfall-Verordnung – 12. BImSchV –
11 Verordnung über Großfeuerungsanlagen – 13. BImSchV –
12 Baumaschinenlärm-Verordnung – 15. BImSchV –
13 Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle – 17. BImSchV –
14 Verordnung über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz – 19. BImSchV –
15 Verordnung
zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim
Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen – 20. BImSchV –
16 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen – 21. BImSchV –
17 Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie – 25. BImSchV –
18 Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV –
19 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung – 27. BImSchV –